Schule und Studium
Schulbegleitung und Studienassistenz – Zugang statt Leistung.
Hilfe in der Schule und an der Uni.
Zum Text„Bildungsunfähig“ war in Deutschland eine Verwaltungskategorie. Kinder, denen sie zugeschrieben wurde, gingen nicht zur Schule – nicht, weil man es ihnen verbot, sondern weil man ihnen die Fähigkeit absprach. Die Schulpflicht für alle Kinder wurde in den Bundesländern erst nach und nach hergestellt; für Kinder mit sehr hohem Unterstützungsbedarf in einigen Ländern bis in die 1990er Jahre hinein.
Diese Kategorie ist abgeschafft. Ihre Denkfigur ist es nicht. Sie kehrt zurück, sobald jemand fragt, ob sich der Aufwand „noch lohnt“, ob eine Person „davon überhaupt etwas hat“, ob Lernziele bei diesem Unterstützungsbedarf „realistisch“ sind. Wer so fragt, stellt nicht die Methode infrage, sondern den Menschen.
Bildung ist für alle Menschen da. Das ist keine Zielformulierung, sondern die Voraussetzung, unter der alles Weitere überhaupt beginnt.
Früher gab es in Deutschland ein Wort:
bildungs-unfähig.
Man sagte:
Dieses Kind kann nicht lernen.
Darum geht es nicht zur Schule.
In manchen Bundes-Ländern galt das
noch bis in die 1990er Jahre.
Heute gibt es das Wort nicht mehr.
Aber manche denken noch so.
Zum Beispiel, wenn sie fragen:
Lohnt sich das denn?
Das ist falsch.
Bildung ist für alle Menschen da.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Staaten auf ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen (Art. 24). Ausdrücklich genannt sind dabei zwei Dinge, die Menschen mit Unterstützter Kommunikation unmittelbar betreffen: die Erleichterung des Erlernens alternativer Kommunikationsformen und die Sicherstellung, dass Bildung in den am besten geeigneten Sprachen und Kommunikationsformen vermittelt wird.
Im deutschen Recht stehen Leistungen zur Teilhabe an Bildung als eigene Leistungsgruppe (§ 75 SGB IX, § 112 SGB IX). Sie umfassen die Schulbildung, aber auch die Hochschulbildung und die berufliche Weiterbildung – und ausdrücklich Assistenzleistungen dabei.
Wichtig ist die Reichweite: Der Anspruch endet nicht mit einem Abschluss und nicht mit einem Alter. Wo Erwachsenenbildung stattfindet, gehört die Frage der Zugänglichkeit dazu – baulich, sprachlich und kommunikativ.
In der UN-Konvention steht:
Alle Menschen haben ein Recht auf Bildung.
Auch als Erwachsene.
Das steht in Artikel 24.
Dort steht auch:
Menschen sollen andere Formen vom Reden lernen dürfen.
Zum Beispiel Unterstützte Kommunikation.
Im deutschen Gesetz steht:
Es gibt Hilfen für Bildung.
Für die Schule.
Für die Uni.
Und für Weiter-Bildung.
Selbstbestimmung wird gern als Zustand gedacht: Man hat sie, oder man hat sie nicht. Tatsächlich ist sie ein Können, das sich entwickelt – und das Bedingungen braucht.
Der Berufsverband Heilpädagogik formuliert das deutlich: „Selbstbestimmung braucht Lernangebote und Lern- und Befähigungsprozesse, und zwar lebensbegleitend. Zudem gelingt Selbstbestimmung einer Person nie als individueller Akt, sondern ist auf das Zutun der anderen angewiesen: Die Entwicklung von Identität ist auf Selbstwirksamkeitserfahrungen und Kontrollüberzeugungen ebenso angewiesen wie auf verlässliche Beziehungen und Bindungen.“ Und weiter: Unter den Bedingungen von Behinderungserfahrungen können genau diese sozialen Voraussetzungen beeinträchtigt sein.
Wer selbst bestimmen soll, muss erfahren haben, dass die eigene Entscheidung etwas bewirkt. Diese Erfahrung entsteht nicht von allein – sie wird ermöglicht.
Das gilt für Menschen, die Unterstützte Kommunikation nutzen, in verschärfter Form. Wer jahrelang erlebt hat, dass eine geäußerte Absicht nicht ankommt, falsch gedeutet oder übergangen wird, lernt etwas – nämlich, dass Äußern nichts nützt. Diese Lernerfahrung rückgängig zu machen, ist pädagogische Arbeit.
