1.0×
Schrift
Kontrast
Icon Assistenz

Selbstbestimmung, Teilhabe und Pflege – und die Assistenz, die sie möglich macht

Von Lars Tiedemann, Dipl. Heilpädagoge · Stand:
Gilt für Deutschland: Die genannten Gesetze sind deutsches Recht. Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt international – ihre Umsetzung ist von Land zu Land verschieden.
Diese Gesetze gelten in Deutschland.
Andere Länder haben andere Gesetze.
Das Recht auf Teilhabe gilt überall.

Selbstbestimmung, Teilhabe, Pflege – und Assistenz

Diese Seite gehört zu den Grundlagen. Sie erklärt, warum Selbstbestimmung, Teilhabe, Kommunikation und Pflege zusammengehören – und warum es dafür Menschen braucht, die qualifiziert unterstützen.

Selbstbestimmung braucht Teilhabe. Teilhabe braucht Kommunikation. Und Kommunikation braucht bei vielen Menschen qualifizierte Assistenz und Pflege. Fällt ein Glied dieser Kette weg, bricht die Selbstbestimmung.

Zugespitzt formuliert es die Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation so: „Ohne Assistenz keine Teilhabe. Ohne qualifizierte Assistenz keine Unterstützte Kommunikation. Ohne Unterstützte Kommunikation keine Selbstbestimmung."

Hier geht es um wichtige Grundlagen.
Jeder Mensch soll selbst bestimmen.
Dafür muss er mitreden können.
Dafür braucht er oft Hilfe von guten Menschen.
Diese Menschen nennt man Assistenz.

Die Grundlagen davor: Selbstbestimmung, Teilhabe, Aktivitäten, Personenzentrierung

Assistenz steht nicht für sich allein. Sie dient vier Grundlagen, die wir auf eigenen Seiten ausführlich erklären – mit Gesetzen und Quellen:

Selbstbestimmung

Über das eigene Leben bestimmen – aus echten, akzeptablen Alternativen wählen und gefragt werden.

Teilhabe

Wirklich mitentscheiden statt nur dabei sein – die fünf Bedingungen echter Mitentscheidung.

Aktivitäten

Selbst aktiv sein – und was qualifizierte Assistenz dazu beiträgt.

Immer dabei: die zwei Querschnittsleistungen

Kommunikation und große Teile der Pflege sind keine Voraussetzung, die vor der Assistenz läge – sie laufen durch jede Stunde hindurch. Was das für die Planung und die Finanzierung bedeutet, steht weiter unten unter Querschnittsleistung.

Kommunikation und Assistenz

Die Verständigung ist Bestandteil jeder Assistenz – die Formenvielfalt, das Vorhalten und die Grenze beim gemeinsamen Formulieren.

Pflege

Auch bei der Pflege mitreden können – und warum sie nicht auf Termine passt.

Assistenz hängt mit 3 Themen zusammen:
Selbstbestimmung. Teilhabe. Pflege.
Dazu gibt es eigene Seiten. Die Links stehen oben.

Assistenz – das Instrument der Selbstbestimmung

Was ist Assistenz?

Assistenz bedeutet: Ein Mensch unterstützt einen anderen dabei, sein Leben selbstbestimmt zu gestalten. Die assistierte Person entscheidet, was sie tun möchte — die Assistenz hilft bei der Umsetzung. Assistenz ist keine Fürsorge und keine Betreuung. Sie ist ein Instrument der Selbstbestimmung.

Damit kein falsches Bild entsteht, gehört zur Klarheit auch, was Assistenz nicht ist:

  • Keine Bevormundung. Die Assistenz entscheidet nicht für die Person, sondern setzt deren Entscheidungen mit ihr um.
  • Kein Sprechen an ihrer Stelle. Assistenz unterstützt die eigene Kommunikation und gibt die Worte der Person treu weiter – sie ersetzt die Stimme nicht.
  • Keine Hilfe, die überflüssig werden soll. Die Unterstützung bleibt verlässlich verfügbar; die Person bestimmt nur, wie viel sie im Moment braucht.
  • Keine Therapie. Es geht nicht um Behandlung, sondern um Kommunikation, Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben.
  • Keine rechtliche Betreuung. Die rechtliche Betreuung (§ 1814 ff. BGB) regelt die rechtliche Vertretung in festgelegten Aufgabenkreisen – Assistenz dagegen unterstützt das selbstbestimmte Handeln im Alltag.

