Arbeit und Teilhabe am Arbeitsleben
Arbeit ist mehr als Lohn
Andere Länder haben andere Gesetze.
Das Recht auf Teilhabe gilt überall.
Die Frage, die selten gestellt wird
„Und was machst du beruflich?“ Es gibt kaum eine Frage, die im Smalltalk so verlässlich fällt – und kaum eine, die Menschen mit schweren Behinderungen so selten gestellt bekommen. Nicht, weil die Antwort uninteressant wäre, sondern weil das Umfeld oft still entschieden hat, dass es auf diese Frage keine Antwort gibt.
Dabei ist die Antwort fast immer möglich – sie lautet nur seltener „Ich bin Bürokaufmann“ und öfter „Ich arbeite in der Holzgruppe“, „Ich habe einen Außenarbeitsplatz in einer Gärtnerei“ oder „Ich arbeite mit einem Budget für Arbeit an einer Schulmensa“.
Das deutsche System kennt viele Formen von Arbeit, und sie unterscheiden sich erheblich – im Status, im Geld, in der Absicherung und in dem, was sie für das Leben bedeuten. Wer die Formen nicht kennt, kann nicht wählen. Und wer nicht wählen kann, dem wird gewählt.
Man fragt oft:
Was arbeitest du?
Menschen mit Behinderungen
werden das fast nie gefragt.
Viele denken:
Die arbeiten ja nicht.
Das stimmt nicht.
Es gibt viele Arten zu arbeiten.
Diese Seite zeigt sie alle.
Wichtig:
Nur wer die Wege kennt, kann wählen.
Was Arbeit ist – mehr als Lohn
Warum ist Arbeit überhaupt so wichtig? Die knappste Antwort gibt die Sozialpsychologie. Marie Jahoda hat aus der Arbeitslosenforschung herausgearbeitet, dass Erwerbsarbeit neben dem Einkommen eine Reihe verdeckter Funktionen erfüllt – die Menschen erst bemerken, wenn sie fehlen:
- Arbeit strukturiert den Tag und die Woche.
- Sie schafft regelmäßige soziale Kontakte jenseits der Familie.
- Sie bindet die eigene Anstrengung in Ziele ein, die größer sind als man selbst.
- Sie gibt Status und einen Platz im sozialen Gefüge.
- Sie verlangt regelmäßige Tätigkeit.
Wer Menschen mit Behinderungen von Arbeit fernhält, nimmt ihnen also nicht nur Geld – er nimmt ihnen Tagesstruktur, Kontakte, Zugehörigkeit und einen Teil der Antwort auf die Frage, wer man ist.
Das Recht hat daraus eine Verpflichtung gemacht. Die UN-Behindertenrechtskonvention erkennt in Artikel 27 „das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit“ an – ausdrücklich in einem Arbeitsmarkt, der „offen, integrativ und für Menschen mit Behinderungen zugänglich“ ist. Das deutsche Sozialrecht fasst denselben Anspruch als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49 SGB IX).
Die Vorentscheidung, die über allem steht
Ganz oben stehen die Interessen der Person. Nicht die freie Stelle, nicht das Platzangebot des Trägers, nicht die Einschätzung der Akte – sondern die Frage, was diesen Menschen anzieht, worin er aufgeht, wofür er Ausdauer zeigt. In der Praxis wird diese Reihenfolge notorisch umgedreht: Es wird vom Angebot her geplant und die Person eingepasst.
Arbeit ist mehr als Geld.
Arbeit gibt mir:
Einen festen Tag.
Menschen zum Reden.
Eine Aufgabe.
Und einen Platz in der Welt.
Im Gesetz steht:
Alle Menschen haben ein Recht auf Arbeit.
Auch Menschen mit Behinderungen.
Das Wichtigste:
Es zählt, was Sie gerne machen.
Nicht, was gerade frei ist.
Die Landkarte: sechs Wege
Wer zum ersten Mal auf das System schaut, sieht meist nur zwei Orte: „die Werkstatt“ und „richtige Arbeit“. Tatsächlich liegen dazwischen mehrere eigenständige Wege. Von geschützt nach offen sortiert:
- Tagesförderstätte / Fördergruppe – Betreuung und Förderung für Menschen, denen das System die Werkstatt verwehrt.
