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Wer muss sich anpassen?

Von Lars Tiedemann, Dipl. Heilpädagoge · Stand: August 2026
Gilt für Deutschland: Die genannten Gesetze (BTHG/SGB IX, SGB V, SGB XI) sind deutsches Recht. Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt international – ihre Umsetzung ist von Land zu Land verschieden.
Diese Gesetze gelten in Deutschland.
Andere Länder haben andere Gesetze.
Das Recht auf Teilhabe gilt überall.

Anwesend und trotzdem draußen

Inklusion ist eines der meistgebrauchten Wörter dieses Feldes und eines der meistmissverstandenen. Es steht im Leitbild von Einrichtungen, die getrennte Welten betreiben. Es steht in Konzepten, die sich seit zwanzig Jahren nicht verändert haben. Und es wird oft gleichbedeutend mit „Integration“ benutzt, obwohl beide Wörter genau entgegengesetzte Dinge verlangen.

Diese Seite tut deshalb zweierlei. Sie erklärt, woher die Begriffe kommen – denn sie sind nicht am Schreibtisch entstanden, sondern in hundert Jahren Streit darüber, was Menschen mit Behinderungen zusteht. Und sie macht prüfbar, ob etwas, das sich inklusiv nennt, es auch ist.

Zwei Sätze tragen die ganze Seite. Der erste ist die Prüffrage: Wer muss sich anpassen, damit es passt – die Person oder das System? Der zweite gilt besonders für Menschen ohne Lautsprache: Ein Mensch kann im selben Raum sitzen und trotzdem draußen sein. Anwesenheit ist nicht Teilhabe.

Der zweite Satz ist der Grund, warum diese Seite auf einer Webseite zur Unterstützten Kommunikation (UK) steht. Für Menschen, die nicht sprechen, entscheidet sich Inklusion nicht an der Tür, sondern am Wort.

Inklusion ist ein wichtiges Wort.
Aber viele benutzen es falsch.

Manche Einrichtungen schreiben es in ihr Leitbild.
Und trennen die Menschen trotzdem.

Viele sagen auch Inklusion,
wenn sie Integration meinen.
Das sind aber zwei verschiedene Dinge.

Auf dieser Seite steht:

Woher kommen diese Wörter?
Und: Ist etwas wirklich inklusiv?

Zwei Sätze sind dabei wichtig.

Der erste Satz ist eine Frage:
Wer muss sich anpassen?
Der Mensch? Oder das System?

Der zweite Satz ist:
Ein Mensch kann im gleichen Raum sitzen.
Und trotzdem draußen sein.

Dabei sein ist nicht das Gleiche wie mitmachen.

Das ist wichtig für Menschen,
die nicht sprechen können.
Sie brauchen Unterstützte Kommunikation.
Die Abkürzung dafür ist: UK.

Vier Wörter, vier Verhältnisse

Exklusion, Separation, Integration, Inklusion – dieser Vierklang wird im Alltag durcheinandergebracht wie kaum ein anderer. Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat die vier Begriffe 2016 sauber getrennt, in der Allgemeinen Bemerkung Nr. 4 zum Recht auf inklusive Bildung. Die folgenden vier Felder geben diese Definitionen wieder.

Exklusion

Der Zugang wird verwehrt – unmittelbar oder mittelbar. Es gibt etwas, und es gibt Menschen, für die es nicht vorgesehen ist. In Deutschland galten Kinder mit sogenannter geistiger Behinderung bis in die neunziger Jahre in einzelnen Ländern noch als von der Schulpflicht befreit.

Separation

Es wird ein zweites System gebaut: eigene Schulen, eigene Wohnformen, eigene Arbeitsplätze, eigene Ausbildung für das Personal. Getrennt, aber versorgt. Das ist die deutsche Tradition von Förderschule, Heim und Werkstatt – als Fürsorge gemeint, nicht als Ausschluss.

Integration

Die Person kommt in den allgemeinen Zusammenhang hinein – solange sie sich an dessen bestehende Anforderungen anpassen kann. Das System bleibt, wie es ist. Die Bringschuld liegt bei der Person.

Inklusion

Das System ändert sich: Inhalte, Methoden, Strukturen und Vorgehensweisen werden umgebaut, damit Barrieren verschwinden. Nicht die Person ist das Problem, das gelöst werden muss. Die Bringschuld liegt beim System.

Der Unterschied zwischen Integration und Inklusion ist nicht der Ort, sondern die Richtung der Anpassung. Deshalb lässt sich fast jede Situation mit einer einzigen Frage einordnen: Wer muss sich hier anpassen, damit es passt?

Der Fachausschuss zieht daraus zwei Folgerungen, die in Deutschland regelmäßig überhört werden. Erstens: Menschen mit Behinderungen in allgemeine Klassen zu setzen, ohne dass sich Organisation, Lehrplan und Unterricht ändern, ist keine Inklusion. Zweitens: Der Weg von der Separation zur Integration führt nicht automatisch weiter zur Inklusion – er kann dort auch stehen bleiben.

Und eine Warnung gehört dazu, die aus der deutschen Fachdiskussion stammt: Integration abzuwerten, um Inklusion zu erhöhen, entwertet die Arbeit derer, die den gemeinsamen Unterricht gegen Widerstände überhaupt erst aufgebaut haben. Der Maßstab ist ein anderer als das Verdienst.