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde Assistenz als eigenständige Leistung in § 78 SGB IX verankert: Assistenzleistungen dienen der „selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung". Sie reichen von der Übernahme von Tätigkeiten bis zur Befähigung, den Alltag selbst zu bewältigen – diese befähigende Form wird ausdrücklich als „qualifizierte Assistenz" durch Fachkräfte erbracht. Dazu gehört auch die Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen. Bemerkenswert: Das Gesetz nennt die Kommunikation ausdrücklich – die Assistenzleistungen umfassen „die Verständigung mit der Umwelt" in diesen Bereichen (§ 78 Abs. 1 SGB IX). Das Recht auf ein Leben in der Gemeinschaft sichert die UN-BRK in Art. 19.

Wer Unterstützte Kommunikation nutzt, ist in besonderer Weise auf qualifizierte Assistenz angewiesen – denn die Assistenz ist hier zugleich Kommunikationspartner:in.

Assistenz heißt: Jemand hilft mir.
Ich bestimme selbst, was ich will.
Die Assistenz hilft, dass es klappt.
Assistenz ist keine Bevormundung.
Wer Assistenz braucht, hat ein Recht darauf.
Der Leistungsträger prüft den Bedarf.
Im Gesetz steht auch: Reden und sich verständigen gehört zur Assistenz dazu.

Die ausführliche fachliche Grundlage zur unterstützten Entscheidungsfindung – die sechs Schritte des Entscheidens, die vier Aufgaben der Assistenz, das Betreuungsrecht seit 2023 – steht als Grundlagentext bereit: „Die Entscheidung bleibt bei der Person“ (PDF). Mit einem Alltagsbeispiel von Nele Diercks.

Es gibt einen längeren Text zum Herunterladen.
Er erklärt alles genau.

Wie Assistenz in den einzelnen Lebensbereichen konkret wird, zeigt eine eigene kleine Reihe von Grundlagentexten – mit Kommunikation und Pflege als Querschnitt in jedem Text: „Arbeit ist mehr als Lohn“ (PDF) zu den sechs Wegen der Teilhabe am Arbeitsleben, „Wohnen ist mehr als ein Dach“ (PDF) zur Assistenz beim Wohnen, „Freizeit ist keine Belohnung“ (PDF) zu Hobbys, Verein und Ehrenamt, „Eltern sein mit Assistenz“ (PDF) zur Elternschaft mit Unterstützung, „Nicht allein ins Krankenhaus“ (PDF) zur Begleitung im Krankenhaus – und „So nah wie nötig, so fern wie möglich“ (PDF) zu Schulbegleitung und Studienassistenz. Dazu zwei Werkzeug-Texte: „Anleiten heißt bestimmen“ (PDF) – wie die Regie bei der Person bleibt, auch ohne Lautsprache, und warum Anleitungskompetenz delegiert werden darf; und „Vom Bedarf zum Bescheid“ (PDF) – der Weg durch das Verfahren und die drei Formen, Assistenz zu organisieren. Wie der Bedarf davor ermittelt wird, zeigt „Was willst du?“ (PDF). Weitere Texte unter Downloads → Grundlagentexte.

Es gibt sechs neue Texte über Assistenz.
Für Arbeit, Wohnen, Freizeit, Eltern, Krankenhaus und Schule.
Sie stehen bei den Downloads.

Zwei Arten von Assistenzleistung – und wann eine Fachkraft nötig ist

Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Assistenzleistung (§ 78 Abs. 2 SGB IX). Wichtig ist dabei: Unterschieden werden Leistungen, nicht Menschen. Die Frage ist nie, ob jemand „eine qualifizierte Assistenz ist“, sondern ob die Leistung, die bei der Person ankommen soll, qualifiziert erbracht werden muss.

Kompensatorische Assistenzleistung

Sie gleicht aus, was die Person nicht selbst tun kann: die vollständige oder teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung.

„Wer ausschließlich etwas ausgleicht, was der Leistungsberechtigte nicht kann und für das aktuell auch kein Teilhabeziel festgelegt ist, der muss dies sachgerecht tun, benötigt hierfür aber keine spezielle Qualifikation.“

Qualifizierte Assistenzleistung

Sie zielt auf Entwicklung – darauf, dass die Person etwas erlangt oder erhält.

„Wer die Person zur Erlangung bzw. zum Erhalt einer Fähigkeit berät, sie anleitet und mit ihr übt oder reflektiert, sie also in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und sozialen sowie alltagspraktischen Kompetenz unterstützt, der erbringt eine pädagogische oder psychosoziale Fachleistung in Form einer qualifizierten Assistenz. Hierfür wird eine entsprechende Fachausbildung benötigt.“

Was beide verbindet: Auch eine kompensatorische Leistung kann eine Fachkraft erfordern – nämlich dann, wenn die Verständigung anspruchsvoll ist. Warum das gerade bei Unterstützter Kommunikation der Regelfall ist, steht gleich darunter.