- Werkstatt für Menschen mit Behinderungen – beruflicher Bildungs- und Arbeitsort in einem eigenen Rechtsrahmen.
- Außenarbeitsplatz – Werkstattstatus, aber Arbeitsplatz in einem normalen Betrieb; daneben andere Leistungsanbieter als Werkstatt-Alternative.
- Budget für Arbeit / Budget für Ausbildung – echter Arbeits- oder Ausbildungsvertrag bei einem Arbeitgeber, dauerhaft bezuschusst.
- Inklusionsbetrieb – normales Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts, das gezielt 30 bis 50 Prozent Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt.
- Allgemeiner Arbeitsmarkt – mit Unterstützter Beschäftigung als Einstiegsweg und mit Arbeitsassistenz, Jobcoaching und den Schwerbehindertenrechten als dauerhaftem Netz.
Zwei Dinge an dieser Landkarte sind wichtiger als jedes Detail.
Erstens: Sie ist keine Treppe. Niemand muss sie Stufe für Stufe absteigen – man darf direkt in einen Inklusionsbetrieb oder mit Assistenz auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, wenn es passt und gelingt.
Zweitens: Die Rückwege sind abgesichert.
Wer die Werkstatt Richtung Betrieb verlässt, hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, wieder aufgenommen zu werden – ohne zeitliche Begrenzung (§ 220 Abs. 3 SGB IX). Das ist der am wenigsten bekannte und für die Entscheidung wichtigste Satz: Er nimmt dem Wagnis die Endgültigkeit. Niemand muss in der Werkstatt bleiben, weil er Angst hat, den Platz zu verlieren.
Es gibt 6 Wege zur Arbeit:
1. Die Förder-Gruppe.
2. Die Werkstatt.
3. Ein Arbeits-Platz in einer Firma.
Aber ich gehöre noch zur Werkstatt.
4. Das Budget für Arbeit.
Ich habe einen echten Vertrag.
5. Ein Inklusions-Betrieb.
6. Eine ganz normale Firma.
Wichtig 1:
Das ist keine Treppe.
Ich darf gleich Weg 5 oder 6 nehmen.
Wichtig 2:
Ich darf immer zurück in die Werkstatt.
Das steht im Gesetz.
Ich muss keine Angst haben.
Die Werkstatt: was sie leistet und was sie kostet
Die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen ist eine Einrichtung mit gesetzlichem Auftrag: berufliche Bildung, Beschäftigung zu einem leistungsangemessenen Entgelt – und die Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (§ 219 SGB IX). Der Weg hinein ist gestuft: Eingangsverfahren (meist drei Monate), Berufsbildungsbereich (zwei Jahre), Arbeitsbereich (dauerhaft). Rund 310.000 Menschen arbeiten in etwa 700 anerkannten Werkstätten.
Der Status. Beschäftigte im Arbeitsbereich sind in aller Regel keine Arbeitnehmer, sondern stehen in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Das Entgelt kommt aus dem Arbeitsergebnis der Werkstatt; im Durchschnitt lag es zuletzt bei rund 232 Euro im Monat, dazu ein Arbeitsförderungsgeld. Den Lebensunterhalt sichert das nicht – das übernimmt in der Regel die Grundsicherung.
Was davon ankommt. Weil das Entgelt auf die Grundsicherung angerechnet wird, ist der spürbare Unterschied kleiner, als die Zahlen vermuten lassen – aber er ist da: Ein Teil bleibt anrechnungsfrei, und das Arbeitsförderungsgeld kommt vollständig obendrauf. Unterm Strich hat ein Mensch mit durchschnittlichem Werkstattentgelt rund 200 Euro im Monat mehr in der Tasche als ohne Werkstattbeschäftigung.
Der größte Unterschied liegt nicht im Monat, sondern im Alter
Werkstattbeschäftigte werden rentenversichert, als verdienten sie 80 Prozent der Bezugsgröße – also einen weit höheren, fiktiven Verdienst (§ 162 Nr. 2 SGB VI). Jedes Werkstattjahr baut damit rund 31 Euro dauerhafte Monatsrente auf – fast so viel wie ein Jahr eines Durchschnittsverdieners. Nach 20 Jahren besteht zudem ein eigener Zugang zur vollen Erwerbsminderungsrente. Wer sein Arbeitsleben in der Werkstatt verbringt, ist im Alter deutlich besser gestellt, als es das Entgelt vermuten ließe.