Es gibt vier Wörter.
Sie klingen ähnlich.
Sie bedeuten aber etwas anderes.

Exklusion:
Ein Mensch darf nicht mitmachen.
Er kommt gar nicht erst hinein.

Früher war das in Deutschland so:
Manche Kinder durften nicht zur Schule.

Separation:
Es gibt eine zweite Welt daneben.
Eigene Schulen. Eigene Heime.
Eigene Werkstätten.

Die Menschen werden versorgt.
Aber sie sind getrennt von den anderen.

Integration:
Ein Mensch darf dazukommen.
Aber nur, wenn er sich anpasst.
Das System bleibt, wie es ist.

Inklusion:
Das System ändert sich.
Damit alle Menschen mitmachen können.
Der Mensch muss sich nicht anpassen.

Das ist der wichtige Unterschied:

Bei Integration passt sich der Mensch an.
Bei Inklusion passt sich das System an.

Fragen Sie also immer:
Wer muss sich hier anpassen?

Die Vereinten Nationen sagen dazu:
Ein Kind in eine normale Klasse setzen
ist noch keine Inklusion.
Der Unterricht muss sich auch ändern.

Woher die Begriffe kommen

Die vier Wörter sind kein Ordnungssystem, das jemand erdacht hat. Sie sind das Ergebnis von fünf großen Verschiebungen in der Behindertenhilfe. Jede hat etwas möglich gemacht – und jede ist etwas schuldig geblieben. Deshalb steht hier zu jeder Stufe beides.

  1. Verwahrung – bis in die 1960er Jahre

    Ermöglicht: Ein Dach dort, wo Familien allein waren. Schuldig geblieben: alles andere. Sammelkategorien statt Biografien, Lebensläufe, die mit der Einweisung endeten. Und die dunkelste Konsequenz: In der „Aktion T4“ wurden 1940/41 über 70.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen ermordet. Das ist der Grund, warum in Deutschland jede Debatte darüber, ob sich Unterstützung „rechnet“, eine zweite Tonspur hat.

  2. Förderung – Nachkriegszeit bis in die 1970er Jahre

    Ermöglicht: Der Mensch mit Behinderung gilt als bildungsfähig. Elternverbände bauen Frühförderung, Schulen und Wohngruppen auf. Aus dem Verwahren wird Fördern – das ist ein echter Fortschritt. Schuldig geblieben: Gefördert wird in einer eigenen Welt, nach Zielen, die andere festlegen. Die Sonderwelt wächst, statt zu schrumpfen. Es ist ein Aufbruch für die Menschen, noch nicht mit ihnen.

  3. Normalisierung – ab 1959 in Dänemark, ab 1969 als Prinzip

    Ermöglicht: die Umkehr der Beweislast. Nicht mehr die Person muss begründen, warum sie am normalen Leben teilnehmen will – die Einrichtung muss begründen, warum nicht. Normaler Tagesrhythmus, Trennung von Wohnen und Arbeit, Urlaub, altersgemäßes Leben, Respekt vor eigenen Entscheidungen. Schuldig geblieben: Normalisierung meinte nie, Menschen normal zu machen, sondern ihre Lebensbedingungen – und wurde trotzdem oft als Anpassungsauftrag gelesen. Häufig wurde das normale Leben innerhalb der Einrichtung nachgebaut, statt es draußen zu suchen.

  4. Selbstbestimmung – ab 1972, in Deutschland ab den 1980er Jahren

    Ermöglicht: den Wechsel des Subjekts. Menschen mit Behinderungen organisieren sich selbst, das erste Zentrum für selbstbestimmtes Leben entsteht 1972 in Berkeley, in Deutschland klagt das Krüppeltribunal 1981 in Dortmund Menschenrechtsverletzungen im Sozialstaat an. Die Formel der Selbstvertretung: Nichts über uns ohne uns. Rechtlich folgt daraus später das Persönliche Budget. Schuldig geblieben: Selbstbestimmung setzt voraus, dass jemand gefragt werden kann und antworten kann. Wer nicht spricht, blieb zunächst draußen. In genau diese Lücke ist die Unterstützte Kommunikation gestoßen: Ihre Fachgesellschaft entstand 1983, die deutschsprachige Sektion 1990 – im selben Jahrzehnt wie die Bewegung selbst.

  5. Inklusion und Teilhabe – ab 1994, verbindlich ab 2009

    Ermöglicht: den Wechsel der Bringschuld von der Person auf das System. Die UNESCO erklärt 1994 in Salamanca die inklusive Regelschule zum Leitbild, die Weltgesundheitsorganisation beschreibt Behinderung 2001 mit der ICF als Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, und die UN-Behindertenrechtskonvention macht daraus 2006 verbindliches Recht – für Deutschland seit dem 26. März 2009. Schuldig geblieben: die Umsetzung. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die getrennt unterrichtet werden, bewegt sich seit 2009 kaum. Inklusion ohne Ausstattung ist die billigste Form der Separation: alle im selben Raum, jeder für sich.

