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Die eigene Assistenz anleiten

Anleiten heißt bestimmen

Von Lars Tiedemann, Dipl. Heilpädagoge · Stand: August 2026
Gilt für Deutschland: Die genannten Gesetze (BTHG/SGB IX, SGB V, SGB XI) sind deutsches Recht. Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt international – ihre Umsetzung ist von Land zu Land verschieden.
Diese Gesetze gelten in Deutschland.
Andere Länder haben andere Gesetze.
Das Recht auf Teilhabe gilt überall.

Die Frage, die über allem steht

Assistenz ist bewilligt, die Kraft steht in der Tür – und jetzt? In diesem Moment entscheidet sich, was aus allen Anträgen, Gesamtplänen und Bescheiden wird.

Wenn die Assistenzkraft von sich aus loslegt, weil sie zu wissen glaubt, was gut ist, dann ist aus der Assistenz Betreuung geworden: gut gemeint, fremdbestimmt. Wenn die Person sagt, zeigt oder ansteuert, was geschehen soll – dann ist Assistenz, was das Wort verspricht: verlängerte Hände, nicht verlängerter Wille eines anderen.

Die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung hat dafür seit den 1980er Jahren einen Begriff geprägt, der bis heute trägt: Anleitungskompetenz. Nicht die Fähigkeit, alles selbst zu tun, macht selbstbestimmt – sondern die Möglichkeit, andere anzuleiten, es so zu tun, wie man es selbst täte. Wer anleitet, bestimmt. Anleiten ist deshalb kein Verwaltungsdetail am Rand der Assistenz. Es ist ihr Kern.

Für Menschen, die nicht oder kaum lautsprachlich sprechen, wird diese Frage doppelt ernst. Anleiten ist Kommunikation – Ansagen, Korrigieren, Bestätigen, Nein-Sagen. Wo die Kommunikation Unterstützung braucht, braucht das Anleiten sie auch. Und wo niemand daran gedacht hat, wird die Regie stillschweigend an die übergeben, die am schnellsten sprechen.

Die Assistenz ist da.
Und jetzt?

Wenn die Assistenz einfach loslegt,
dann bestimmt sie über mich.
Das ist keine Assistenz.
Das ist Betreuung.

Wenn ich sage, was passieren soll,
dann bestimme ich.
Wer anleitet, der bestimmt.

Anleiten geht auch ohne Sprechen.
Wie das geht, steht hier.

Was Anleiten bedeutet – und was es nicht ist

Anleiten heißt: die Regie führen. Die Person bestimmt, was getan wird, in welcher Reihenfolge, auf welche Weise, wann und wo. Die Assistenzkraft führt aus, fragt nach, meldet zurück. Das klingt einfacher, als es ist – denn drei Verwechslungen liegen nahe.

Anleiten ist nicht Befehlen

Assistenzkräfte sind Beschäftigte mit Arbeitsvertrag, Pausen, Rechten und einer eigenen Würde. Die Regie über die eigene Unterstützung zu führen heißt nicht, über einen Menschen zu verfügen. Ein gutes Assistenzverhältnis kennt beides: klare Ansagen in der Sache und Respekt in der Form.

Anleiten ist nicht Betreuen-Lassen

In der Betreuungslogik entscheidet die Fachkraft nach fachlichem Ermessen, was der Person guttut. Diese Logik hat ihren Ort – in der Therapie, in der Pädagogik. In der Assistenz ist sie verkehrt herum: Hier ist das fachliche Ermessen der Kraft nicht die Quelle der Entscheidung, sondern ein Angebot, das die Person annehmen oder ausschlagen kann.

Anleiten ist nicht Alleinlassen

Manche verwechseln Regie mit Rückzug: Die Person soll alles allein entscheiden, sofort, ohne Hilfe – und wer das nicht kann, kann eben nicht anleiten. Das ist die Erreichbarkeitsfalle der Selbstbestimmung. Anleiten darf unterstützt werden und Schritt für Schritt wachsen. Die Alternative – andere entscheiden, „bis die Person so weit ist“ – hat die unangenehme Eigenschaft, nie zu enden.