Beide Zitate: BAGüS, Orientierungshilfe zur Sozialen Teilhabe, S. 4.

Daraus folgt der Satz, der diese Website trägt: Wer einen Menschen bei Selbstbestimmung und Teilhabe unterstützt, erbringt eine pädagogische Tätigkeit – keine Gefälligkeit und keine bloße Handreichung. Das ist keine Haltung, sondern die geltende Auslegung des Leistungsrechts.

Auch eine kompensatorische Leistung kann eine Fachkraft erfordern

Die verbreitete Kurzformel „einfache Leistung gleich angelernte Kraft“ ist falsch. Maßgeblich ist nicht die Etikette der Leistung, sondern ob sie bei der Person wirksam ankommt. Und das entscheidet sich sehr oft an der Kommunikation.

Das Gesetz ist an dieser Stelle deutlich: Assistenzkräfte müssen über die Fähigkeit zur „Kommunikation mit den Leistungsberechtigten in einer für die Leistungsberechtigten wahrnehmbaren Form“ verfügen und nach ihrer Persönlichkeit geeignet sein (§ 124 SGB IX). Wo diese Anforderung hoch ist, kann der Einsatz einer Fachkraft nötig sein – unabhängig davon, ob die Leistung kompensatorisch oder qualifiziert ist.

Ein Beispiel macht es greifbar: Beim Anreichen einer Mahlzeit wird nichts angeleitet und nichts geübt – die Leistung ist kompensatorisch. Wenn die Person aber nicht über Lautsprache verfügt, entscheidet sich an dieser Stelle trotzdem alles: Ob ihr Zeichen für „genug“ erkannt wird. Ob sie wählen kann, was als Nächstes kommt. Ob sie das Tempo bestimmt. Wer das nicht lesen kann, führt die Handlung aus und verfehlt die Leistung.

Für Menschen, die auf Unterstützte Kommunikation angewiesen sind, heißt das: Die kommunikative Anforderung zählt bei jeder Leistung mit – auch bei der scheinbar einfachsten. Sie gehört darum in die Bedarfsermittlung und in den Bescheid, nicht in den guten Willen des Dienstes.

Im Gesetz gibt es zwei Arten von Assistenz-Leistung.

Das Gesetz sortiert die Leistung.
Nicht den Menschen.
Die Frage ist nie: Ist die Person eine gute Assistenz?
Die Frage ist: Kommt die Hilfe richtig an?

Kompensatorische Assistenz-Leistung heißt:
Die Assistenz macht etwas für die Person.
Zum Beispiel: Essen anreichen.
Dafür braucht man normalerweise keine Ausbildung.

Qualifizierte Assistenz-Leistung heißt:
Die Assistenz berät.
Die Assistenz leitet an.
Die Assistenz übt mit der Person.
Das ist eine pädagogische Arbeit.
Dafür braucht man eine Ausbildung.

Wichtig ist:
Auch beim Essen anreichen kann eine Fach-Kraft nötig sein.
Zum Beispiel, wenn die Person nicht sprechen kann.
Dann muss die Assistenz die Zeichen der Person verstehen.
Zum Beispiel das Zeichen für: Ich will nicht mehr.

Im Gesetz steht:
Die Assistenz muss mit der Person reden können.
Auf eine Art, die die Person versteht.
Das steht in Paragraf 124 im SGB 9.

Darum gilt:
Wenn das Reden schwierig ist,
braucht es eine Fach-Kraft.
Auch bei einfachen Aufgaben.

Assistenz für alle – unabhängig von Wohnform, Modell und Finanzierung

Assistenz ist ein Recht für alle Menschen mit (drohender) wesentlicher Behinderung. Maßgeblich ist allein der individuelle Bedarf an Teilhabe – nicht die Wohnform, das Organisationsmodell oder die Finanzierungsart (§ 99 i. V. m. § 78 und § 113 SGB IX). Wer Unterstützung braucht, hat einen Anspruch darauf; den Bedarf stellt der Leistungsträger im Einzelfall fest.

Egal, wo Sie leben

Seit der BTHG-Reform 2020 sind die Fachleistungen der Eingliederungshilfe – dazu gehört Assistenz – von der Wohnform getrennt. Assistenz steht Ihnen in der eigenen Wohnung, in einer Wohngemeinschaft und in einer besonderen Wohnform gleichermaßen zu („besondere Wohnform" ist seit 2020 der Nachfolgebegriff für die frühere stationäre Einrichtung, § 42a SGB XII). Die Wohnform darf kein Grund sein, Assistenz zu verweigern oder zu kürzen. Wie die Assistenz in einer besonderen Wohnform konkret organisiert wird – individuell oder teils gemeinsam mit anderen –, hängt vom Anbieter und von Regelungen im jeweiligen Bundesland ab; dazu lohnt sich Beratung. Das Recht, selbstbestimmt zu leben und in die Gemeinschaft einbezogen zu sein, sichert die UN-BRK in Art. 19.