Das ist kein Fortschrittsmärchen und kein Zeitstrahl. Alle fünf Umgangsformen lassen sich zu jeder Zeit nachweisen – sie bestehen parallel. Dieselbe Einrichtung kann Selbstbestimmung im Leitbild führen, separierende Strukturen betreiben und in einzelnen Abteilungen noch verwahren. Wer die Stufen als überwundene Vergangenheit liest, verpasst genau die, in der er selbst gerade arbeitet.

Die vier Wörter sind nicht ausgedacht.
Sie kommen aus der Geschichte.

Es gab fünf große Veränderungen.
Jede hat etwas verbessert.
Und jede hat etwas offen gelassen.

1. Verwahren – bis in die 1960er Jahre

Gut war: Die Menschen hatten ein Dach.

Schlecht war: Sie hatten kein eigenes Leben.
Sie kamen in eine Anstalt.
Und blieben dort bis zum Tod.

Im Nationalsozialismus wurde es noch schlimmer.
Sehr viele Menschen wurden ermordet.
Nur weil sie eine Behinderung hatten.

2. Fördern – bis in die 1970er Jahre

Gut war: Die Menschen durften lernen.
Eltern haben Schulen gebaut.
Und Wohn-Gruppen.

Schlecht war: Alles war getrennt.
Andere haben die Ziele bestimmt.
Nicht die Menschen selbst.

3. Normalisierung – ab 1959

Gut war: Alle sollen normal leben können.
Mit Urlaub. Mit Feiern.
Mit Arbeit an einem anderen Ort
als dem, wo man wohnt.

Wichtig: Der Mensch soll nicht normal werden.
Sein Leben soll normal werden.

Schlecht war: Oft hat man das normale Leben
einfach im Heim nachgebaut.

4. Selbstbestimmung – ab 1972

Gut war: Die Menschen haben selbst geredet.
Sie haben sich zusammengetan.
Ihr Satz war:
„Nichts über uns ohne uns.“

Schlecht war: Man muss antworten können.
Sonst kann man nicht bestimmen.
Menschen ohne Sprache blieben draußen.

Deshalb gibt es die Unterstützte Kommunikation.
Sie ist in dieser Zeit entstanden.

5. Inklusion – ab 1994

Gut war: Jetzt muss sich das System ändern.
Nicht mehr der Mensch.
Seit 2009 ist das in Deutschland Gesetz.

Schlecht ist: Es passiert zu wenig.
Viele Kinder lernen immer noch getrennt.

Wichtig ist:
Diese fünf Stufen sind nicht vorbei.
Es gibt sie alle heute noch.
Manchmal sogar im gleichen Haus.

Was das Recht verlangt

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist für Deutschland seit dem 26. März 2009 geltendes Recht. Sie steht im Rang eines Bundesgesetzes und ist bei der Auslegung des übrigen Rechts zu berücksichtigen. Drei Artikel sind für diese Seite entscheidend.

Artikel 19 – unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt die Möglichkeit, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben; sie sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben. Dazu gehört der Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten einschließlich persönlicher Assistenz – ausdrücklich auch, um Isolation zu verhindern.

Artikel 21 – Zugang zu Information und freie Meinungsäußerung

Dies ist der wichtigste Satz der ganzen Konvention für die UK, denn er nennt sie beim Namen. Die Vertragsstaaten müssen gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen sich Informationen beschaffen, empfangen und weitergeben können – und zwar durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation. Buchstabe b wird konkret. Die Vertragsstaaten müssen

„im Umgang mit Behörden die Verwendung von Gebärdensprachen, Brailleschrift, ergänzenden und alternativen Kommunikationsformen und allen sonstigen selbst gewählten zugänglichen Mitteln, Formen und Formaten der Kommunikation durch Menschen mit Behinderungen akzeptieren und erleichtern“.

„Ergänzende und alternative Kommunikation“ ist der völkerrechtliche Name für das, was im deutschen Fachgebrauch Unterstützte Kommunikation heißt. Artikel 2 der Konvention zählt sie ausdrücklich zur Definition von Kommunikation. Ein Talker, eine Kommunikationstafel, eine Augensteuerung sind damit keine Sonderausstattung, sondern eine anerkannte Form des Sprechens.

Artikel 24 – Bildung

Die Vertragsstaaten gewährleisten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen. Menschen mit Behinderungen dürfen aufgrund von Behinderung nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden; angemessene Vorkehrungen sind zu treffen, und die notwendige Unterstützung ist innerhalb des allgemeinen Bildungssystems zu leisten.

Eine deutsche Übersetzungsfalle

Die amtliche deutsche Fassung des Artikels 24 spricht von einem „integrativen“ Bildungssystem. Im englischen Original steht „inclusive“. Die deutsche Fassung verwischt damit genau den Unterschied, um den es geht – die Selbstvertretung hat darauf mit einer korrigierenden „Schattenübersetzung“ geantwortet. Wer mit dem deutschen Wortlaut argumentiert, argumentiert an der Sache vorbei; im Zweifel gilt das Original.