Anleiten heißt: Ich bestimme.
Ich sage, was gemacht wird.
Und wie. Und wann.

Aber Achtung, 3 Fehler:

1. Anleiten ist nicht Befehlen.
Die Assistenz ist auch ein Mensch.
Ich sage klar, was ich will.
Aber ich bin höflich.

2. Anleiten ist nicht: andere entscheiden lassen.

3. Anleiten heißt nicht: alles allein können.
Ich darf Hilfe beim Anleiten bekommen.

Das Recht auf Regie

Das Neunte Buch des Sozialgesetzbuchs beantwortet die Regiefrage in einem Satz, der in jeder Anleitungs-Mappe stehen dürfte:

Die Leistungsberechtigten entscheiden über Ablauf, Ort und Zeitpunkt der Inanspruchnahme (§ 78 Abs. 2 SGB IX). Nicht der Dienst, nicht der Dienstplan, nicht das Konzept der Einrichtung: die Person.

Derselbe Absatz unterscheidet zwei Gestalten der Assistenz. Die einfache Assistenz übernimmt Handlungen – nach Ansage der Person. Die qualifizierte Assistenz zielt auf Befähigung: Sie unterstützt die Person darin, Dinge zunehmend selbst zu regeln, durch Anleitung und Übung. Beide Formen haben dieselbe Chefin: In der einfachen Assistenz führt die Person die Regie über das Tun der Kraft, in der qualifizierten über das eigene Lernen. Keine der beiden Formen erlaubt es der Kraft, die Ziele zu setzen.

Dazu kommt das Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX): Berechtigten Wünschen zur Gestaltung der Leistungen ist zu entsprechen. Und der Gesamtplan muss die „verfügbaren und aktivierbaren Selbsthilferessourcen“ der Person dokumentieren (§ 121 Abs. 4 SGB IX) – die Fähigkeit, die eigene Assistenz anzuleiten, ist genau eine solche Ressource.

Wer anleiten kann, sollte darauf bestehen, dass es dort steht. Wer es lernen will, kann die Befähigung dazu als Ziel in den Gesamtplan verhandeln. Regie ist damit nicht nur ein schönes Prinzip – sie ist aktenkundig zu machen.

Im Gesetz steht ganz klar:

Ich entscheide.
Wann etwas passiert.
Wo es passiert.
Und wie es passiert.

Nicht der Dienst-Plan.
Nicht die Einrichtung.
Ich.

Sagen Sie dem Amt:
Ich kann meine Assistenz anleiten.
Das soll im Gesamt-Plan stehen.

Anleiten ohne Lautsprache

Anleiten ist Kommunikation – und das Gesetz hat auch dafür vorgesorgt: Assistenzleistungen beinhalten die Verständigung mit der Umwelt in allen Lebensbereichen (§ 78 Abs. 1 SGB IX). Die Verständigung zwischen Person und Assistenzkraft ist also kein Zusatzproblem, das die Person privat lösen muss – sie ist Bestandteil der Leistung. Eine Assistenz, die ihre Klientin nicht versteht, erbringt ihre Leistung nicht.

Erstens: Das Vokabular braucht Anleitungs-Wörter. Wer anleiten soll, braucht die Steuerwörter der Regie – griffbereit, nicht drei Ebenen tief:

Steuern: stopp · warte · weiter · langsamer · schneller · anders · noch einmal · fertig · das zuerst · das später · mehr · weniger · vorsichtig

Bewerten: gut so · nicht so · besser · falsch

Körper und Pflege: höher · sanfter · zu heiß · tut weh

Diese Wörter sind kein Spezialwortschatz – die meisten sind Kernvokabular und gehören ohnehin auf jede Oberfläche. Aber sie müssen für die Anleitungssituation erreichbar sein: Wer erst navigieren muss, während die Kraft schon handelt, leitet nicht an – er kommentiert hinterher.

