Eine Praxis, die passt
Andere Länder haben andere Gesetze.
Das Recht auf Teilhabe gilt überall.
Worum es hier geht
Wenn Vorsorge ausfällt, liegt es selten an fehlendem Willen. Es liegt an einer Stufe vor der Tür, an einer Liege, auf die man nicht kommt, an einer Waage, auf der man nicht stehen kann – oder an einem Termin, der fünf Minuten dauern soll, wenn die Antwort zwei Minuten braucht. Das ist der häufigste ganz praktische Grund, warum Menschen mit Behinderungen seltener untersucht werden.
Diese Seite sammelt, was eine Praxis wirklich barrierefrei macht, wie man vorher konkret fragt, wo man passende Praxen findet und was die Krankenkasse dafür bezahlt. Und sie hat einen Teil für Praxen, denn vieles davon kostet weniger, als man denkt.
Manche Menschen gehen selten zum Arzt.
Oft liegt das an der Praxis.
Zum Beispiel:
Es gibt Stufen.
Die Liege ist zu hoch.
Die Waage ist zu klein für den Roll-Stuhl.
Der Termin ist zu kurz.
Hier steht:
Was Sie vorher fragen können.
Wo Sie eine passende Praxis finden.
Was die Kranken-Kasse bezahlt.
Vier Arten von Barrieren
„Barrierefrei“ wird oft nur als „rollstuhlgerecht“ verstanden. Eine Praxis kann aber an vier Stellen scheitern – und nur eine davon ist die Tür.
- Der Weg
Parkplatz in der Nähe, stufenloser Eingang oder Rampe, ein Aufzug, in den ein Elektro-Rollstuhl passt, Türen breit genug, ein Empfang, an den man heranfahren kann.
- Der Raum
Eine Untersuchungsliege, die sich bis auf Rollstuhlhöhe absenken lässt; ein Lifter oder eine Rutschbrett-Lösung zum Umsetzen; eine Waage, auf die man mit dem Rollstuhl fahren kann; ein Umkleideplatz mit Platz für die Assistenz; eine Toilette, die man wirklich benutzen kann.
- Die Verständigung
Zeit für Antworten über ein Kommunikationssystem, Gespräche in Einfacher Sprache, schriftliche Informationen zum Mitnehmen, Gebärdensprach-Dolmetschung, und eine Anmeldung, die nicht nur über das Telefon geht.
- Die Organisation
Ein längerer Termin, ein Termin am Rand der Sprechstunde statt im vollen Wartezimmer, ein ruhiger Platz zum Warten, ein Vermerk in der Akte, damit es beim nächsten Mal nicht wieder erklärt werden muss.
Für Menschen, die Unterstützte Kommunikation (UK) nutzen, sind die letzten beiden oft wichtiger als die ersten beiden. Eine Praxis im Erdgeschoss, die keine Zeit für eine Antwort hat, ist für sie nicht barrierefrei.
Eine Praxis kann an 4 Stellen schwer sein:
1. Der Weg
Gibt es Stufen?
Passt der Roll-Stuhl in den Aufzug?
2. Der Raum
Kann die Liege nach unten fahren?
Gibt es eine Waage für den Roll-Stuhl?
Gibt es eine passende Toilette?
3. Die Verständigung
Hat die Ärztin Zeit für meine Antwort?
Erklärt sie in Einfacher Sprache?
4. Der Termin
Bekomme ich einen langen Termin?
Kann ich in Ruhe warten?
Vorher fragen – aber konkret
Auf die Frage „Sind Sie barrierefrei?“ sagen viele Praxen ja – weil sie im Erdgeschoss liegen. Was weiterhilft, sind Fragen, auf die es eine genaue Antwort gibt. Diese Liste kann man ausdrucken, am Telefon vorlesen lassen oder per E-Mail schicken:
- Wie viele Stufen sind es bis zur Anmeldung? Gibt es eine Rampe oder einen Aufzug – und wie breit ist die Aufzugstür?
- Kann die Untersuchungsliege so weit abgesenkt werden, dass man vom Rollstuhl hinüberrutschen kann? Gibt es einen Lifter?
- Gibt es eine Waage, auf die man mit dem Rollstuhl fahren kann?
- Kann die Untersuchung auch im Rollstuhl stattfinden, wenn Umsetzen nicht geht?
- Gibt es eine Toilette, die für Rollstuhlfahrende geeignet ist?