Was daraus für angemessene Vorkehrungen folgt

Angemessene Vorkehrungen sind nach Artikel 2 notwendige und geeignete Anpassungen im Einzelfall, die keine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Ihre Versagung ist nach derselben Vorschrift ausdrücklich eine Form der Diskriminierung. Der UN-Fachausschuss hat 2016 klargestellt, dass diese Pflicht sofort anwendbar ist und nicht schrittweise erfüllt werden darf: Der Aufbau eines inklusiven Systems darf Jahre dauern – die Vorkehrung für den einzelnen Menschen ist heute geschuldet.

Im deutschen Recht schließt daran unter anderem an: § 1 SGB IX macht Selbstbestimmung und volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe zum Maßstab aller Leistungen. Und § 124 Absatz 2 SGB IX verlangt von Leistungserbringern der Eingliederungshilfe ausdrücklich die Fähigkeit zur Kommunikation in einer für die Leistungsberechtigten wahrnehmbaren Form. Wie das praktisch beantragt wird, steht auf der Seite Hilfsmittel beantragen.

Es gibt einen Vertrag der Vereinten Nationen.
Er heißt: UN-Behindertenrechts-Konvention.
In Deutschland gilt er seit dem 26. März 2009.
Er ist also Gesetz.

Drei Teile sind besonders wichtig.

Artikel 19: Wohnen und Leben

Sie dürfen selbst entscheiden:
Wo wohne ich?
Und mit wem wohne ich?

Niemand muss in einem Heim leben.
Sie haben ein Recht auf Assistenz.
Auch zu Hause.

Artikel 21: Reden und Informationen

Dieser Teil ist am wichtigsten für die UK.

Dort steht:
Sie dürfen so reden, wie Sie wollen.
Mit Gebärden.
Mit Blinden-Schrift.
Oder mit Unterstützter Kommunikation.

Und die Behörden müssen das annehmen.
Sie dürfen nicht sagen:
„So können Sie hier nicht reden.“

Ihr Talker ist also kein Extra.
Er ist Ihre Sprache.

Artikel 24: Schule und Lernen

Alle Menschen haben ein Recht auf Bildung.
Niemand darf wegen einer Behinderung
von der normalen Schule ausgeschlossen werden.

Und die Hilfe muss in der normalen Schule sein.
Nicht in einer anderen Schule.

Wichtig zu wissen:

Die deutsche Übersetzung ist an einer Stelle falsch.
Dort steht „integratives“ Bildungs-System.
Im Original steht aber „inklusives“.
Das ist ein wichtiger Unterschied.

Und noch etwas:

Manche Anpassungen muss man einfach machen.
Zum Beispiel eine Rampe.
Oder einen Talker.

Wenn jemand das nicht macht,
dann ist das Diskriminierung.

Und man darf damit nicht warten.
Es gilt sofort.

Warum Inklusion ohne Kommunikation nicht geht

Teilhabe besteht aus zwei Hälften: Anwesenheit und Beteiligtsein. Die erste ist notwendig, aber sie genügt nicht. Und genau an dieser Nahtstelle entscheidet sich Inklusion für Menschen, die nicht sprechen.

Ein Kind sitzt im Klassenraum. Es kann keine Frage stellen, keine Antwort geben, nicht widersprechen, in der Pause nichts verabreden. Es ist anwesend. Beteiligt ist es nicht. Das ist der Unterschied zwischen einem Platz und einer Stimme.

Derselbe Mechanismus wirkt in jedem anderen Lebensbereich. In der Wohngruppe entscheidet mit, wer sagen kann, was er will. In der Betriebsversammlung zählt, wer den Wortschatz für seinen Einwand hat. Im Verein bleibt draußen, wer nicht mitreden kann – auch wenn er jede Woche dabei ist.

Wer einen Menschen ohne funktionierende Kommunikationsform in einen Regelzusammenhang setzt, hat den Ausschluss nicht beendet – er hat nur seinen Ort gewechselt.

Rechtlich ist das kein Nebenschauplatz. Der UN-Fachausschuss zählt Kommunikations- und Sprachbarrieren ausdrücklich zu den Barrieren, die zu beseitigen sind, wenn Diskriminierung beendet werden soll. Zusammen mit Artikel 21 ergibt das eine klare Linie: Die Kommunikationsform ist die angemessene Vorkehrung, ohne die der Zugang leerläuft. Und angemessene Vorkehrungen sind sofort geschuldet, nicht irgendwann.

Es gibt dazu einen Forschungsbefund, der unbequem und praktisch zugleich ist. Eine Metaanalyse aus 40 Studien zum gemeinsamen Unterricht fand für die kognitive Entwicklung von Kindern mit Lernschwierigkeiten einen kleinen bis mittleren Vorteil – für die psychosoziale Entwicklung dagegen gar keinen Effekt. Gemeinsamer Unterricht macht Kinder nicht von allein sozial zufriedener. Freundschaften entstehen nicht durch Anwesenheit.

Daraus folgt die wichtigste Praxisbotschaft dieser Seite: Soziale Teilhabe muss gestaltet werden. Sie braucht gemeinsame Aktivitäten, eingeweihte Mitschülerinnen und Mitschüler, erreichbare Wörter und Erwachsene, die sich zurückziehen können. Was niemand gestaltet, geschieht nicht.

Der ehrlichste Prüfort ist deshalb nicht die Klassenarbeit, sondern die Pause. Dort zeigt sich, ob ein Mensch Freundinnen und Freunde hat – oder nur Betreuung.