Und die Gegenrechnung: Wer im Budget für Arbeit oder im Betrieb echten Lohn verdient, wird auf den echten Lohn versichert – das Rentenprivileg gilt dort nicht. Mehr Netto heute wird also mit langsamerem Rentenaufbau bezahlt. Das gehört ehrlich in jede Beratung zum Wechsel – und eine kostenfreie Kontenklärung mit Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung schafft Klarheit im Einzelfall.
Was für die Werkstatt spricht: ein Platz ohne Bewerbungswettbewerb, fachliche Begleitung, ein soziales Umfeld, Verlässlichkeit über Jahrzehnte – und die beschriebene Alterssicherung.
Was gegen sie spricht – drei Dinge, und sie wiegen schwer:
- Das Geld. Rund 230 Euro im Monat für eine Vollzeittätigkeit sind kein Lohn, von dem man leben, wohnen oder etwas planen kann – die Person bleibt lebenslang im Fürsorgesystem.
- Die Trennung. Wer dort arbeitet, arbeitet fast nur mit Menschen mit Behinderungen und begegnet dem Rest der Arbeitswelt kaum.
- Der Übergang. Der gesetzliche Auftrag, den Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern, wird kaum eingelöst: Die Übergangsquote lag zuletzt bei etwa 0,35 Prozent pro Jahr. Von tausend Werkstattbeschäftigten wechseln jährlich also etwa dreieinhalb.
Die Grenze vor der Werkstatt. Es gibt Menschen, denen selbst dieser Ort verwehrt wird: Die Aufnahme setzt voraus, dass ein „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ zu erwarten ist (§ 219 Abs. 2 SGB IX). Wer daran scheitert, soll in Fördergruppen betreut werden. Für diese Seite ist das kein Randthema: Unter denen, die am „Mindestmaß“ scheitern, sind überdurchschnittlich viele Menschen, die nicht oder kaum lautsprachlich kommunizieren – und bei ihnen wird notorisch verwechselt, was jemand motorisch und sprachlich zeigen kann, mit dem, was jemand versteht und leisten könnte.
Wer einem Menschen ohne Lautsprache keine Kommunikationsform anbietet, bevor seine „Werkstattfähigkeit“ eingeschätzt wird, hat das Ergebnis der Einschätzung vorweggenommen.
In der Werkstatt arbeiten viele Menschen.
Etwa 310.000 in Deutschland.
Das Geld:
Im Schnitt etwa 232 Euro im Monat.
Davon kann man nicht leben.
Man bekommt zusätzlich Grund-Sicherung.
Unterm Strich bleiben etwa 200 Euro mehr.
Die Rente ist gut:
Für die Rente wird so getan,
als würde ich viel mehr verdienen.
Darum bekomme ich später mehr Rente.
Was gut ist:
Ich bekomme sicher einen Platz.
Es gibt Hilfe und feste Kollegen.
Was schlecht ist:
Wenig Geld.
Nur Menschen mit Behinderungen.
Fast niemand kommt raus in eine Firma.
Wenn kein Arbeitsplatz trägt: die sinnerfüllende Tätigkeit
Ehrlichkeit zuerst: Für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf ist ein Arbeitsplatz oft nicht erreichbar – der allgemeine Arbeitsmarkt nicht, der Inklusionsbetrieb nicht, und selbst die Werkstatt verschließt sich über das „Mindestmaß“.
Daraus kann man zwei Schlüsse ziehen. Der übliche: Dann bleibt eben die Betreuung. Der bessere: Man löst sich vom Arbeitsplatz – nicht von der Arbeit. Gesucht wird dann keine Stelle, sondern eine subjektiv sinnerfüllende Tätigkeit: eine regelmäßige, selbst gewählte, ernsthafte Beschäftigung – unabhängig von Gehalt, Vertrag und Verwertbarkeit.