Egal, wie Ihre Assistenz organisiert ist

Manche Menschen stellen ihre Assistent:innen selbst an: Sie wählen die Personen aus, leiten sie an, erstellen Dienstpläne und sind selbst Arbeitgeber:in (Arbeitgebermodell). Andere lassen sich über einen Assistenzdienst unterstützen: Dann kümmert sich der Dienst um Anstellung, Bezahlung und Vertretung bei Krankheit oder Urlaub (Dienstleistungsmodell). Beide Wege sind anerkannt und gleichwertig. Sie selbst entscheiden, wer Sie unterstützt und wie die Assistenz organisiert ist – das ist Ihr Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX).

Egal, ob mit oder ohne Persönliches Budget

Das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) ist eine Möglichkeit, Assistenz selbst zu organisieren: Sie bekommen dann Geld statt einer fertigen Dienstleistung und entscheiden in eigener Verantwortung, wie Sie es einsetzen. Es ist aber keine Bedingung – Assistenz steht Ihnen genauso als Sach- bzw. Dienstleistung zu. Wenn Sie Unterstützung beim Verwalten des Budgets brauchen, können Sie Budgetassistenz dazubekommen.

Zur Einordnung: Assistenz nach § 78 SGB IX (Eingliederungshilfe) ist der zentrale, aber nicht der einzige Weg. Je nach Lebenslage kann assistierende Unterstützung auch über andere Systeme finanziert werden – etwa Pflege (SGB XI), Krankenversicherung und Hilfsmittel (SGB V), Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) oder Leistungen zur Teilhabe an Arbeit und Bildung. Welcher Träger zuständig ist, ist eine Frage des Einzelfalls; dazu berät die kostenlose, unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).

Assistenz ist ein Recht für alle Menschen mit Behinderung.
Es kommt nur darauf an: Wie viel Hilfe brauchen Sie?
Der Leistungsträger prüft Ihren Bedarf.

Es ist egal, wo Sie wohnen.
In der eigenen Wohnung.
In einer Wohn-Gruppe.
Oder in einer besonderen Wohnform.
Überall haben Sie ein Recht auf Assistenz.

Es ist egal, wer Ihre Assistenz organisiert.
Sie können Ihre Assistenz selbst anstellen.
Oder ein Assistenz-Dienst macht das für Sie.
Beide Wege sind in Ordnung.
Sie bestimmen selbst, wer Ihnen hilft.

Manche Menschen bekommen Geld statt Hilfe.
Das heißt: Persönliches Budget.
Dann kaufen Sie die Hilfe selbst ein.
Aber das muss nicht sein.
Sie können auch einfach Hilfe bekommen.

Kommunikation und Pflege: eine Querschnittsleistung, die vorgehalten werden muss

Der entscheidende Punkt

Kommunikation und große Teile der Pflege sind Querschnittsleistungen: Sie durchziehen den ganzen Tag und jede Situation. Sie sind nicht planbar – und müssen deshalb vorgehalten werden. Dafür braucht es qualifizierte Menschen.

Nicht planbar

Niemand kann festlegen, wann ein Mensch etwas sagen möchte, eine Frage hat, eine Entscheidung treffen muss, Schmerzen bekommt oder Unterstützung braucht. Kommunikation und viele Pflegebedarfe entstehen spontan – nicht in festen Zeitfenstern. Eine Idee, ein Einwand, ein „Mir geht es nicht gut" lässt sich nicht auf 14:30 Uhr terminieren.

Muss vorgehalten werden

Was nicht planbar ist, muss bereitstehen. Unterstützung, die nur für einzelne, vorher gebuchte Verrichtungen abgerufen werden kann, deckt spontane Kommunikation und plötzliche Bedarfe nicht ab. Selbstbestimmung in Echtzeit braucht Vorhaltung (Bereitschaft) – verlässlich verfügbare Assistenz, nicht Minuten auf Abruf. Das SGB IX trägt dem Rechnung, indem Assistenz die „Tagesstrukturierung" umfasst (§ 78), und die UN-BRK fordert, dass Unterstützung ein Leben in der Gemeinschaft ermöglicht, statt es an Einrichtungen und Zeitpläne zu binden (Art. 19).