- Kann ich einen längeren Termin bekommen? Ich antworte über ein Kommunikationsgerät, das dauert länger.
- Kann ich mich per E-Mail oder über ein Online-Formular anmelden statt am Telefon?
- Darf meine Assistenz mit ins Behandlungszimmer?
- Gibt es einen ruhigen Platz zum Warten oder einen Termin, bei dem ich nicht lange warten muss?
Am besten fragt man bevor der Termin ansteht, nicht am Tag selbst – Praxen sagen häufiger ja, als man erwartet, wenn sie sich vorbereiten können. Und was gut geklappt hat, sollte in der Akte stehen.
Fragen Sie die Praxis vorher.
Nicht: Sind Sie barrierefrei?
Fragen Sie genau.
Zum Beispiel:
Gibt es Stufen?
Kann die Liege nach unten fahren?
Gibt es eine Waage für den Roll-Stuhl?
Bekomme ich einen langen Termin?
Kann ich eine E-Mail schreiben statt anrufen?
Darf meine Assistenz mitkommen?
Fragen Sie früh.
Nicht erst am Tag vom Termin.
Wo man passende Praxen findet
- Die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie ist kostenlos, im Internet und über die Telefonnummer 116117 erreichbar. Seit 2026 können Praxen dort Angaben zur Barrierefreiheit nach einem neuen Fragebogen machen, der mit Verbänden von Menschen mit Behinderungen erarbeitet wurde – zu Gebäude, Ausstattung, Beschilderung, Information und Service. Die Angaben machen die Praxen selbst; deshalb lohnt es sich trotzdem, mit der Liste oben nachzufragen.
- Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB). Sie sind auf Menschen spezialisiert, für die eine normale Praxis nicht reicht, und arbeiten mit mehr Zeit und mehreren Berufsgruppen (§ 119c Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). Man braucht eine Überweisung. Mehr dazu steht auf Welche Ärztin macht was?
- Spezialsprechstunden. Für die Frauenheilkunde gibt es einige wenige Sprechstunden für Frauen mit Behinderungen – viel zu wenige für das ganze Land. Was dazu bekannt ist, steht auf Gesundheit und Vorsorge.
- Andere Menschen fragen. Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen und andere Familien kennen oft die eine Praxis in der Gegend, in der es klappt.
Und wenn die Person die Praxis gar nicht erreichen kann: Manche Praxen machen Hausbesuche, wenn jemand nicht in die Praxis kommen kann. Fragen Sie danach.
Wo finde ich eine passende Praxis?
Im Internet gibt es eine Arzt-Suche.
Oder Sie rufen an: Telefon 116117.
Da steht auch: Ist die Praxis barrierefrei?
Es gibt auch besondere Zentren.
Sie heißen: MZEB.
Da haben die Ärzte mehr Zeit.
Dafür brauchen Sie eine Überweisung.
Sie können nicht in die Praxis kommen?
Dann fragen Sie: Kommt die Ärztin zu mir nach Hause?
Was die Krankenkasse bezahlt
- Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen
Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung haben das Recht, bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen Gebärdensprache, lautsprachbegleitende Gebärden oder andere geeignete Kommunikationshilfen zu verwenden. Die Kosten dafür trägt die Krankenkasse (§ 17 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch). Wie das im Einzelfall organisiert und abgerechnet wird, fragt man am besten vorher bei der Krankenkasse.
- Fahrten zur Behandlung
Fahrten zu einer ambulanten Behandlung bezahlt die Krankenkasse nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung. Die Genehmigung gilt als erteilt bei einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, Bl oder H, bei Pflegegrad 4 oder 5 und bei Pflegegrad 3, wenn die Mobilität dauerhaft eingeschränkt ist (§ 60 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). Je Fahrt fällt eine Zuzahlung von zehn Prozent an, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. In anderen Fällen vorher bei der Krankenkasse fragen.
- Zusätzliche Vorsorge beim Zahnarzt
Wer einen Pflegegrad hat oder Eingliederungshilfe bekommt, hat Anspruch auf zusätzliche Leistungen zur Zahngesundheit: eine Erhebung des Mundgesundheitsstatus, einen Plan für die Mundpflege, Aufklärung und die Entfernung von Zahnstein (§ 22a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch).
- Das Kommunikationsgerät
Ein Sprachcomputer ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse (§ 33 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) – und er gehört mit in jeden Termin. Wie man ihn beantragt, steht auf Hilfsmittel beantragen.
