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Beziehungen entstehen nicht von allein

Von Lars Tiedemann, Dipl. Heilpädagoge · Stand: August 2026
Gilt für Deutschland: Die genannten Gesetze (BTHG/SGB IX, SGB V, SGB XI) sind deutsches Recht. Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt international – ihre Umsetzung ist von Land zu Land verschieden.
Diese Gesetze gelten in Deutschland.
Andere Länder haben andere Gesetze.
Das Recht auf Teilhabe gilt überall.

Der Lebensbereich, in dem am meisten fehlt

Wohnen wird geplant. Schule wird geplant. Pflege wird geplant. Freundschaft nicht. Sie gilt als etwas, das sich ergibt – und genau deshalb ergibt sie sich für viele Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf nie.

Wer nicht oder kaum über Lautsprache verfügt, trifft im Alltag fast nur Menschen, die dafür bezahlt werden: Assistenzkräfte, Therapeut:innen, Fahrdienste. Das Umfeld besteht aus Diensten. Beziehungen, die niemand beauftragt hat, sind selten – und sie brechen leichter ab, weil jeder Kontakt Organisation braucht: eine Fahrt, eine Begleitung, ein Gerät mit den passenden Wörtern, jemanden, der die Verständigung trägt, ohne sie zu übernehmen.

Das ist kein Randthema. Wer keine Freunde hat, hat auch niemanden, dem er erzählen kann, dass in der Einrichtung etwas nicht stimmt. Soziale Kontakte sind neben allem anderen der wirksamste Schutz, den es gibt.

Wohnen wird geplant.
Schule wird geplant.
Pflege wird geplant.
Freundschaft wird nicht geplant.

Viele denken: Freunde findet man von allein.
Das stimmt oft nicht.

Manche Menschen treffen fast nur Menschen,
die dafür bezahlt werden.
Zum Beispiel Assistenz-Kräfte.
Dann gibt es keine echten Freunde.

Freunde sind wichtig.
Freunde hören zu.
Man kann ihnen sagen, wenn etwas schlecht läuft.
Das schützt.

Was das Recht sagt

Der Leistungskatalog der Sozialen Teilhabe nennt die Gestaltung sozialer Beziehungen ausdrücklich als Bereich, in dem Assistenz zu erbringen ist (§ 78 Abs. 1 SGB IX). Beziehungen sind damit kein Privatvergnügen neben der Leistung, sondern einer ihrer Zwecke.

Die UN-Behindertenrechtskonvention geht weiter. Sie schreibt die Achtung der Privatsphäre fest (Art. 22) – ausdrücklich unabhängig von der Wohnform – und die Achtung von Heim und Familie (Art. 23), einschließlich des Rechts auf Partnerschaft, Ehe und Elternschaft. Das ist keine Randnotiz: Artikel 23 steht dort, weil Menschen mit Behinderungen diese Rechte historisch systematisch verweigert wurden.

Wo Assistenz Beziehungen ermöglicht, setzt sie also geltendes Recht um. Wo sie sie verhindert – durch fehlende Zeit, fehlende Begleitung, fehlende Rückzugsmöglichkeit – ist das kein Versehen, sondern ein Mangel an Teilhabe.

Im Gesetz steht:
Assistenz hilft auch bei Freundschaften.
Das steht in Paragraf 78 im SGB 9.

In der UN-Behinderten-Rechts-Konvention steht:
Jeder Mensch hat ein Recht auf Privat-Leben.
Jeder Mensch darf heiraten.
Jeder Mensch darf Kinder haben.

Das gilt auch für Menschen mit Behinderungen.
Früher war das oft verboten.
Darum steht es heute im Gesetz.

Reden können ist die Eintrittskarte

Freundschaft entsteht im Nebenbei: im Witz, im Widerspruch, im Geheimnis, im Streit und in der Versöhnung. Genau diese Sprache fehlt in vielen Vokabularen. Wer nur bestellen, bitten und benennen kann, kann nicht flirten, nicht lästern, nicht ablehnen und nicht Schluss machen.

Ein Vokabular für Beziehungen braucht deshalb mehr als Höflichkeit. Es braucht Wörter für Nähe und für Abstand, für „ich mag dich“ und für „lass mich in Ruhe“, für Zuneigung, für Körper und für Grenzen. Und es braucht sie griffbereit – nicht drei Ebenen tief, wo sie im richtigen Moment nicht erreichbar sind.