Denn Jahodas verdeckte Funktionen der Arbeit hängen nicht am Lohn. Sie lassen sich auch ohne Arbeitsvertrag gewinnen, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
Erstens: Die Interessen der Person stehen ganz oben – nicht das Angebot. Das ist der häufigste Konstruktionsfehler des Feldes: Geplant wird von dem her, was die Einrichtung anbietet. Die richtige Reihenfolge ist die umgekehrte: erst beobachten und erfragen, wofür jemand Aufmerksamkeit, Ausdauer und Freude zeigt – Wasser oder Papier, Maschinen oder Tiere, Ordnung oder Trubel, drinnen oder draußen –, und dann eine Tätigkeit um diese Interessen herum bauen.
Zweitens: Die Tätigkeit ist echt. Sie hat ein Ergebnis, das jemand braucht: die gegossenen Beete im Gemeinschaftsgarten, die ausgetragene Hauspost, die sortierten Rückgaben der Bücherei, die per Sprachausgabegerät vorgelesene Geschichte in der Kita, das entstandene Bild in der Ausstellung. Echtheit ist der Unterschied zwischen Tätigsein und Beschäftigtwerden – Menschen spüren ihn sofort, mit und ohne Behinderung.
Drittens: Der Sinn wird von der Person gezeigt, nicht von außen attestiert. Nicht das Team findet die Tätigkeit sinnvoll, sondern die Person zeigt es – durch Wahl (sie steuert darauf zu), durch Ausdauer (sie bleibt länger dabei als bei anderem), durch Ausdruck (Stolz, Vorfreude, Erzählen-Wollen). Das sind beobachtbare Kriterien, und sie gehören dokumentiert.
Rechtlich ist das kein Graubereich, sondern Soziale Teilhabe: Tagesstrukturierung, Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben und der Erwerb praktischer Kenntnisse sind ausdrückliche Leistungstatbestände (§ 78 Abs. 1, § 113 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX). Die Assistenz für eine sinnerfüllende Tätigkeit ist regulär beantragbar, ganz ohne Arbeitsvertrag.
Es gibt keine Pflicht zur Werkstatt
Das Grundgesetz garantiert die freie Wahl von Beruf und Arbeitsplatz (Art. 12). Werkstatt und Fördergruppe sind Teilhabe-Leistungen, die man beantragen kann – keine Einrichtungen, in die man eingewiesen wird. Auch das Geld zum Leben hängt nicht daran: Die Grundsicherung wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung kennt keine Pflicht zur Arbeitsaufnahme und keine Sanktion für ein Nein zur Werkstatt. Was ein Nein kostet, gehört offen auf den Tisch: rund 200 Euro im Monat und auf lange Sicht das Rentenprivileg. Es kostet nicht die Existenz.
Zu Ende gedacht: Eine Person kann Nein zur Werkstatt sagen und sich ihren Tag aus den Bausteinen der Sozialen Teilhabe selbst zusammenstellen – mit Assistenz. Ehrlich bleibt dabei zweierlei: Der Umfang wird im Gesamtplanverfahren am Bedarf bemessen – ein Nein erzeugt keinen automatischen Anspruch auf das Stundenvolumen der Werkstatt. Und ein selbst gebauter Tag überzeugt Träger dann, wenn er Gestalt hat: benannte Tätigkeiten, benannte Orte, benannte Lernziele statt eines bloßen „nicht dorthin“.
Manche Menschen finden keinen Arbeits-Platz.
Auch nicht in der Werkstatt.
Dann sagen viele:
Dann gibt es eben nur Betreuung.
Das ist zu wenig.
Besser ist eine Tätigkeit,
die mir wirklich wichtig ist.
Dafür braucht es 3 Dinge:
1. Es geht um meine Interessen.
Nicht um das, was die Gruppe macht.
2. Die Tätigkeit ist echt.
Jemand braucht mein Ergebnis.
Zum Beispiel: Ich gieße den Garten.
Oder ich trage die Post aus.
3. Ich zeige, dass es mir wichtig ist.
Ich wähle es. Ich bleibe dabei.
Ich bin stolz darauf.
Wichtig:
Niemand muss in die Werkstatt.
Sie dürfen Nein sagen.
Sie verlieren dann nicht Ihr Geld zum Leben.