Teilhabe hat zwei Teile:

Dabei sein.
Und mitmachen.

Dabei sein reicht nicht.

Stellen Sie sich ein Kind vor.
Es sitzt in der Klasse.

Aber es kann nichts fragen.
Es kann nichts antworten.
Es kann nicht „Nein“ sagen.
Es kann sich nicht verabreden.

Das Kind ist dabei.
Aber es macht nicht mit.

Das ist der Unterschied
zwischen einem Platz
und einer Stimme.

Das gilt überall:

In der Wohn-Gruppe.
Bei der Arbeit.
Im Verein.

Deshalb ist wichtig:

Ein Mensch braucht eine Sprache.
Sonst nützt der Platz nichts.
Dann ist er nur woanders ausgeschlossen.

Die Vereinten Nationen sagen:
Auch Sprach-Barrieren muss man abbauen.
Genau wie Treppen.

Eine Studie hat noch etwas gezeigt:

Kinder lernen im gemeinsamen Unterricht
etwas mehr.

Aber sie bekommen nicht von allein Freunde.

Freundschaft entsteht nicht dadurch,
dass man im gleichen Raum ist.

Man muss etwas dafür tun:

Gemeinsam etwas machen.
Den anderen Kindern alles erklären.
Und die richtigen Wörter bereitlegen.

Sie wollen wissen, ob eine Schule gut ist?
Dann schauen Sie in die Pause.
Nicht in das Zeugnis.

Vier Handgriffe, damit es trägt

Inklusion mit UK ist kein Gesinnungsprojekt, sondern Handwerk. Vier Handgriffe entscheiden darüber, ob aus einem Platz eine Beteiligung wird.

Das Vokabular ist vorher da

Die Wörter für das, worum es gleich geht – Bruchrechnung, Wasserkreislauf, Schichtplan, Vereinsausflug – müssen auf dem Gerät sein, bevor es losgeht. Wer erst mitten in der Situation merkt, dass die Wörter fehlen, hat den Menschen zur Zuschauerin gemacht.

Die anderen werden eingeweiht

Mitschülerinnen, Kolleginnen und Vereinsmitglieder sind die wichtigsten Kommunikationspartner – wenn ihnen jemand zeigt, wie das Gerät funktioniert und wie lange eine Antwort dauert. Kinder lernen das schneller als Erwachsene.

Die Erwachsenen sprechen mit

Niemand lernt eine Sprache, die er nie benutzt sieht. Wer will, dass ein Mensch mit Symbolen spricht, muss selbst mit Symbolen sprechen – im Alltag, nicht nur in der Fördereinheit.

Die Assistenz macht sich überflüssig

Eine Begleitung, die dolmetscht, wo der Mensch selbst sprechen könnte, ist gut gemeint und wirkt gegen die Inklusion. Die Aufgabe lautet: so nah wie nötig, so fern wie möglich.

Wie ein Wortschatz aufgebaut sein muss, damit er im Alltag trägt, steht auf der Seite Vokabular organisieren. Die Handgriffe für das Gespräch selbst – Wartezeit, Fragetechnik, Modeling – stehen unter Guter Gesprächspartner.

Inklusion braucht Handwerk.
Vier Dinge sind wichtig.

1. Die Wörter sind vorher da.

Vor dem Unterricht.
Vor der Besprechung.
Vor dem Ausflug.

Sonst kann der Mensch nur zuschauen.

2. Die anderen wissen Bescheid.

Zeigen Sie den anderen den Talker.
Erklären Sie:
Eine Antwort dauert länger.

Kinder lernen das sehr schnell.

3. Die Erwachsenen machen mit.

Benutzen Sie den Talker auch selbst.
Und die Symbole.

Denn: Niemand lernt eine Sprache,
die er nie benutzt sieht.

4. Die Assistenz hält sich zurück.

Die Assistenz soll nicht für den Menschen reden.
Sie soll ihm helfen, selbst zu reden.

Der Satz dafür heißt:
So nah wie nötig.
So fern wie möglich.

Die Prüffrage in anderen Lebensbereichen

Die Inklusionsdebatte findet fast nur in der Schule statt. Die Frage nach der Anpassungsrichtung passt aber überall – und die Antworten fallen je nach Bereich sehr verschieden aus.

Wohnen

Hier ist der Umbau am weitesten. Rund 190.700 Menschen leben in besonderen Wohnformen, gut 301.500 erhalten Assistenzleistungen außerhalb solcher Einrichtungen – etwa 61 Prozent, mit steigender Tendenz. Artikel 19 verlangt genau das: keine Pflicht, in einer besonderen Wohnform zu leben.

Arbeit

Hier bewegt sich am wenigsten. Rund 267.000 Menschen arbeiten in Werkstätten. Die Quote derer, die aus dem Arbeitsbereich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln, lag zuletzt bei 0,35 Prozent im Jahr. Wer einmal in der Werkstatt ist, bleibt fast immer dort.

Freizeit

Hier fehlt sogar die Zahl. Eine belastbare bundesweite Erhebung darüber, wie viele Menschen mit Behinderungen in Vereinen, Chören oder Sportgruppen mitmachen, ist nicht auffindbar. Auch das ist ein Befund: Was nicht gezählt wird, taucht in keiner Zielvereinbarung auf.