Dazu gehört die Schriftsprache. Wer buchstabieren kann, ist nicht auf die Wörter angewiesen, die jemand anderes vorgesehen hat – und kann sagen, was niemand vorhergesehen hat. In Beziehungen ist das der Normalfall.

Freundschaft passiert beim Reden.
Beim Witze machen.
Beim Streiten.
Beim Vertragen.

Dafür braucht man die richtigen Wörter.
Nicht nur: Ich möchte bitte etwas trinken.
Sondern auch: Ich mag dich.
Oder: Lass mich in Ruhe.
Oder: Ich bin verliebt.

Diese Wörter müssen schnell zu finden sein.
Nicht ganz hinten im Gerät.

Lesen und Schreiben hilft sehr.
Dann kann man alles sagen.
Auch das, was niemand vorbereitet hat.

Die Gratwanderung: Nähe und Distanz

Assistenz ist körperlich nah und zeitlich lang. Wer beim Waschen hilft, beim Essen, beim Zubettgehen, kennt einen Menschen genauer als die meisten Freunde. Daraus entsteht Vertrautheit – und daraus entsteht regelmäßig die Frage, was diese Beziehung eigentlich ist.

Beide naheliegenden Antworten sind falsch. Wer auf reiner Sachlichkeit besteht, macht den Alltag kalt und übersieht, dass Verständigung Beziehung braucht. Wer sich zur Freundin erklärt, verwischt, dass sie geht, wenn der Dienstplan endet oder die Stelle wechselt – und dass sie Macht hat: über Termine, über Informationen, über die Frage, wer sonst noch ins Leben kommt.

Die tragfähige Haltung liegt dazwischen und heißt professionelle Nähe: warm im Umgang, klar in der Rolle. Sie wird nicht dem Gefühl überlassen, sondern besprochen – im Team, mit der Person, und mit der Bereitschaft, sie immer wieder neu zu justieren. Die Regie liegt dabei bei der Person, die assistiert wird: Sie entscheidet, wie viel Nähe sie möchte.

Assistenz ist sehr nah.
Eine Assistenz-Kraft hilft beim Waschen.
Und beim Essen.
Sie weiß viel über den Menschen.

Dann fragen sich beide:
Sind wir Freunde?

Die Antwort ist schwierig.
Ganz kalt sein ist falsch.
Beste Freunde sein ist auch schwierig.
Denn die Assistenz-Kraft geht nach der Arbeit heim.
Und sie hat viel Macht.

Gut ist: freundlich sein.
Und trotzdem klar sagen: Ich bin die Assistenz.
Der Mensch mit Behinderung bestimmt,
wie nah die Assistenz sein darf.

Wenn Freunde und Familie assistieren

In der Praxis ist es häufig umgekehrt: Nicht die Assistenz wird zur Freundin, sondern die Freundin, der Partner, die Schwester übernehmen Assistenzleistungen. Sie helfen beim Umsetzen, beim Essen, auf der Toilette – weil sonst niemand da ist, weil der Dienst ausfällt, weil es schneller geht.

Das ist verständlich und oft gut gemeint. Es hat trotzdem einen Preis: Wer assistiert, ist in diesem Moment nicht Partnerin, sondern Kraft im Dienst. Auf Dauer verschiebt sich die Beziehung – Dankbarkeit tritt an die Stelle von Gleichrangigkeit, und Konflikte werden riskant, weil man von dem Menschen abhängig ist, mit dem man streiten möchte.

In einer idealen Welt müssten Angehörige das nicht tun. Nicht, weil sie es nicht dürften – sondern weil ausreichend finanzierte, qualifizierte Assistenz zur Verfügung stünde und die Wahl bliebe. Wo Angehörige einspringen müssen, ist das in aller Regel kein Zeichen von Nähe, sondern von Lücke.

Wo sie es dennoch tun, hilft Klarheit: benennen, wann jemand assistiert und wann er Partner ist; Aufgaben abgeben, wo es geht; und die Frage zulassen, ob eine fremde Person manche Verrichtung nicht angenehmer machen würde – für beide Seiten.

Oft hilft die Familie bei der Assistenz.
Oder der Freund.
Oder die Partnerin.

Das ist nett gemeint.
Aber es hat einen Preis.

Denn dann ist die Partnerin gerade nicht Partnerin.
Sie ist gerade Assistenz.
Das verändert die Beziehung.
Streiten wird schwer.