Die Brücken: Außenarbeitsplatz und Budget für Arbeit
Der Außenarbeitsplatz ist die kleinste Grenzüberschreitung mit der größten Alltagswirkung: Die Person bleibt rechtlich Werkstattbeschäftigte – mit allem, was dazugehört, bis zur Rentenregel –, arbeitet aber in einem ganz normalen Betrieb: in der Großküche, im Baumarkt, im Altenheim, begleitet von der Werkstatt. Echte Arbeitsumgebung, echte Kolleginnen und Kollegen, echte Aufgaben – ohne das Sicherungsnetz zu verlassen. Der Preis: Am Geld und am Status ändert sich nichts.
Andere Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX) sind seit dem Bundesteilhabegesetz die Alternative zur klassischen Werkstatt: Träger, die dieselben Leistungen anbieten, aber ohne förmliche Anerkennung als Werkstatt – oft kleiner, spezialisierter, näher an einer Branche.
Das Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) ist der direkteste Weg aus dem Sondersystem in ein echtes Arbeitsverhältnis. Die Konstruktion: Wer im Arbeitsbereich einer Werkstatt ist (oder es sein könnte) und von einem Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung angeboten bekommt, erhält einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber von bis zu 75 Prozent des Entgelts – plus die Finanzierung der Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.
Die Vorteile: ein Arbeitsvertrag statt eines arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses, Lohn statt Entgelt, Kolleginnen und Kollegen statt Sondersystem – und der Rückkehranspruch in die Werkstatt gilt unbefristet. Scheitert das Arbeitsverhältnis nach zwei oder nach zehn Jahren, steht die Werkstatttür offen.
Die Preise, ehrlich benannt: Im Budget für Arbeit besteht keine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung – es gibt also später kein Arbeitslosengeld; das Sicherungsnetz ist der Rückkehranspruch. Und bei der Rente wird nicht mehr fiktiv hochversichert. Schließlich die nüchternste Zahl: Das Instrument wird bisher wenig genutzt – 2023 standen rund 3.500 Budgets für Arbeit etwa 284.000 Beschäftigten im Arbeitsbereich gegenüber, gut ein Prozent.
Das Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) überträgt dieselbe Logik auf die Ausbildung – der Weg für junge Menschen, bei denen die Richtung „Betrieb“ von Anfang an stimmt.
Der Außen-Arbeits-Platz:
Ich arbeite in einer normalen Firma.
Aber ich gehöre noch zur Werkstatt.
Das Geld bleibt gleich.
Das Budget für Arbeit:
Ich habe einen echten Arbeits-Vertrag.
Und ich bekomme echten Lohn.
Die Firma bekommt einen Zuschuss.
Gut: Mehr Geld. Echte Arbeit.
Und ich darf zurück in die Werkstatt.
Immer. Ohne Frist.
Nicht so gut:
Es gibt kein Arbeitslosen-Geld.
Und weniger Rente später.
Inklusionsbetrieb, allgemeiner Arbeitsmarkt und Selbständigkeit
Inklusionsbetriebe (§§ 215–218 SGB IX) sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts – Cafés, Hotels, Wäschereien, Supermärkte –, die sich verpflichten, mindestens 30 und in der Regel höchstens 50 Prozent Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen. Beschäftigt wird ganz normal: Arbeitsvertrag, Tarif- oder ortsüblicher Lohn, volle Sozialversicherung. Rund tausend solcher Betriebe gibt es in Deutschland. Der Vorteil ist die Mischung – ein echtes Arbeitsverhältnis und zugleich ein Betrieb, in dem niemand „der einzige“ ist. Die Grenze: Die Plätze sind rar, und einen Anspruch auf einen Platz gibt es nicht.
Der allgemeine Arbeitsmarkt ist kein ungesicherter Raum. Er hat ein dichtes, aber erstaunlich unbekanntes Unterstützungsgerüst:
- Unterstützte Beschäftigung (§ 55 SGB IX) dreht die Reihenfolge der klassischen Rehabilitation um: nicht erst jahrelang qualifizieren und dann einen Platz suchen, sondern erst platzieren, dann qualifizieren – die Person beginnt direkt im Betrieb und lernt dort, unterstützt von einem Coach.
- Jobcoaching (§ 49 Abs. 8 SGB IX): Eine Fachkraft kommt zeitlich begrenzt in den Betrieb und trainiert die Abläufe – mit der Person und mit den Kolleginnen und Kollegen. Der Unterschied zur Assistenz: Coaching soll sich überflüssig machen, Assistenz darf bleiben.