In allen drei Bereichen lässt sich dieselbe Frage stellen, und sie führt zuverlässig weiter als jede Grundsatzdebatte. Nicht: Darf die Person mitmachen? Sondern: Was müsste sich ändern, damit sie mitmachen kann – und wer hält das gerade auf?

Konkret heißt das in einem Gespräch über einen Kurs, eine Stelle oder eine Wohnung: Wenn die Antwort mit den Voraussetzungen der Person beginnt („dafür ist sie noch nicht so weit“), ist es Integration oder Separation. Wenn sie mit den Bedingungen des Angebots beginnt („wir brauchen dafür eine andere Raumordnung und ein Vokabular“), ist es Inklusion. Mehr braucht die Unterscheidung im Alltag nicht.

Man redet fast nur über Schule.
Inklusion gilt aber überall.

Wohnen

Hier hat sich am meisten verändert.

Etwa 190.000 Menschen leben in einem Heim.
Etwa 300.000 bekommen Assistenz zu Hause.
Und es werden immer mehr.

Das ist gut.
Denn niemand muss in einem Heim leben.

Arbeit

Hier hat sich am wenigsten verändert.

Etwa 267.000 Menschen arbeiten in einer Werkstatt.

Nur sehr wenige wechseln auf den normalen Arbeits-Markt.
Von 1000 Menschen sind es 3 oder 4 im Jahr.

Wer in der Werkstatt ist, bleibt meistens dort.

Freizeit

Hier gibt es nicht einmal Zahlen.

Niemand weiß, wie viele Menschen mit Behinderungen
in einem Verein sind.
Oder in einem Chor.

Was niemand zählt,
dafür macht auch niemand einen Plan.

Die wichtige Frage

Fragen Sie nicht:
Darf die Person mitmachen?

Fragen Sie:
Was muss sich ändern,
damit sie mitmachen kann?

Achten Sie auf die Antwort.

Sagt jemand:
„Dafür ist sie noch nicht so weit.“
Dann ist es keine Inklusion.

Sagt jemand:
„Wir brauchen dafür andere Räume.“
Dann ist es Inklusion.

Wo Deutschland dem eigenen Anspruch hinterherhinkt

Bevor Zahlen genannt werden, gehört eine Warnung vor der häufigsten Verwechslung dieser Debatte dazu. Es kursieren zwei Arten von Prozentzahlen mit ganz verschiedenen Nennern:

  • Der Inklusionsanteil misst, wie viele der Kinder mit Förderbedarf an allgemeinen Schulen lernen.
  • Die Exklusionsquote misst, wie viele aller Schülerinnen und Schüler an Förderschulen lernen.
  • Die Förderquote misst, wie vielen Kindern insgesamt ein sonderpädagogischer Förderbedarf zugeschrieben wird.

Die Zahlen der Kultusministerkonferenz für das Schuljahr 2023/24: Von rund 7,95 Millionen Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 10 haben 608.097 eine sonderpädagogische Förderung; davon lernen 344.363 an Förderschulen und 263.734 an allgemeinen Schulen. Das ergibt einen Inklusionsanteil von 44,1 Prozent, eine Förderquote von 7,50 Prozent und eine Exklusionsquote von 4,19 Prozent.

Die zweite Zahl ist die eigentliche Nachricht. Im Jahr der Ratifizierung, 2008/09, lag die Exklusionsquote bei 4,8 Prozent. In vierzehn Jahren ist sie um etwa einen halben Prozentpunkt gesunken. Der Anteil der Kinder mit Förderbedarf an allgemeinen Schulen ist stark gestiegen – der Anteil der Schülerschaft, der getrennt unterrichtet wird, fast nicht. Der Grund ist arithmetisch schlicht: Gleichzeitig wurde deutlich häufiger ein Förderbedarf festgestellt. Es sind überwiegend zusätzliche Kinder inklusiv beschult worden, nicht die Kinder aus den Förderschulen.

Der Wohnort entscheidet mehr als der Mensch. Die Exklusionsquote reicht von 0,7 Prozent in Bremen bis 6,4 Prozent in Sachsen-Anhalt (2022/23) – ein Faktor von mehr als neun. Bremen hat gezeigt, dass Veränderung möglich ist; in einzelnen Ländern ist die Quote seit 2008/09 sogar gestiegen.

Und je höher der Unterstützungsbedarf, desto seltener findet Inklusion statt. Bei Sehen, Hören und Sprache verteilen sich die Kinder etwa hälftig auf beide Schularten. Im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung lernen dagegen 97.018 von 111.562 Kindern an Förderschulen – 87,0 Prozent. Nur 13 von 100 dieser Kinder besuchen eine allgemeine Schule. Das ist genau die Gruppe, in der UK am häufigsten gebraucht wird.

Der UN-Fachausschuss hat Deutschland im Oktober 2023 geprüft. Er zeigte sich besorgt über das Vorherrschen von Förderschulen und über berichteten Druck auf Eltern, ihre Kinder dort anzumelden, und empfahl einen Plan mit Zeitrahmen, Ressourcen und klaren Zuständigkeiten, um den Übergang zur inklusiven Bildung zu beschleunigen.