In einer guten Welt müsste die Familie das nicht machen.
Es gäbe genug Assistenz-Kräfte.
Dann könnte man wählen.

Wenn die Familie hilft, hilft klar reden:
Wann bist du meine Partnerin?
Wann bist du meine Assistenz?

Privatheit ist kein Luxus

Beziehungen brauchen Momente ohne Zuschauer. Wer rund um die Uhr begleitet wird, hat diese Momente nur, wenn jemand sie ausdrücklich herstellt: das Zimmer verlassen, die Tür schließen, die Nachricht nicht mitlesen, das Gespräch nicht kommentieren.

Das lässt sich organisieren. Assistenz kann in Hörweite bleiben, ohne im Raum zu sein. Sie kann verabreden, wie gerufen wird. Sie kann Besuch hereinlassen, ohne dabeizusitzen. Sie kann eine Nachricht tippen, die sie danach nicht kommentiert – und dafür muss sie wissen, dass genau das zu ihrer Aufgabe gehört.

Wo Verständigung über eine dritte Person läuft, ist Privatheit besonders verletzlich: Wer beim Formulieren hilft, liest mit. Umso wichtiger sind eine ausdrückliche Verschwiegenheit – und Technik, die dem Menschen erlaubt, allein zu schreiben, wo immer das geht.

Beziehungen brauchen Zeit ohne Zuschauer.
Zeit allein mit dem Freund.
Oder mit der Partnerin.

Das muss die Assistenz möglich machen.
Zum Beispiel so:
Die Assistenz geht aus dem Zimmer.
Die Assistenz wartet draußen.
Sie kommt, wenn man ruft.

Die Assistenz liest keine Nachrichten mit.
Und sie erzählt niemandem davon.
Das nennt man Schweige-Pflicht.

Transparenz und Schutz gehören zusammen

Menschen, die auf körpernahe Hilfe angewiesen sind und sich schwer mitteilen können, sind einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt, Gewalt zu erfahren. Deshalb gehört zu jedem Angebot ein Schutzkonzept – und Leistungserbringer der Eingliederungshilfe sind gesetzlich verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt zu treffen (§ 37a SGB IX).

Ein Schutzkonzept ist kein Misstrauensbeweis gegen Mitarbeitende, sondern ihr bester Schutz: Wer nach klaren, aufgeschriebenen Regeln arbeitet, gerät seltener in Situationen, die sich hinterher nicht erklären lassen. Dazu gehören nachvollziehbare Abläufe bei körpernaher Assistenz, benannte Ansprechpersonen außerhalb des Teams und ein Beschwerdeweg, der auch ohne Lautsprache funktioniert – mit Symbolen, im Vokabular hinterlegt, geübt.

Der Leitsatz dazu ist schlicht: keine Leichen im Keller. Was besprochen und aufgeschrieben ist, lässt sich prüfen. Was im Ungefähren bleibt, schützt am Ende nur den, der etwas zu verbergen hat.

Transparenz und Privatheit widersprechen sich dabei nicht. Transparent gehören die Regeln – wer was tut, wie Nähe gehandhabt wird, an wen man sich wendet. Privat bleibt der Inhalt: mit wem jemand befreundet ist, was er schreibt, wen er liebt.

Manche Menschen können sich schlecht wehren.
Und schlecht erzählen, was passiert ist.
Darum passiert ihnen öfter Gewalt.

Darum braucht jede Einrichtung ein Schutz-Konzept.
Das steht auch im Gesetz.

In einem Schutz-Konzept steht:
Wie wird beim Waschen geholfen?
Wer ist dabei?
Wem kann ich es sagen, wenn etwas schlimm war?

Dieser Weg muss auch ohne Sprechen gehen.
Zum Beispiel mit Symbolen im Sprech-Gerät.

Das Schutz-Konzept hilft allen.
Auch den Assistenz-Kräften.
Denn alle wissen: So machen wir das.

Wichtig ist:
Die Regeln sind für alle klar.
Aber das Privat-Leben bleibt privat.
Niemand muss erzählen, wen er liebt.

Sexualität: eigene Fachlichkeit holen

Sexualität gehört zum Leben erwachsener Menschen, auch bei hohem Unterstützungsbedarf. Sie wird trotzdem selten besprochen – und wenn doch, meist zwischen Tür und Angel, von Menschen, die dafür nicht ausgebildet sind.