Zweitens: Auch mit Ja und Nein lässt sich Regie führen – wenn die Partnerin fragen kann. Nicht jede Person steuert ein umfangreiches Vokabular an. Anleitung gelingt trotzdem, wenn die Assistenzkraft strukturiert fragt: erst die Wahl anbieten („Duschen oder Waschen am Waschbecken?“), dann die Bestätigung holen, dann handeln, dann rückfragen („So weitermachen?“). Entscheidend ist die Haltung dahinter: Die Fragen geben der Person die Entscheidung, nicht der Fragenden. Eine Assistenzkraft, die gut fragt, ist ein Anleitungswerkzeug der Person.

Drittens: Einmal gemeinsam durchgehen schlägt hundertmal erklären. Abläufe lassen sich zeigen: Die Kraft führt einen Handgriff aus, die Person bestätigt oder korrigiert – so · anders · langsamer –, und der bestätigte Ablauf wird notiert. Die Regie liegt in der Korrektur: Wer korrigieren kann, bestimmt das Ergebnis.

Viertens: Zeit ist keine Nettigkeit, sondern Bedingung. Anleitung mit Unterstützter Kommunikation dauert länger als Zuruf-Anleitung. Eine Kraft, die diese Zeit nicht lässt und „der Einfachheit halber“ selbst entscheidet, spart keine Zeit – sie schafft die Regie ab. Die Zeit für die Verständigung ist Teil der Leistung, nicht ihre Störung. Das gehört in jede Einarbeitung und, wo nötig, in die Bedarfsbemessung.

Anleiten geht auch ohne Sprechen.
Dafür brauche ich 4 Dinge:

1. Die richtigen Wörter auf dem Gerät.
Zum Beispiel:
Stopp. Warte. Weiter.
Langsamer. Anders. Noch einmal.
Gut so. Nicht so.
Diese Wörter müssen schnell da sein.

2. Gute Fragen von der Assistenz.
Zum Beispiel:
Duschen oder waschen?
Soll ich so weiter machen?
Dann kann ich mit Ja und Nein bestimmen.

3. Einmal zusammen durchgehen.
Die Assistenz macht es vor.
Ich sage: So. Oder: Anders.

4. Zeit.
Reden mit dem Gerät dauert länger.
Die Assistenz muss warten können.

Die Anleitung aus eigener Feder

Das stärkste Werkzeug der Regie ist ein Dokument: die Anleitung aus eigener Feder – eine Mappe, in der die Person festhält, wie sie unterstützt werden will. Hinein gehört, was eine neue Kraft wissen muss, in der Sprache und Reihenfolge der Person:

  • Wie ich kommuniziere – mein Hilfsmittel, meine Ansteuerung, mein Ja und mein Nein, was meine Laute und Bewegungen bedeuten, wie lange eine Antwort dauert und was Sie in dieser Zeit bitte nicht tun (raten, drängeln, weitermachen).
  • Wie Sie mich verstehen – die wichtigsten Zeichen im Alltag; was Sie tun, wenn Sie mich nicht verstanden haben: nachfragen, Auswahl anbieten – nicht so tun, als hätten Sie verstanden.
  • Meine Abläufe – Schritt für Schritt, so wie ich sie will: Morgen, Essen, Transfer, Abend. Mit dem, was mir wichtig ist, und dem, was ich selbst tue.
  • Was ich immer selbst entscheide – Kleidung, Essen, wer mich berührt, wann Pause ist.
  • Meine Grenzen – was ich nicht will, was mir unangenehm ist, worüber ich nicht mit jeder Kraft spreche.
  • Für den Notfall – woran Sie erkennen, dass etwas nicht stimmt, und was dann zu tun ist.

Drei Regeln machen aus der Mappe ein Regie-Instrument statt einer Akte über die Person:

  1. Sie entsteht mit der Person – in ihren Worten, mit ihren Prioritäten. Unterstützung beim Formulieren ist erlaubt und meist nötig; die Freigabe jeder Seite liegt bei ihr.
  2. Sie gehört der Person – sie entscheidet, wer sie liest, und nimmt sie mit, wenn der Dienst wechselt.
  3. Sie lebt – was sich ändert, wird geändert. Eine veraltete Anleitung leitet in die falsche Richtung.