Was sich belegen lässt – und was nicht

Beim Schulsystem ist die Datenlage gut: Die genannten Quoten stammen aus der amtlichen Statistik und sind nachrechenbar. Beim Weg in die Werkstatt ist sie es nicht. Dass die Werkstatt für einen großen Teil der Absolventinnen und Absolventen von Förderschulen der Regelweg ist, gilt fachlich als unstrittig – beziffern lässt es sich bundesweit nicht. Eine Quote „von der Förderschule in die Werkstatt“ existiert nicht; die Arbeitsverwaltung kann diesen Übergang nach eigener Darstellung statistisch nicht direkt abbilden. Diese Lücke ist selbst ein Befund – sie betrifft den folgenreichsten Übergang im Leben vieler Menschen.

Belegbar ist immerhin, was am Ende der Förderschulzeit steht: Von rund 32.000 Abgängerinnen und Abgängern des Jahres 2022 verließ etwa drei Viertel die Schule ohne anerkannten Abschluss. Für das Abgangsjahr 2014 weist eine Auswertung 36.177 Abgänge aus, davon 70,6 Prozent ohne Abschluss.

Und eine dritte Ehrlichkeit: Ausgerechnet für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf ohne Lautsprache – also für die Gruppe, die am stärksten getrennt wird – ist die Forschungslage zum gemeinsamen Unterricht am dünnsten. Eine systematische Übersicht zur UK im inklusiven Unterricht fand aus 302 gesichteten Arbeiten nur 17 verwertbare, davon 14 Einzelfallstudien. Das ist kein Gegenbeweis: Fehlende Forschung ist ein Auftrag, kein Argument. Und rechtlich ändert sie nichts – das Recht, nicht ausgesondert zu werden, hängt nicht davon ab, ob eine Studie vorliegt.

Zuerst eine Warnung.
Bei Zahlen zur Inklusion wird viel verwechselt.

Es gibt drei verschiedene Zahlen:

Wie viele Kinder mit Förderbedarf
gehen in eine normale Schule?

Wie viele von allen Kindern
gehen in eine Förderschule?

Wie vielen Kindern sagt man überhaupt
einen Förderbedarf nach?

Die Zahlen für 2023 und 2024:

608.097 Kinder haben einen Förderbedarf.

344.363 davon lernen in einer Förderschule.
263.734 lernen in einer normalen Schule.

Das sind 44 von 100 Kindern.
Das klingt nach einem halben Erfolg.

Aber die andere Zahl ist wichtiger:

2009 gingen 4,8 von 100 Kindern
in eine Förderschule.
Heute sind es 4,2 von 100 Kindern.

In 14 Jahren hat sich also fast nichts geändert.

Der Grund:
Man sagt heute viel mehr Kindern
einen Förderbedarf nach.

Der Wohnort ist wichtiger als das Kind.

In Bremen gehen 0,7 von 100 Kindern
in eine Förderschule.
In Sachsen-Anhalt sind es 6,4 von 100.

Das ist fast zehnmal so viel.

Und noch etwas ist wichtig:

Je mehr Hilfe ein Kind braucht,
desto seltener gibt es Inklusion.

Es gibt einen Förder-Schwerpunkt mit dem Namen
„geistige Entwicklung“.
Von diesen Kindern gehen 87 von 100
in eine Förderschule.

Das sind genau die Kinder,
die oft UK brauchen.

Die Vereinten Nationen haben Deutschland geprüft.
Das war im Oktober 2023.
Sie sagen: Deutschland hat zu viele Förderschulen.
Und Eltern werden unter Druck gesetzt.

Was wir wissen und was nicht

Die Zahlen zur Schule sind sicher.
Sie stehen in einer amtlichen Statistik.

Die Zahlen zur Werkstatt fehlen aber.

Fach-Leute sagen:
Viele Menschen gehen von der Förderschule
direkt in die Werkstatt.

Aber niemand hat das gezählt.
Es gibt dafür keine Zahl in Deutschland.

Das finden wir schlimm.
Denn es geht um einen wichtigen Schritt im Leben.

Eine Zahl gibt es aber:

2022 haben etwa 32.000 Menschen
die Förderschule verlassen.
Etwa 3 von 4 hatten keinen Schul-Abschluss.

Und noch etwas fehlt:

Es gibt kaum Forschung darüber,
wie gemeinsamer Unterricht gelingt
bei Menschen mit viel Unterstützungs-Bedarf.

Das heißt aber nicht,
dass es nicht geht.
Es heißt nur: Es wurde kaum untersucht.

Und das Recht gilt trotzdem.

Quellen

Rechtstexte und Statistiken wurden im August 2026 im amtlichen Wortlaut beziehungsweise in der Originaltabelle nachgelesen.