Selbst-Bestimmung muss man lernen.
Ein Leben lang.
Man lernt es so:
Ich entscheide etwas.
Und dann passiert es auch.
Dann merke ich: Meine Meinung zählt.
Wenn das nie passiert,
lernt man das Gegenteil.
Man denkt dann: Es bringt nichts.
Das passiert oft bei Menschen,
die nicht sprechen können.
Weil sie oft nicht verstanden werden.
Darum braucht es gute Unterstützung.
Damit man neu lernen kann:
Meine Meinung zählt doch.
Daraus folgt ein Satz, der für die ganze Assistenz gilt: Wer einen Menschen bei Selbstbestimmung und Teilhabe unterstützt, übt eine pädagogische Tätigkeit aus. Das ist keine Sonntagsrede, sondern die geltende Auslegung des Leistungsrechts.
Die Orientierungshilfe der BAGüS zur Sozialen Teilhabe formuliert es so: Wer die Person „zur Erlangung bzw. zum Erhalt einer Fähigkeit berät, sie anleitet und mit ihnen übt oder reflektiert, sie also in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und sozialen sowie alltagspraktischen Kompetenz unterstützt, der erbringt eine pädagogische oder psychosoziale Fachleistung“. Und in der Fachliteratur zur Teilhabe heißt es entsprechend, dass personenbezogene Teilhabeleistungen „vor allem durch pädagogisches Handeln gekennzeichnet“ sind (Kaufmann 2009).
Was heißt das praktisch? Assistenz, die nur ausführt, lässt die Person, wo sie ist. Assistenz, die anleitet, erklärt, Wahlmöglichkeiten eröffnet, Erfahrungen einordnet und gemeinsam auswertet, verändert etwas. Beides hat seinen Platz – aber nur das Zweite ist Bildung, und nur das Zweite braucht Fachlichkeit.
Ein wichtiger Satz:
Wer einem Menschen bei Selbst-Bestimmung hilft,
macht pädagogische Arbeit.
Das steht auch in einem amtlichen Text.
Dort steht:
Wer berät und anleitet und übt,
macht eine pädagogische Fach-Leistung.
Dafür braucht man eine Ausbildung.
Es gibt einen Unterschied:
Nur machen verändert nichts.
Erklären und üben verändert etwas.
Teilhabe lässt sich in Stufen beschreiben (nach Levasseur): sich auf die Verbindung mit anderen vorbereiten – mit anderen zusammen sein – mit ihnen in Kontakt treten – gemeinsam etwas tun – anderen behilflich sein – einen Beitrag zum Gemeinwesen leisten.
Dieses Modell macht zweierlei sichtbar. Erstens: Teilhabe ist nicht voraussetzungslos, sie setzt Lernprozesse voraus. Zweitens, und das wird meist übersehen: diese Lernprozesse betreffen nicht nur die behinderten Menschen, sondern ebenso die sozialen Organisationen – Vereine, Schulen, Betriebe, Dienste.
Wo ein Chor nicht weiß, wie man mit einem Sprachcomputer probt, ist nicht der Mensch unpassend, sondern der Chor unvorbereitet. Wer Teilhabe will, muss also auf beiden Seiten etwas lernen – und beides ist Bildungsarbeit.
Bemerkenswert ist auch die Richtung der oberen Stufen: Sie enden nicht beim Mitmachen, sondern beim Beitragen. Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf werden fast immer als Empfangende gedacht. Die Stufen erinnern daran, dass Teilhabe erst vollständig ist, wenn jemand auch etwas geben darf.
Teilhabe hat Stufen:
1. Sich vorbereiten.
2. Bei anderen Menschen sein.
3. Mit anderen in Kontakt kommen.
4. Zusammen etwas machen.
5. Anderen helfen.
6. Etwas für alle tun.
Teilhabe muss man lernen.
Nicht nur der Mensch mit Behinderung.
Auch der Verein muss lernen.
Und die Schule.
Und die Firma.
Wichtig ist Stufe 5 und 6:
Auch geben dürfen.
Nicht nur bekommen.
Nach der Schule endet für viele Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf das Lernen als Angebot. Was bleibt, heißt Förderung, Beschäftigung oder Betreuung – selten Bildung. Das ist weder rechtlich geboten noch fachlich begründet.