Was die Kasse nicht bezahlt, ist die Ausstattung der Praxis. Ob eine Praxis eine absenkbare Liege oder eine Rollstuhl-Waage hat, entscheidet die Praxis selbst. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, Arztpraxen barrierefrei zu machen, gibt es in Deutschland bisher nicht. Ein Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes sieht vor, dass auch private Anbieter „angemessene Vorkehrungen“ treffen müssen; er war im Oktober 2026 noch nicht beschlossen. Umso mehr lohnt es sich, nachzufragen und Rückmeldung zu geben – auch die gute.
Was bezahlt die Kranken-Kasse?
Hilfe beim Verstehen:
Sie brauchen beim Arzt Gebärden-Sprache?
Oder eine andere Hilfe zum Verstehen?
Das bezahlt die Kranken-Kasse.
Fahrten:
Manchmal bezahlt die Kranken-Kasse die Fahrt zum Arzt.
Fragen Sie vorher bei der Kranken-Kasse.
Ihr Sprach-Computer:
Den bezahlt die Kranken-Kasse.
Nehmen Sie ihn zu jedem Termin mit.
Die Praxis muss nicht umbauen.
Das steht in keinem Gesetz.
Darum: Fragen Sie vorher.
Für Praxen: was wenig kostet und viel bewirkt
Ein Umbau ist teuer. Vieles andere nicht. Diese Punkte kosten vor allem Planung:
Zeit einplanen
Einen Doppeltermin vergeben, wenn jemand über ein Kommunikationssystem antwortet. Und es in der Akte vermerken, damit die Anmeldung es beim nächsten Mal von selbst tut.
Mehr als ein Weg zur Anmeldung
E-Mail, Online-Termin oder ein Kontaktformular neben dem Telefon. Für viele Menschen, die UK nutzen, ist das Telefon die größte Barriere der ganzen Praxis.
Ehrliche Angaben
In der Arztsuche und auf der eigenen Webseite genau sagen, was es gibt und was nicht: Stufen, Aufzugsmaße, Liege, Waage, Toilette. Eine ehrliche Absage ist besser als ein vergeblicher Weg.
Und im Termin selbst gilt, was auf Sprechen Sie mit mir steht: die Person direkt fragen, auf die Antwort warten, vorher sagen, was man tut.
Das können Praxen tun:
Einen langen Termin geben.
Und das aufschreiben für das nächste Mal.
Eine Anmeldung per E-Mail ermöglichen.
Nicht nur per Telefon.
Ehrlich sagen, was es in der Praxis gibt.
Und was nicht.
Wenn es nicht passt
Wenn eine Untersuchung an der Praxis scheitert, ist das wichtig zu wissen – für die nächste Person, und für die, die die Versorgung planen. Drei Wege, es zu sagen:
- Der Praxis selbst, ruhig und konkret: „Die Untersuchung ist ausgefallen, weil die Liege nicht abgesenkt werden konnte.“
- Der Kassenärztlichen Vereinigung des Bundeslandes, die die Versorgung in der Region sicherstellen muss – und der Krankenkasse, die bei der Suche nach einer anderen Praxis helfen kann.
- Der oder dem Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Ihrem Bundesland oder Ihrer Stadt.
Grundlage für all das ist Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention: Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, ohne Diskriminierung – und auf Gesundheitsleistungen möglichst nah an ihrem Wohnort.
Die Untersuchung hat nicht geklappt?
Wegen der Praxis?
Sagen Sie es der Praxis.
Sagen Sie es Ihrer Kranken-Kasse.
Die Kranken-Kasse hilft bei der Suche nach einer anderen Praxis.
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gute Behandlung.
So wie alle anderen.
Das steht in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Quellen
- § 17 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen bei der Ausführung von Sozialleistungen, Kosten beim Leistungsträger).
- §§ 60, 61 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch und Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, § 8 (Fahrten zur ambulanten Behandlung, Zuzahlung).
- § 22a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (zusätzliche zahnärztliche Vorsorge).
- Kassenärztliche Bundesvereinigung, Praxisnachricht vom 16. April 2026 zum neuen Fragebogen zur Barrierefreiheit in der Arztsuche.
- Deutscher Bundestag, Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (Drucksache 21/5140), Stand Oktober 2026.
- § 119c Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen).
- Artikel 25 UN-Behindertenrechtskonvention (Gesundheit).
- Die Barrieren in der Frauenheilkunde: siehe Gesundheit und Vorsorge.
Wir haben die Gesetze geprüft.
Im Oktober 2026.