  • UN-Behindertenrechtskonvention (2006), für Deutschland in Kraft seit 26.03.2009 – Artikel 2 (Begriffsbestimmungen: Kommunikation, angemessene Vorkehrungen, Diskriminierung), Artikel 19 (unabhängige Lebensführung), Artikel 21 (freie Meinungsäußerung und Zugang zu Informationen), Artikel 24 (Bildung). Deutscher Wortlaut nach der Datenbank Menschenrechte und Behinderung des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
  • UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2016), Allgemeine Bemerkung Nr. 4 zum Recht auf inklusive Bildung (CRPD/C/GC/4) – Randnummer 11 (die vier Definitionen), Randnummer 13 (Recht, nicht ausgesondert zu werden; Kommunikations- und Sprachbarrieren), Randnummer 31 (Versagung angemessener Vorkehrungen ist Diskriminierung; die Pflicht gilt sofort).
  • UN-Fachausschuss (2023), Abschließende Bemerkungen zum zweiten und dritten Staatenbericht Deutschlands (CRPD/C/DEU/CO/2-3 vom 03.10.2023).
  • § 1 SGB IX (Selbstbestimmung und Teilhabe als Maßstab), § 124 Absatz 2 SGB IX (Kommunikation in wahrnehmbarer Form), § 29 SGB IX (Persönliches Budget), § 118 SGB IX (Bedarfsermittlung nach der ICF).
  • Kultusministerkonferenz (2024), Sonderpädagogische Förderung in Schulen 2023/2024 – Förderquote, Exklusionsquote, Inklusionsanteil und die Verteilung nach Förderschwerpunkten.
  • Bertelsmann Stiftung (2024), Factsheet zur Inklusion an Deutschlands Schulen (Schuljahr 2022/23) – Begriffsdefinitionen der Quoten, Länderspanne, Ausgangswerte 2008/09.
  • Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2024), Bildung in Deutschland kompakt – Förderschulabgänge 2022 und Abschlussquote.
  • Jochmaring, J. (2019), Übergänge von Förderschulen in Arbeit, Zeitschrift für Pädagogik 65, 335–354 – Abgangsjahr 2014; ausdrücklich: Die Statistik der Arbeitsverwaltung kann den Übergang Schule – Werkstatt nicht direkt abbilden.
  • Krämer, S., Möller, J. & Zimmermann, F. (2021), Inclusive Education of Students With General Learning Difficulties: A Meta-Analysis, Review of Educational Research 91(3), 432–478 – 40 Studien; kognitiver Vorteil klein bis mittel, psychosozial kein Effekt.
  • O’Regan Kleinert, J. u. a. (2023), Promising Strategies for Teaching Augmentative and Alternative Communication in Inclusive Educational Settings, Language, Speech, and Hearing Services in Schools 54(4), 1333–1357 – 302 gesichtete Arbeiten, 17 eingeschlossen, davon 14 Einzelfalldesigns.
  • Lindemann, H. (2018), Visuelle Darstellungsformen und historische Einordnung der Inklusion, Zeitschrift für Heilpädagogik 69(12), 560–568 – alle Umgangsformen bestehen zu jeder Zeit parallel; die Stufenfolge geht auf Alfred Sander zurück.
  • Wocken, H. (2009), Inklusion & Integration – Warnung vor der Abwertung der Integration; Kritik an der deutschen Übersetzung der Konvention.
  • Nirje, B. (1969), The normalization principle and its human management implications – die acht Facetten; Vorläufer ist die dänische Gesetzesverankerung von 1959 durch Niels Erik Bank-Mikkelsen.
  • DeJong, G. (1979), Independent Living: From social movement to analytic paradigm; Charlton, J. I. (1998), Nothing About Us Without Us; Krüppeltribunal Dortmund, 12./13.12.1981.
  • UNESCO (1994), Salamanca-Erklärung; WHO (2001), Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF).
  • BAGüS / con_sens (2025), Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe, Berichtsjahr 2024 – Wohnformen und Werkstattbeschäftigte; Engels, D. u. a. (2024) auf Basis des BMAS-Forschungsberichts 626 – Übergangsquote aus dem Arbeitsbereich 0,26 Prozent (2015) bis 0,35 Prozent (2019).
  • Tiedemann, L. (2026), Wer sich anpassen muss und Verwahrt, gefördert, gefragt – die beiden AssistUK-Grundlagentexte, aus denen diese Seite zusammengeführt ist. Der Quellenapparat mit Prüfvermerk steht dort.

Hier stehen die Quellen für diese Seite.

Die Gesetze und die Zahlen
haben wir im August 2026 selbst nachgelesen.

Gesetze:

UN-Behindertenrechts-Konvention von 2006.
In Deutschland gilt sie seit 2009.
Wichtig sind: Artikel 2, 19, 21 und 24.

Dazu die Erklärung der Vereinten Nationen
zum Recht auf Bildung von 2016.

Und die Prüfung von Deutschland
vom Oktober 2023.

Aus dem deutschen Recht:
Das Sozial-Gesetz-Buch 9.

Zahlen:

Kultus-Minister-Konferenz von 2024.
Bertelsmann Stiftung von 2024.
Bildungs-Bericht von 2024.

Und eine Untersuchung von Jochmaring
über den Weg von der Schule in die Arbeit.

Forschung:

Krämer, Möller und Zimmermann von 2021.
O’Regan Kleinert und andere von 2023.

Geschichte:

Lindemann von 2018.
Wocken von 2009.
Nirje von 1969.
DeJong von 1979.
Charlton von 1998.

Grundlage dieser Seite:

Zwei Aufsätze von Lars Tiedemann aus dem Jahr 2026.
Dort stehen alle Quellen genau.

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