- Das Netz darunter: die Beschäftigungspflicht ab 20 Arbeitsplätzen und die Ausgleichsabgabe, der besondere Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, technische Arbeitshilfen – vom höhenverstellbaren Tisch bis zur Augensteuerung am Arbeitsplatzrechner – und die Integrationsfachdienste vor Ort.
Der Dauer-Anspruch: Arbeitsassistenz
Menschen mit Schwerbehinderung haben gegenüber dem Integrationsamt einen Rechtsanspruch auf Übernahme der vollen Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz (§ 185 Abs. 5 SGB IX). Arbeitsassistenz heißt: Eine Person übernimmt regelmäßig die Handgriffe, die die behinderungsbedingte Lücke ausmachen. Die Kernarbeit bleibt bei der Person selbst – Assistenz ersetzt Hände, Wege und Augen, nicht die Arbeitsleistung. Und für Menschen, die Unterstützte Kommunikation nutzen: Assistenz spricht nicht für die Person, sondern macht ihr eigenes Sprechen möglich – sie wartet die Antwort vom Gerät ab, statt sie zu erraten. Brücke, nicht Sprachrohr.
Selbständig arbeiten fehlt auf den meisten Landkarten, obwohl er für manche der passendste Weg ist. Gerade für Menschen, die mit Unterstützter Kommunikation arbeiten, hat er eine besondere Logik – vieles, was selbständige Arbeit ausmacht, sind ihre Disziplinen: schreiben, gestalten, vorbereiten, auf den Punkt abrufen. Referentinnen und Referenten für Unterstützte Kommunikation, die aus eigener Erfahrung fortbilden, sind das naheliegendste Beispiel. Die Integrationsämter fördern auch die Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz – und die Arbeitsassistenz gibt es ausdrücklich auch für Selbständige. Zur Ehrlichkeit gehört der Realismus: Die Einkommen sind oft klein und schwankend; Selbständigkeit mit hohem Unterstützungsbedarf ist meist ein Kombinationsmodell aus kleiner Selbständigkeit, Grundsicherung und Assistenz.
Der Inklusions-Betrieb:
Eine ganz normale Firma.
Zum Beispiel ein Café oder ein Hotel.
Dort arbeiten viele Menschen mit Behinderung.
Mit echtem Vertrag und echtem Lohn.
Die normale Firma:
Auch das geht.
Es gibt viel Hilfe dafür.
Ganz wichtig: die Arbeits-Assistenz.
Eine Person hilft mir bei der Arbeit.
Sie macht die Handgriffe für mich.
Die Arbeit selbst mache ich.
Das Amt zahlt die volle Assistenz.
Das ist mein Recht.
Selbständig arbeiten:
Auch das geht.
Zum Beispiel als Referentin.
Auch dafür gibt es Assistenz.
Wo es Assistenz gibt – und wo nicht
Quer zu allen Wegen steht die Frage, die in Beratungen am häufigsten offen bleibt: Wer bekommt eigentlich Unterstützung durch Assistenz – und wo? Die Antwort fällt je Form verschieden aus, und die Unterschiede machen Wege attraktiv oder riskant:
Allgemeiner Arbeitsmarkt
Ja – Rechtsanspruch: Arbeitsassistenz mit voller Kostenübernahme durch das Integrationsamt (§ 185 Abs. 5 SGB IX), dazu Jobcoaching und technische Hilfen.
Selbständige Tätigkeit
Ja: Arbeitsassistenz gilt ausdrücklich auch für Selbständige; dazu Förderung von Gründung und Erhalt der Existenz.
Inklusionsbetrieb
Ja: reguläres Arbeitsverhältnis – Arbeitsassistenz und begleitende Hilfen wie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Budget für Arbeit
Teils – hier wird es schwierig: § 61 finanziert Anleitung und Begleitung als Teil des Budgets; ob daneben zusätzlich Arbeitsassistenz des Integrationsamts beansprucht werden kann, wird uneinheitlich gehandhabt. Vor dem Wechsel klären, wer welche Unterstützung trägt.
Unterstützte Beschäftigung
Ja, zeitlich gebunden: Qualifizierung mit Coach, danach Berufsbegleitung bei Bedarf (§ 55 SGB IX).