Zur Assistenz gehört, was Sexualität ermöglicht: Privatsphäre, Zeit, Wege zu Orten und Menschen, Zugang zu Informationen in verständlicher Form, Wörter im Vokabular, mit denen sich Zustimmung und Ablehnung deutlich ausdrücken lassen. Und Aufklärung, die nicht auslässt, was unangenehm ist.

Für alles Weitergehende gilt: Fachlichkeit von außen holen. Sexualbegleitung ist eine eigene, qualifizierte Tätigkeit mit eigener Ausbildung und eigenen Regeln – sie ist nicht Teil des Assistenzvertrags und sollte nicht improvisiert werden. Wer sie in Anspruch nehmen möchte, braucht Beratung, die den Weg kennt, Klarheit über Kosten und Zuständigkeiten und ein Team, das begleitet, ohne zu bewerten.

Diese Trennung schützt beide Seiten. Sie hält die Assistenzbeziehung frei von einer Erwartung, die sie überfordern würde – und nimmt den Wunsch der Person trotzdem ernst, statt ihn stillschweigend abzuräumen.

Sexualität gehört zum Leben.
Auch für Menschen mit Behinderungen.
Man darf darüber reden.

Die Assistenz macht möglich:
Zeit allein.
Ein Zimmer mit Tür.
Wege zu anderen Menschen.
Wörter für Ja und für Nein.

Manche Menschen wünschen sich mehr.
Zum Beispiel Sexual-Begleitung.
Das ist ein eigener Beruf.
Dafür gibt es ausgebildete Menschen.

Das macht die Assistenz nicht selbst.
Die Assistenz hilft beim Suchen.
Und sie lacht niemanden aus.

Was das für die Assistenz heißt

Beziehungen lassen sich nicht verordnen – ihre Voraussetzungen schon. Konkret heißt das: Kontakte werden im Alltag aktiv mitgedacht statt abgewartet. Wege zu Menschen zählen als Assistenzzeit. Das Vokabular enthält Beziehungswörter, und das Gerät ist dabei, wenn Besuch kommt.

Dazu kommt die eigene Zurückhaltung: sich aus Gesprächen heraushalten, die nicht die eigenen sind. Nicht für die Person antworten, wenn jemand fragt „Versteht sie das denn?“, sondern die Frage zurückgeben. Und Kontakte nicht danach filtern, ob man sie selbst für eine gute Idee hält.

Am Ende ist das Maß einfach: Wenn ein Mensch nach zwei Jahren Assistenz niemanden hat, den er anrufen würde, ist etwas nicht gelungen – unabhängig davon, wie gut Pflege und Haushalt organisiert waren.

Assistenz kann Freundschaft nicht befehlen.
Aber Assistenz kann viel möglich machen.

Zum Beispiel:
Wege zu anderen Menschen planen.
Das Sprech-Gerät mitnehmen.
Beziehungs-Wörter ins Gerät tun.

Wichtig ist auch:
Die Assistenz redet nicht dazwischen.
Die Assistenz antwortet nicht für den Menschen.
Die Assistenz sucht die Freunde nicht aus.

Eine gute Frage ist:
Wen kann dieser Mensch anrufen?
Wenn die Antwort niemand ist,
dann fehlt etwas Wichtiges.

Quellen

  • § 78 Abs. 1 SGB IX – Assistenzleistungen, ausdrücklich zur Gestaltung sozialer Beziehungen und der persönlichen Lebensplanung.
  • § 37a SGB IX – Verpflichtung zu geeigneten Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt.
  • UN-Behindertenrechtskonvention, Art. 22 – Achtung der Privatsphäre, unabhängig von der Wohnform.
  • UN-Behindertenrechtskonvention, Art. 23 – Achtung von Heim und Familie, einschließlich Partnerschaft und Elternschaft.
  • UN-Behindertenrechtskonvention, Art. 21 – Recht auf freie Meinungsäußerung und Zugang zu Kommunikationsmitteln.

Diese Gesetze sind wichtig:

Paragraf 78 im SGB 9:
Assistenz hilft bei Freundschaften.

Paragraf 37a im SGB 9:
Einrichtungen müssen vor Gewalt schützen.

UN-Konvention Artikel 22:
Recht auf Privat-Leben.

UN-Konvention Artikel 23:
Recht auf Familie und Partnerschaft.

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