Braucht qualifizierte Menschen

Und es braucht nicht irgendwen, sondern Menschen, die die Person, ihr Kommunikationssystem und ihre Signale kennen. Kommunikationsunterstützung ist nicht beliebig austauschbar und lässt sich fachlich nicht „aus dem Pool auf Abruf" leisten. Die Forschung ist hier eindeutig: Kommunikationspartner:innen beeinflussen den Kommunikationserfolg mindestens so stark wie die nutzende Person selbst (Light & McNaughton, 2014). In der ICF sind sie der entscheidende Umweltfaktor – Förderfaktor oder Barriere.

Deshalb zählen Kontinuität und vertraute, langfristig eingearbeitete Fachkräfte: Ein ständiger Wechsel vieler nur kurz beschäftigter Kräfte überfordert die Verständigung. Unterstützung sollte möglichst „wie aus einer Hand" verlässlich verfügbar sein.

Konsequenz für die Finanzierung: Wer Teilhabe will, muss diese Vorhaltung und Qualifikation mitfinanzieren – Pflege (SGB XI) und Eingliederungshilfe/Assistenz (SGB IX) zusammendenken, statt Kommunikation als unbezahlte „Nebensache" zu behandeln. Das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) ist ein Weg, diese verlässliche, selbst organisierte Unterstützung zu sichern.

Reden passiert den ganzen Tag.
Auch Pflege passiert den ganzen Tag.
Man kann nicht planen, wann ich etwas sagen will.
Oder wann ich Hilfe brauche.
Darum muss die Hilfe immer da sein.
Nicht nur zu festen Zeiten.

Und es muss eine gute Person sein.
Eine Person, die mich kennt. Und mein Gerät kennt.
Das ist sehr wichtig. Auch das kostet Geld.

Assistenz und Unterstützte Kommunikation

Menschen, die Unterstützte Kommunikation nutzen, sind in besonderer Weise auf qualifizierte Assistenz angewiesen. UK-Nutzer:innen kommunizieren über Sprachcomputer, Symboltafeln, Gebärden oder andere Hilfsmittel. Damit diese Kommunikation im Alltag gelingt, braucht es Assistenz, die:

  • UK-Kompetenz mitbringt: Assistent:innen müssen wissen, wie das Kommunikationshilfsmittel funktioniert, welche Vokabulare genutzt werden und wie sie als Kommunikationspartner:in effektiv agieren können.
  • Modelling aktiv einsetzt: Gute Assistenz modelliert die Nutzung des UK-Systems — sie zeigt auf Symbole, nutzt das Gerät selbst und lebt vor, wie man damit kommuniziert (Aided Language Stimulation).
  • Geduld und Responsivität zeigt: UK-Kommunikation braucht oft mehr Zeit. Assistent:innen müssen Pausen aushalten, auf Kommunikationsversuche achten und angemessen reagieren — ohne vorschnell zu interpretieren oder zu sprechen. Zur Einordnung: Lautsprache erreicht etwa 120–180 Wörter pro Minute, Unterstützte Kommunikation oft nur 2–25 — Zeit und geduldiges Warten sind deshalb keine Höflichkeit, sondern Voraussetzung (Beukelman & Light, 2020).
  • Die Selbstbestimmung respektiert: Assistenz darf nicht entscheiden, WAS die Person sagt. Sie unterstützt dabei, DASS die Person es sagen kann. Das betrifft auch schwierige Themen: Kritik, Wünsche, Ablehnung.
  • Technische Kompetenz hat: Das Kommunikationsgerät muss funktionieren. Assistent:innen müssen einfache technische Probleme lösen, das Gerät laden, Einstellungen anpassen und bei Bedarf neue Inhalte hinzufügen können.

Organisieren und finanzieren

Bevor Assistenz im Alltag ankommt, ist einiges zu klären: wie sie beantragt wird, wer sagt, wie sie aussehen soll – und unter welchen Bedingungen die Menschen arbeiten, die sie leisten. Der letzte Punkt wird am häufigsten übersehen und entscheidet am meisten.

Assistenz in den Lebensbereichen

Assistenz ist kein einzelner Dienst, sondern eine Leistung, die durch alle Bereiche des Lebens läuft. Die Reihenfolge folgt dem Alltag: erst das Zuhause und die Wege, dann Arbeit und Bildung, dann Menschen und freie Zeit – und zuletzt der Ort, an den niemand gerne geht.

Zuhause und Wege

Arbeit und Bildung

Menschen und Freizeit

Gesundheit

Erst das Normale, dann die Verständigung dort, dann das Nachschlagen – und zuletzt der Ausnahmefall.