Werkstatt
Nein – Systemleistung statt Assistenz: Die Unterstützung ist Aufgabe der Werkstatt selbst; das Instrument Arbeitsassistenz existiert hier nicht. Eigene Assistenz mitzubringen – etwa eine eingespielte Kommunikationsassistenz – stößt an konzeptionelle und finanzielle Grenzen.
Fördergruppe / sinnerfüllende Tätigkeit
Ja – aber als Soziale Teilhabe: keine Arbeitsassistenz, sondern Assistenz nach § 78 SGB IX – ohne Arbeitsvertrag beantragbar.
Ehrenamt
Ja – eigener Anspruch: Erstattung der notwendigen Unterstützung, vorrangig durch das persönliche Umfeld, sonst bezahlt (§ 78 Abs. 5 SGB IX).
Vereinfachte Übersicht – im Einzelfall entscheiden die Träger.
Das Muster dahinter: Auf der Lohnseite trägt das Integrationsamt (Arbeitsassistenz), auf der Teilhabeseite die Eingliederungshilfe (Assistenz nach § 78) – und dazwischen liegen zwei heikle Zonen. Die eine ist das Budget für Arbeit mit seiner Schnittstellenfrage. Die andere, größere ist die Werkstatt: Sie ist als Komplettsystem gebaut und lässt individuelle Assistenz konzeptionell kaum zu.
Für Menschen, die eine persönliche Kommunikationsassistenz brauchen, um überhaupt mitarbeiten, mitreden und mitentscheiden zu können, ist das keine Randnotiz, sondern ein Systemfehler, der benannt gehört: Ausgerechnet dort, wo die meisten Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf arbeiten, ist personengebundene Assistenz am schwersten zu bekommen.
Wo bekomme ich Assistenz bei der Arbeit?
In einer normalen Firma:
Ja. Das ist mein Recht.
Das Amt zahlt alles.
Im Inklusions-Betrieb: Ja.
Beim Budget für Arbeit:
Manchmal. Fragen Sie vorher nach.
In der Werkstatt:
Nein.
Die Werkstatt hilft selbst.
Eigene Assistenz ist dort schwer.
Das ist ein großes Problem.
Denn dort arbeiten die meisten Menschen,
die viel Hilfe brauchen.
Wie findet man Arbeit?
Es gibt keinen vorgeschriebenen Weg – aber eine erprobte Reihenfolge, und sie beginnt nicht beim Amt.
Erstens: bei den Wünschen beginnen, nicht bei der Aktenlage. Was macht diese Person gern, ausdauernd, freiwillig? Wo will sie ihre Tage verbringen – draußen oder drinnen, mit Menschen oder mit Dingen, im Trubel oder in Ruhe? Für Menschen mit wenig oder ohne Lautsprache ist das keine rhetorische Vorstufe, sondern der schwierigste und wichtigste Schritt: Berufswünsche brauchen Kommunikation – Bilder von Tätigkeiten zum Auswählen, Praktikums-Erinnerungen zum Bewerten, ein Vokabular, in dem „das will ich nicht“ genauso sicher liegt wie „nochmal“.
Zweitens: ausprobieren schlägt einschätzen. Kein Verfahren sagt so viel wie zwei Wochen Praktikum. Betriebe entscheiden sich fast nie wegen einer Aktenlage für einen Menschen – sie entscheiden sich, weil sie ihn erlebt haben. Praktika, Schnuppertage und betriebliche Erprobungen sind der Königsweg in jede der beschriebenen Formen.
Drittens: die Wegweiser nutzen. Zuständig für die berufliche Ersteingliederung junger Menschen ist meist die Agentur für Arbeit mit ihren Reha-Teams – dort fällt formal die Entscheidung, und dort gehören die eigenen Wünsche auf den Tisch. Die Integrationsfachdienste beraten kostenfrei; die EUTB berät unabhängig von jedem Träger. Und wer schon in der Werkstatt ist, hat mit dem dortigen Sozialdienst und dem Werkstattrat zwei Stellen, die den Wunsch nach draußen ernst nehmen müssen – der Übergang gehört zum gesetzlichen Auftrag der Werkstatt, nicht zu ihrer Kulanz.