Und sie hat einen Auftritt: Mit Sprachausgabe kann die Person ihre Anleitung selbst präsentieren – als vorbereitete Aussagen, Abschnitt für Abschnitt, beim ersten Kennenlernen einer neuen Kraft. Das ist mehr als Informationsübergabe: Es setzt vom ersten Satz an die Rollen. Hier spricht die Regie.

Es gibt ein starkes Werkzeug:
eine Mappe über mich.
Darin steht:
So möchte ich unterstützt werden.

In der Mappe steht:
Wie ich rede.
Wie mein Ja und mein Nein aussehen.
Wie meine Abläufe gehen.
Was ich immer selbst entscheide.
Was ich nicht will.
Was im Notfall zu tun ist.

Wichtig:
Die Mappe ist meine Mappe.
Ich bestimme, was drin steht.
Und wer sie lesen darf.

Mit meinem Gerät kann ich die Mappe
einer neuen Assistenz selbst vorlesen.

Neue Assistenzkräfte einarbeiten

Die ersten Tage einer neuen Kraft entscheiden über Monate. Wer in dieser Zeit lernt, die Person zu fragen, wird es weiter tun. Wer lernt, das Team zu fragen, wird die Person zur Randfigur ihrer eigenen Unterstützung machen. Deshalb gilt eine einfache Ordnung: Die Person führt ein, die anderen assistieren dabei.

Praktisch bewährt sich ein Dreischritt:

  1. Kennenlernen mit der Mappe. Die Person stellt sich und ihre Anleitung vor – mit ihrer Stimme, in ihrem Tempo. Eine erfahrene Kraft oder Vertrauensperson ist dabei, ergänzt aber nur auf Ansage.
  2. Mitlaufen. Die neue Kraft hospitiert bei einer erfahrenen, die vorführt, wie Anleitung durch diese Person aussieht: wie gefragt wird, wie lange gewartet wird, wie Korrekturen aussehen. Sie modelliert dabei das Wichtigste – dass man die Person fragt und nicht über sie spricht.
  3. Übernehmen unter Regie. Die neue Kraft handelt, die Person leitet an, korrigiert, bestätigt – und am Ende sagt sie, nicht das Team, ob es passt.

Zwei Ehrlichkeiten gehören dazu. Passung ist ein legitimes Kriterium: Assistenz ist ein Arbeitsverhältnis von großer Nähe; dass eine fachlich tadellose Kraft menschlich nicht passt, ist kein Vorwurf an irgendwen – aber ein Grund. Probezeiten sind dafür da, in beide Richtungen. Und: Einarbeitung kostet die Person Kraft. Jede neue Kraft heißt: alles wieder erklären, alles wieder aushandeln. Das ist das stärkste Argument für kleine, stabile Teams – und dafür, Fluktuation nicht als Naturereignis hinzunehmen, sondern als Qualitätsproblem des Anbieters zu benennen.

Eine neue Assistenz kommt.
Die ersten Tage sind wichtig.

1. Ich stelle mich vor.
Mit meiner Mappe.
Mit meinem Gerät.

2. Die neue Kraft schaut zu.
Bei einer erfahrenen Kraft.

3. Die neue Kraft macht es.
Ich sage, wie es geht.
Am Ende sage ich, ob es passt.

Wichtig:
Es ist okay, wenn jemand nicht passt.
Das darf ich sagen.

Wenn Anleiten (noch) schwer ist

Nicht jede Person kann heute vollständig anleiten – wegen der Kommunikation, wegen fehlender Übung, weil niemand sie je gefragt hat. Daraus folgt nicht, dass andere übernehmen. Daraus folgt gestufte Regie.

Regie hat Stufen, und jede Stufe zählt. Zwischen „entscheidet alles im Detail“ und „entscheidet nichts“ liegt ein weites Land:

  • die Wahl zwischen zwei vorbereiteten Varianten,
  • das Veto – alles läuft nach Mappe, aber ein Nein stoppt jeden Schritt,
  • die Bestätigung an Schlüsselstellen,
  • die nachträgliche Bewertung, die den nächsten Durchgang ändert.