Schutz und Rechte

Was Assistenz nicht organisiert, sondern sichert: die eigene Grenze, der Ausnahmefall – und die Stimme nach außen.

Menschen mit Sprech-Computer brauchen besondere Assistenz.
Die Assistenz muss wissen, wie das Gerät funktioniert.
Die Assistenz muss zeigen, wie man damit spricht.
Die Assistenz muss geduldig sein.
Die Assistenz darf nicht für die Person sprechen.
Die Person bestimmt selbst, was sie sagt.

Es gibt verschiedene Arten von Assistenz:
Hilfe zu Hause.
Hilfe in der Schule.
Hilfe bei der Arbeit.
Hilfe in der Freizeit.

Qualitätsmerkmale guter UK-Assistenz

Die Qualität der Assistenz entscheidet wesentlich über die kommunikativen Möglichkeiten einer UK-nutzenden Person. Forschung zeigt, dass Kommunikationspartner:innen einen mindestens ebenso großen Einfluss auf den Kommunikationserfolg haben wie die nutzende Person selbst (Light & McNaughton, 2014). Und diese Partner-Kompetenz ist erlernbar: Eine Meta-Analyse zur gezielten Schulung von Kommunikationspartner:innen (17 Studien, 53 Teilnehmende) belegt deutliche Verbesserungen der Kommunikation (Kent-Walsh et al., 2015). Das Gesetz setzt dabei einen klaren Maßstab: Assistenzkräfte müssen in einer für die Person wahrnehmbaren Form kommunizieren können und persönlich geeignet sein (§ 124 SGB IX); bei besonderen kommunikativen Anforderungen kann dafür der Einsatz von Fachkräften nötig sein.

  • Kenntnis des Kommunikationssystems: Die Assistenz kennt das Vokabular, weiß wo wichtige Wörter zu finden sind und kann bei der Navigation helfen, ohne die Kontrolle zu übernehmen.
  • Aktives Modelling: In jeder Interaktion zeigt die Assistenz, wie das Kommunikationssystem genutzt werden kann — sie zeigt auf Symbole, drückt Felder und spricht dabei (Aided Language Stimulation).
  • Ko-Konstruktion: Die Assistenz baut Äußerungen gemeinsam mit der Person auf, fragt nach und prüft, ob sie richtig verstanden hat — ohne Bedürfnisse vorwegzunehmen.
  • Wartezeit geben: UK-Kommunikation braucht Zeit. Gute Assistenz gibt der Person Zeit zum Formulieren und unterbricht nicht vorschnell.
  • Kommunikationsanlässe schaffen: Statt Bedürfnisse vorwegzunehmen, schafft die Assistenz Gelegenheiten, in denen Kommunikation notwendig und motivierend ist.
  • Personenzentrierte Grundhaltung: Begegnung auf Augenhöhe mit Empathie, Wertschätzung und Echtheit (Kongruenz) — diese drei Grundhaltungen personenzentrierter Gesprächsführung gelten auch in der Unterstützten Kommunikation.
  • Alle Kommunikationsversuche wertschätzen: Ob Blick, Geste, Lautäußerung oder Symbolauswahl — jeder Kommunikationsversuch wird aufgegriffen und beantwortet.
  • Regelmäßige Fortbildung: UK-Assistenz erfordert kontinuierliches Lernen. Neue Vokabulare, Ansteuerungsmethoden und Förderansätze entwickeln sich weiter.

Wer das nicht nur nachlesen, sondern üben möchte: Der kostenlose Kurs Assistenz bei Unterstützter Kommunikation hat zehn Einheiten und zwanzig Übungen für den eigenen Alltag – von der Geschichte der Assistenz bis zu Schichtwechsel, Pflege und Notfall. Ohne Anmeldung, ohne Konto.

Quellen: Light, J. & McNaughton, D. (2014). Communicative Competence. AAC, 30(1). | Kent-Walsh, J. et al. (2015). Communication Partner Instruction: A Meta-Analysis. AAC, 31(4). | Beukelman, D. & Light, J. (2020). Augmentative & Alternative Communication. Brookes. | UN-BRK Art. 19, 21, 24.

Gute Assistenz kennt das Gerät gut.
Gute Assistenz zeigt, wie man das Gerät benutzt.
Gute Assistenz gibt der Person genug Zeit.
Gute Assistenz nimmt nicht vorweg, was die Person will.
Gute Assistenz freut sich über jeden Versuch zu sprechen.
Gute Assistenz lernt immer weiter dazu.
Gute Gesprächspartner kann man lernen.