Viertens: die Bewerbung an die Kommunikation anpassen, nicht umgekehrt. Ein Vorstellungsgespräch mit Sprachausgabegerät braucht Vorbereitung – vorbereitete Antworten auf absehbare Fragen, Zeit, und einen Arbeitgeber, der vorab weiß, wie das Gespräch laufen wird. Das ist keine Schwäche der Bewerbung, sondern ihre erste Arbeitsprobe: Wer zeigt, wie er kommuniziert, zeigt, wie er arbeiten wird – geplant, gestützt, wirksam.
1. Fangen Sie bei sich an.
Was machen Sie gerne?
Drinnen oder draußen?
Mit Menschen oder mit Dingen?
2. Probieren Sie es aus.
Machen Sie ein Praktikum.
Firmen entscheiden nach dem Erleben.
Nicht nach Papieren.
3. Holen Sie sich Hilfe.
Bei der Agentur für Arbeit.
Beim Integrations-Fach-Dienst.
Bei der EUTB.
4. Bereiten Sie das Gespräch vor.
Speichern Sie Antworten auf Ihrem Gerät.
Sagen Sie der Firma vorher Bescheid.
Im Querschnitt: Kommunikation und Pflege
Zwei Leistungen, die vorgehalten werden müssen
Assistenz beinhaltet nach dem Gesetz ausdrücklich „die Verständigung mit der Umwelt“ (§ 78 Abs. 1 SGB IX). Kommunikation ist also kein Zusatz, den man neben der Assistenz beantragt – sie ist Bestandteil jeder Assistenz. Dasselbe gilt für die Pflege: Sie folgt der Person, nicht die Person der Pflege.
Vorhalteleistung heißt: Die Möglichkeit, sich mitzuteilen, muss bestehen, wann immer gelebt wird – nicht nur zur Therapiestunde und nicht nur, wenn das Gerät zufällig geladen auf dem Tisch steht. Bei der Arbeit heißt das: Das Kommunikationssystem ist am Arbeitsplatz montiert und geladen – mit dem Vokabular des Betriebs darauf: die Namen der Kolleginnen, die Fachwörter der Tätigkeit, die Sätze für Pause, Feierabend und Krankmeldung. Die Assistenz ist eingewiesen und beantwortet Fragen Dritter nicht stellvertretend. Und die Pflege taktet nicht den Arbeitstag: Wo Versorgung im Betrieb nötig ist, gehört sie vor dem ersten Arbeitstag geklärt – ein Arbeitsplatz, an dem die Toilettenfrage ungelöst ist, ist kein Arbeitsplatz.
Und sie greifen ineinander: Wer nicht rufen kann, kann Pflege nicht abrufen. Wer Pflege ohne eigene Ansage bekommt, verliert die Autorschaft über den eigenen Körper. Kommunikation ist die Bedingung dafür, dass aus Vorhaltung Selbstbestimmung wird und nicht Beaufsichtigung.
2 Dinge müssen immer da sein:
1. Ich kann mich mitteilen.
2. Ich bekomme Pflege, wenn ich sie brauche.
Das steht so im Gesetz.
Reden gehört zur Assistenz dazu.
Am Arbeits-Platz brauche ich mein Gerät.
Darauf müssen die Wörter der Firma sein.
Und die Namen der Kollegen.
Auch die Pflege muss vorher geklärt sein.
Wer nicht rufen kann, bekommt keine Hilfe.
Darum ist Reden das Wichtigste.
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- Assistenz – die Übersicht über alle Lebensbereiche
- Schule & Studium – was der Arbeit vorausgeht
- Freizeit – wo Zugehörigkeit entsteht, wenn Arbeit fehlt – und das Ehrenamt
- Teilhabe – dazugehören statt nur dabei sein
Lesen Sie auch:
Assistenz. Schule. Freizeit. Teilhabe.
Ausführlich begründet – die sechs Wege im Einzelnen, die Rentenrechnung mit Zahlen, die Freiwilligkeitsfrage und die vollständige Assistenz-Übersicht – steht das alles im Grundlagentext „Arbeit ist mehr als Lohn“ (PDF, 21 Seiten).
Es gibt einen längeren Text zum Herunterladen.
Er zeigt alle Wege zur Arbeit.
Mit genauen Zahlen zu Geld und Rente.