Erwachsenenbildung ist für diese Gruppe besonders wichtig, weil Bildungswege oft unterbrochen wurden: weil Schriftsprache nie systematisch angeboten wurde, weil ein Kommunikationsmittel erst spät kam, weil Unterricht ohne passendes Vokabular stattfand. Vieles davon lässt sich später nachholen – Lesen und Schreiben zuerst.
Dazu gehören auch Formate, die nicht nach Schule aussehen: Volkshochschulkurse mit Assistenz, Selbstvertretungs-Seminare, Schulungen zur eigenen Assistenz, politische Bildung, Kurse in Einfacher Sprache. Und der Weg dorthin (siehe Mobilität) gehört zur Leistung.
Nach der Schule hört das Lernen oft auf.
Das ist schade.
Und es ist nicht nötig.
Viele haben in der Schule wenig gelernt.
Zum Beispiel Lesen und Schreiben.
Das kann man auch später noch lernen.
Es gibt viele Angebote:
Kurse an der Volks-Hoch-Schule.
Kurse in Leichter Sprache.
Kurse über die eigene Assistenz.
Die Assistenz hilft beim Hinkommen.
Und beim Mitmachen.
Lernen ist ein kommunikativer Vorgang. Wer nicht fragen kann, kann nicht nachfragen. Wer nicht widersprechen kann, kann nicht prüfen, ob er es richtig verstanden hat. Wer nicht zeigen kann, was er weiß, wird für unwissend gehalten.
Deshalb ist Unterstützte Kommunikation keine Voraussetzung neben der Bildung, sondern ihr Werkzeug. Und deshalb ist die Frage nach dem Vokabular eine Bildungsfrage: Wer nur über Wörter zum Bestellen verfügt, kann keinen Kurs besuchen, in dem gedacht, verglichen und begründet wird.
Die Schriftsprache spielt dabei die Schlüsselrolle: Sie macht unabhängig von dem, was jemand vorbereitet hat. Auch Teilfähigkeiten tragen weit – wer einzelne Buchstaben sicher nutzt, kann Wortanfänge markieren, auswählen, korrigieren. Es lohnt sich in jedem Alter.
Lernen geht nur mit Reden.
Man muss fragen können.
Man muss widersprechen können.
Man muss zeigen können, was man weiß.
Darum ist Unterstützte Kommunikation so wichtig.
Sie ist das Werkzeug zum Lernen.
Im Sprech-Gerät braucht man mehr
als Wörter zum Bestellen.
Man braucht Wörter zum Denken.
Lesen und Schreiben ist der Schlüssel.
Auch ein bisschen Lesen hilft schon.
Man kann es in jedem Alter lernen.
Assistenz, die bildet, sieht anders aus als Assistenz, die versorgt. Sie lässt Zeit für Versuche, auch misslungene. Sie erklärt, statt vorwegzunehmen. Sie bietet echte Wahlmöglichkeiten an – also solche, bei denen beide Antworten in Ordnung sind. Und sie wertet gemeinsam aus, was passiert ist.
Das braucht Fachlichkeit und es braucht Haltung: die Bereitschaft, langsamer zu sein, als es effizient wäre. Wer aus Zeitgründen für die Person entscheidet, spart eine Minute und nimmt eine Lernerfahrung weg.
Und es braucht die Selbstverständlichkeit, dass Lernen weitergeht: Ein Mensch mit fünfzig darf ein Instrument anfangen, lesen lernen, einen Kurs besuchen. Nichts davon muss sich rechnen.
Assistenz, die beim Lernen hilft, macht das so:
Sie lässt Zeit.
Auch wenn etwas schief geht.
Sie erklärt.
Sie macht es nicht einfach selbst.
Sie lässt echt wählen.
Beide Antworten sind in Ordnung.
Und sie weiß:
Lernen hört nie auf.
Auch mit 50 Jahren darf man etwas Neues anfangen.
Diese Quellen sind wichtig:
UN-Konvention Artikel 24:
Recht auf Bildung für alle.
Ein Leben lang.
Paragraf 112 im SGB 9:
Hilfen für Bildung.
Text der BAGüS:
Anleiten und üben ist pädagogische Arbeit.
Schulbegleitung und Studienassistenz – Zugang statt Leistung.
Hilfe in der Schule und an der Uni.
Zum TextÜber das eigene Leben entscheiden – und warum das gelernt wird.
Selbst bestimmen lernen.
Zum TextWarum Literacy der Schlüssel zu freier Kommunikation ist.
Lesen und Schreiben ist wichtig.
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