Es gibt einen Kurs dazu.
Der Kurs heißt: Assistenz bei Unterstützter Kommunikation.
Der Kurs hat 10 Einheiten und 20 Übungen.
Der Kurs ist kostenlos.
Sie brauchen kein Konto.

Assistenz schafft Lernmöglichkeiten

Qualifizierte Assistenz hilft nicht nur im Hier und Jetzt – sie eröffnet Lernmöglichkeiten. Unterstützte Kommunikation lernt man nicht einmalig, sondern entwickelt sie ein Leben lang weiter: neue Wörter und Symbole, längere Sätze, Lesen und Schreiben, neue Themen und Situationen. Assistenz ist dabei das Gerüst (Fachsprache: Scaffolding), das dieses Lernen im Alltag trägt – durch Modelling, durch das Schaffen von Kommunikationsanlässen und durch das schrittweise Erweitern des Wortschatzes.

Entscheidend ist die Haltung der Kompetenzvermutung: Wir gehen davon aus, dass der Mensch lernen, verstehen und mitbestimmen kann, und richten die Unterstützung danach aus („least dangerous assumption"). Nicht mit dem Mund sprechen zu können heißt nicht, nichts zu sagen zu haben – und erst recht nicht, weniger zu verstehen oder zu können. Solche Zuschreibungen sind eine der häufigsten Barrieren; in der ICF sind Einstellungen deshalb ein zentraler Umweltfaktor. Lernen ist dabei keine Therapie und keine Vorbedingung für Teilhabe nach dem Muster „erst lernen, dann mitmachen". Lernen ist Teil der Teilhabe – und ein Recht: Die UN-BRK sichert in Art. 24 das Recht auf Bildung und lebenslanges Lernen, ausdrücklich auch über ergänzende und alternative Kommunikation (Art. 21).

Das Gerüst-Prinzip richtig verstanden: Die Hilfe wird nicht abgebaut, um „Unabhängigkeit" zu erzwingen. Sie bleibt verfügbar wie ein Geländer in Reichweite – variabel ist nur, wie viel die Person im Moment braucht. Das entscheidet sie selbst.

vgl. Scaffolding: Wood, Bruner & Ross (1976); Kompetenzvermutung / „least dangerous assumption": Donnellan (1984); Ko-Konstruktion in der Unterstützten Kommunikation: Light. · UN-BRK Art. 21 & 24.

Gute Assistenz hilft auch beim Lernen.
Unterstützte Kommunikation lernt man immer weiter. Ein Leben lang.
Zum Beispiel: neue Wörter. Oder Lesen und Schreiben.

Wer nicht mit dem Mund spricht, hat trotzdem viel zu sagen.
Wir glauben fest: Dieser Mensch kann lernen.
Lernen ist keine Therapie.
Lernen gehört zur Teilhabe dazu. Lernen ist ein Recht.
Die Hilfe bleibt immer da. Auch beim Lernen.

Assistenz und alphabetische Kommunikation

Alphabetische Kommunikationssysteme (wie Scripo Start und Scripo Pro von AssistUK) bieten einen besonderen Vorteil für die Assistenz: Alle nutzen das gleiche System — Schrift.

Das Alphabet ist das universelle Kommunikationssystem unserer Gesellschaft. Assistent:innen — ob professionell ausgebildet oder Quereinsteiger:innen, ob Eltern oder Mitschüler:innen — kennen Buchstaben und Wörter. Sie können alphabetische Kommunikation sofort verstehen und Modelling leisten, ohne spezielle Zusatzschulung.

Dies ist besonders relevant in inklusiven Settings, wo Assistenz häufig wechselt oder wo verschiedene Personen die Rolle der Kommunikationspartner:in übernehmen (Lehrkräfte, Therapeut:innen, Mitschüler:innen, Familienmitglieder). Je zugänglicher das System für alle Beteiligten ist, desto besser wird die Kommunikation unterstützt.

Buchstaben kennen sehr viele Menschen.
Die Assistenz kann sofort mitmachen.
Sie muss kein besonderes System lernen.
Das ist gut, wenn viele verschiedene Menschen helfen.
Zum Beispiel in der Schule oder zu Hause.