Wer heute per Veto regiert, führt echte Regie – und kann morgen mehr. Die Richtung ist immer dieselbe: von der Stufe, die heute geht, zur nächsten.

Das Argument, das man umdrehen darf

„Sie kann doch gar nicht anleiten“ – und schon wird aus einem Unterstützungsbedarf ein Ablehnungsgrund. Das Gesetz kennt diese Bedingung nicht: § 78 SGB IX setzt keine Anleitungskompetenz voraus, und die qualifizierte Assistenz ist ausdrücklich für Menschen da, die beim Regieführen Unterstützung brauchen. Ein festgestellter Unterstützungsbedarf beim Anleiten ist ein Grund für mehr Assistenz, nicht für weniger.

Anleitungskompetenz darf delegiert werden – und bleibt trotzdem Regie. Praktisch als Zweischritt: Beim Erarbeiten entwickelt die Person mit vertrauten Menschen in Ruhe, wie sie die Dinge haben möchte – mit Zeit, mit ihren Kommunikationsformen, mit Vorschlägen zum Bestätigen oder Verwerfen; das Ergebnis wandert in die Mappe. Beim Vermitteln gibt die vertraute Person diese erarbeitete Anleitung an neue Kräfte weiter – im Auftrag der Person, in ihrem Namen, rückgebunden an ihr Veto. Delegiert ist nur der Transport – nicht die Entscheidung. Das Recht kennt diese Figur längst: Im Gesamtplanverfahren sitzt auf Verlangen der Person eine Person ihres Vertrauens mit am Tisch (§ 117 Abs. 2 SGB IX).

Der Unterstützerkreis hilft – und muss sich zurückziehen können. Eltern und langjährige Begleitpersonen kennen die Abläufe oft besser als jede Mappe. Die Falle ist nicht die Delegation, sondern die Enteignung: wenn die Inhalte irgendwann nicht mehr von der Person stammen, sondern vom Umfeld, und niemand mehr fragt. Die Faustregel: Das Umfeld gibt Wissen in die Mappe und vermittelt es – erarbeitet, freigegeben und geändert wird mit der Person.

Was daraus nie folgen darf, ist der bequeme Kurzschluss: „Sie kann nicht anleiten, also entscheiden wir.“ Wer so spricht, hat meist nicht die Person geprüft, sondern die eigene Geduld.

Manche Menschen können noch nicht gut anleiten.
Das ist in Ordnung.
Dann bestimmen trotzdem nicht die anderen.

Es gibt viele Stufen:

Ich wähle zwischen 2 Sachen.
Oder ich sage nur Nein, wenn etwas falsch ist.
Oder ich sage hinterher: Das war gut.
Jede Stufe ist echte Bestimmung.

Manchmal sagt jemand:
Die kann ja gar nicht anleiten.
Also gibt es keine Assistenz.
Das ist falsch!
Dann brauche ich sogar mehr Hilfe.

Andere dürfen für mich weitersagen,
was ich vorher bestimmt habe.
Aber entscheiden tue ich.

Kritik, Konflikt und Wechsel

Regie zeigt sich am deutlichsten, wenn etwas nicht stimmt. Dafür braucht es dreierlei.

Kritik braucht Wörter – vorher. Das gefällt mir nicht · so nicht · ich möchte etwas sagen · ich möchte mit jemand anderem sprechen · ich möchte eine andere Assistenz. Diese Sätze gehören ins Vokabular, bevor sie gebraucht werden. Eine Person, die der Kraft nur mit deren eigener Hilfe widersprechen könnte, kann es faktisch nicht. Deshalb gehört zu jedem Assistenzverhältnis ein Weg an der Kraft vorbei: eine Vertrauensperson, eine Teamleitung, eine Beschwerdestelle – bekannt, erreichbar, im Vokabular hinterlegt.

Konflikt ist nicht Regieverlust. Assistenzkräfte dürfen Grenzen haben: körperliche, zeitliche, arbeitsrechtliche, persönliche. Ein Nein der Kraft zu einer konkreten Anforderung ist der Beginn einer Aushandlung – vielleicht macht es eine andere Kraft, vielleicht geht es anders, vielleicht ist es genau der Punkt, an dem der Dienstplan oder die Bedarfsbemessung nicht stimmt.