Rechtlicher und fachlicher Rahmen

Die Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf Recht, WHO-Klassifikation und Fachforschung. Hier findest du die Quellen für weitere Informationen:

  • UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): Art. 2 (Begriffsbestimmung: „Kommunikation" schließt ergänzende und alternative Formen ausdrücklich ein), Art. 3 (Grundsatz: Autonomie & Selbstbestimmung), Art. 12 (gleiche Anerkennung vor dem Recht / unterstützte Entscheidungsfindung), Art. 19 (selbstbestimmt leben, Einbeziehung in die Gemeinschaft), Art. 21 (Zugang zu Information & Kommunikation, ergänzende/alternative Kommunikation), Art. 24 (Bildung & lebenslanges Lernen). – Institut für Menschenrechte · behindertenrechtskonvention.info
  • SGB IX (Teilhabe / Bundesteilhabegesetz): § 8 Wunsch- und Wahlrecht, § 29 Persönliches Budget (Leistungsform), § 78 Assistenzleistungen (Abs. 2: Übernahme/Begleitung sowie Befähigung = qualifizierte Assistenz durch Fachkräfte), § 99 leistungsberechtigter Personenkreis, § 113 Leistungen zur Sozialen Teilhabe, § 116 gemeinsame Inanspruchnahme, § 124 Eignung der Leistungserbringer (Kommunikation in wahrnehmbarer Form, persönliche Eignung). – § 78 SGB IX · Umsetzungsbegleitung BTHG
  • SGB XII § 42a (besondere Wohnform): Seit der BTHG-Reform 2020 sind die Fachleistungen der Eingliederungshilfe von der Wohnform getrennt; die besondere Wohnform trat an die Stelle der stationären Einrichtung. Assistenz steht in der eigenen Wohnung wie in der besonderen Wohnform zu. – Umsetzungsbegleitung BTHG: Trennung der Leistungen
  • SGB XI (Pflegeversicherung): § 2 Selbstbestimmung. – Gesetze im Internet
  • SGB V § 33 (Hilfsmittel): Anspruch auf Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zählt das Sich-verständigen-Können („Erschließung eines geistigen Freiraums“) zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens. – mehr dazu unter Kosten und Hilfsmittel beantragen
  • WHO – ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit): Teilhabe als „Einbezogensein in eine Lebenssituation", Umweltfaktoren als Förderfaktor oder Barriere; bio-psycho-soziales Modell. – BAR Frankfurt: ICF-Komponenten
  • Fachliteratur: Light, J. & McNaughton, D. (2014). Communicative Competence for Individuals who require AAC. AAC 30(1). · Kent-Walsh, J. et al. (2015). Effects of Communication Partner Instruction on the Communication of Individuals using AAC: A Meta-Analysis. AAC 31(4). · Beukelman, D. & Light, J. (2020). Augmentative & Alternative Communication. Brookes. · National Joint Committee (2016). Communication Bill of Rights (3. Aufl.).

Die Infos kommen aus Gesetzen und aus Forschung.
Zum Beispiel: die UN-Behindertenrechtskonvention.
Das SGB 9 (Teilhabe) und das SGB 11 (Pflege).
Und von der WHO.
Die Links oben führen zu mehr Infos.
Es gibt auch ein Wörter-Buch zur Assistenz.
Dort werden schwere Wörter erklärt.

Beratung und weiterführende Informationen

Bei kommunikation+ beraten wir Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen ebenso wie Assistent:innen und Fachkräfte — zur Einarbeitung in UK-Systeme, zum Modelling und zur Förderplanung. Zur Organisation von Assistenz (Arbeitgebermodell, Assistenzdienst, Persönliches Budget) sowie zu Teilhabeleistungen und Anträgen beraten die kostenlose, unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) und weitere Beratungsstellen für Assistenz — siehe die Links unten.

Kontakt aufnehmen

Erst die Frage, dann der Begriff

Wer neu ist, hat Fragen: Ist das dasselbe wie Pflege? Wer zahlt das? Muss ich mein Erspartes einsetzen? Darf ich mir aussuchen, wer mich assistiert? Die häufigen Fragen beantworten 29 davon — jede zuerst mit einem Satz, dann mit der Erklärung.

Assistenzleistung, Arbeitgebermodell, Gesamtplanverfahren, Budgetassistenz — wer bei einem Wort hängen bleibt, findet es im Glossar Assistenz: 26 Begriffe, jeder mit Definition, Beispiel und Rechtsgrundlage.

Weiterführende Links

Bei kommunikation+ gibt es Beratung zur Kommunikation.
Für Menschen mit Behinderung und ihre Familien.
Und für Assistenz und Fachleute.
Man kann einen Termin buchen.

Sie haben Fragen zur Assistenz oder zum Geld?
Dann fragen Sie diese Beratungs-Stellen:
Die EUTB bietet kostenlose Beratung zur Teilhabe.
Inklusionshilfe Mandl hilft bei Fragen zur Assistenz.
Der Familienratgeber erklärt Assistenz in einfacher Sprache.

Wir haben auch eine Seite mit vielen Fragen.
Sie heißt: Häufige Fragen.
Dort stehen kurze Antworten.