Schlecht wird es erst, wenn aus einem sachlichen Nein eine stille Umerziehung wird: wenn die Kraft durch Zögern, Seufzen und Vergessen die Wünsche der Person kleiner macht. Das ist die leise Form der Fremdbestimmung, und sie gedeiht dort, wo niemand hinschaut. Regelmäßige Gespräche mit einer Person außerhalb des Alltagsteams sind das Gegenmittel.

Wechsel ist legitim. Kein Assistenzverhältnis ist auf ewig geschlossen. Wer wechseln will – die Kraft, den Dienst, die Organisationsform –, braucht dafür keinen Skandal als Begründung. „Es passt nicht“ genügt.

Manchmal läuft etwas falsch.
Dann muss ich das sagen können.

Diese Sätze brauche ich auf dem Gerät:
Das gefällt mir nicht.
So nicht.
Ich will mit jemand anderem reden.
Ich will eine andere Assistenz.

Wichtig:
Ich brauche einen Weg an der Assistenz vorbei.
Zum Beispiel zur Chefin.
Oder zu einer Vertrauens-Person.

Und ich darf wechseln.
Auch ohne großen Grund.

Im Querschnitt: Kommunikation und Pflege

Zwei Leistungen, die vorgehalten werden müssen

Assistenz beinhaltet nach dem Gesetz ausdrücklich „die Verständigung mit der Umwelt“ (§ 78 Abs. 1 SGB IX). Kommunikation ist also kein Zusatz, den man neben der Assistenz beantragt – sie ist Bestandteil jeder Assistenz. Dasselbe gilt für die Pflege: Sie folgt der Person, nicht die Person der Pflege.

Vorhalteleistung heißt: Die Möglichkeit, sich mitzuteilen, muss bestehen, wann immer gelebt wird – nicht nur zur Therapiestunde und nicht nur, wenn das Gerät zufällig geladen auf dem Tisch steht. Beim Anleiten ist die Kommunikation nicht Hilfsmittel, sondern Medium – und die erste Umwelt jeder Assistenz ist die Assistenzkraft selbst. Vorgehalten heißt hier: Die Kraft kennt das Kommunikationssystem der Person, wartet ihre Äußerungen ab, hält die Anleitungs-Wörter erreichbar und behandelt vorbereitete Aussagen als das, was sie sind – die Stimme der Person. Niemand muss Kommunikationsassistenz „extra buchen“, um die eigene Assistenz anleiten zu dürfen. Und die Pflege ist der Prüfstein der ganzen Idee: höher, sanfter, langsamer, warte sind Anleitungssätze im wörtlichsten Sinn. Wer dort die Regie hat, hat sie wirklich.

Und sie greifen ineinander: Wer nicht rufen kann, kann Pflege nicht abrufen. Wer Pflege ohne eigene Ansage bekommt, verliert die Autorschaft über den eigenen Körper. Kommunikation ist die Bedingung dafür, dass aus Vorhaltung Selbstbestimmung wird und nicht Beaufsichtigung.

2 Dinge müssen immer da sein:
1. Ich kann mich mitteilen.
2. Ich bekomme Pflege, wenn ich sie brauche.

Das steht so im Gesetz.
Reden gehört zur Assistenz dazu.
Die Assistenz muss meine Sprache kennen.
Und sie muss warten können.
Auch bei der Pflege bestimme ich:
Höher. Sanfter. Langsamer. Warte.

Wer nicht rufen kann, bekommt keine Hilfe.
Darum ist Reden das Wichtigste.

Weiterlesen

Beratung anfragen

Lesen Sie auch:
Assistenz. Antrag. Pflege.

Ausführlich begründet – die Rechtsgrundlagen der Regie, das Anleitungs-Vokabular, die Mappe, die Einarbeitung und die gestufte Regie – steht das alles im Grundlagentext „Anleiten heißt bestimmen“ (PDF, 10 Seiten).

Es gibt einen längeren Text zum Herunterladen.
Er erklärt das Anleiten genau.