Nein sagen können
Andere Länder haben andere Gesetze.
Das Recht auf Teilhabe gilt überall.
Wer „Nein“ nicht sagen kann, ist nicht einverstanden
Wenn Sie gerade Hilfe brauchen
Das Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS ist unter 116 006 täglich von 7 bis 22 Uhr erreichbar – kostenfrei und anonym, für alle Menschen, die eine Straftat erlebt haben. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 116 016 ist rund um die Uhr erreichbar, ebenfalls kostenfrei, und berät auch schriftlich per Chat und E-Mail, in Gebärdensprache und in Leichter Sprache. Bei akuter Gefahr: 110. Alle Wege stehen ausführlich im Abschnitt Wohin Sie sich wenden können weiter unten.
Schweigen ist keine Zustimmung. Ein Mensch, der nicht widerspricht, weil ihm die Mittel dazu fehlen, hat nicht zugestimmt – er wurde nur nicht gefragt, in einer Form, die er beantworten kann. Das klingt selbstverständlich und ist es im Alltag nicht: In vielen Kommunikationssystemen gibt es Hunderte Wörter für Essen, Freizeit und Wetter, aber kein schnell erreichbares „Hör auf“.
Aus der Präventionsarbeit stammt ein Satz, der schwer auszuhalten ist und deshalb hierher gehört: Täterinnen und Täter suchen sich Menschen aus, von denen sie annehmen, dass diese nicht erzählen können. Wer nicht spricht, wessen Signale niemand liest, wessen Vokabular keine Wörter für Körper, Grenzen und Angst enthält, ist aus dieser Perspektive berechenbar. Man kann den Gedanken als Zumutung empfinden. Er ist zugleich die präziseste Begründung dafür, warum Unterstützte Kommunikation (UK) mehr ist als Teilhabe.
Ein fehlendes „Nein“ ist ein Schutzproblem, kein Wortschatzproblem. Diese Seite sagt deshalb so genau wie möglich, welche Wörter und Felder auf einem Gerät oder einer Tafel vorhanden sein müssen, was ein Dienst dazu von Gesetzes wegen tun muss – und wohin man sich wenden kann.
Sie ist ruhig geschrieben, weil sie auch von Menschen gelesen wird, denen gerade etwas passiert. Nichts davon ist Anlass zur Panik. Vieles davon ist heute Nachmittag machbar.
Wenn Sie jetzt Hilfe brauchen
Rufen Sie an. Der Anruf kostet nichts.
Sie müssen Ihren Namen nicht sagen.
116 006
Das ist das Opfer-Telefon.
Für alle Menschen.
Jeden Tag von 7 bis 22 Uhr.
116 016
Das ist das Hilfe-Telefon für Frauen.
Tag und Nacht. Immer.
Auch mit Chat und E-Mail.
Auch in Leichter Sprache.
Auch in Gebärden-Sprache.
110
Das ist die Polizei.
Bei Gefahr sofort anrufen.
Mehr Hilfe steht weiter unten.
Still sein heißt nicht Ja sagen.
Manche Menschen können nicht Nein sagen.
Weil das Wort auf dem Gerät fehlt.
Dann haben sie nicht Ja gesagt.
Dann konnten sie nur nichts sagen.
Viele Geräte haben 100 Wörter für Essen.
Aber kein Wort für „Hör auf“.
Fach-Leute sagen:
Täter suchen sich Menschen aus,
die nichts erzählen können.
Darum ist ein gutes Wort-Angebot
auch ein Schutz.
Auf dieser Seite steht:
Welche Wörter braucht ein Gerät?
Was muss ein Dienst tun?
Wohin können Sie sich wenden?
Die Zahlen – und warum das Risiko höher ist
Die Datenlage ist eindeutiger, als sie sein dürfte. Die aktuelle weltweite Meta-Analyse von Fang und Kolleginnen und Kollegen (The Lancet Child & Adolescent Health, 2022) wertete 98 Studien mit rund 16,8 Millionen Kindern aus. Ergebnis: Die zusammengefasste Prävalenz von Gewalt gegen Kinder mit Behinderungen liegt bei 31,7 Prozent (Konfidenzintervall 27,1 bis 36,8) – und das Chancenverhältnis gegenüber Kindern ohne Behinderungen bei 2,08 (1,81 bis 2,38).
Für Deutschland liegt seit 2024 eine eigene Untersuchung vor: der Forschungsbericht Gewalt und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe (Schröttle u. a., Institut für empirische Soziologie, im Auftrag von BMFSFJ und BMAS). Befragt wurden 1.003 erwachsene Menschen in stationären und ambulanten Betreuungssettings. Über 60 Prozent der stationär betreuten Befragten hatten seit dem 16. Lebensjahr psychische Gewalt erlebt, um die 50 Prozent körperliche Gewalt. Frauen berichteten deutlich häufiger als Männer von sexueller Gewalt und sexueller Belästigung. Wo Gewalt in der Einrichtung selbst geschah, ging sie überwiegend von Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern aus und nur selten von Betreuungspersonen.
Das erhöhte Risiko hat benennbare Gründe – und an fast jedem hat Kommunikation einen Hebel:
Abhängigkeit in intimen Situationen
Pflege, Körperkontakt, Assistenz gehören zum Alltag. Die Grenze zwischen notwendiger Berührung und Übergriff kann nur ziehen, wer über Berührung sprechen kann.
Gelernte Fügsamkeit
Wer lebenslang erlebt, dass andere über Körper, Tagesablauf und Willen entscheiden, lernt, dass Widerspruch nichts ändert. Das geschieht in bester Absicht und wirkt trotzdem.
Fehlende Wörter
Für Körperteile, für Arten von Berührung, für Angst und Scham. Was man nicht sagen kann, kann man schwer melden – und gar nicht präzise melden.
Signale, die niemand liest
Rückzug, Unruhe, Schlafstörungen, plötzliche Angst vor einem Raum: Solche Veränderungen werden bei Menschen mit Behinderungen oft der Behinderung zugeschrieben statt als mögliche Folge gelesen.
Dazu kommt der fünfte Punkt, der erst nach der Tat wirkt: Glaubwürdigkeit. Wem eine kognitive Beeinträchtigung zugeschrieben wird, dem wird der Bericht seltener geglaubt. Genau deshalb ist es keine Nebensache, sondern Schutz, wenn schriftlich dokumentiert ist, wie ein Mensch kommuniziert und dass er es zuverlässig tut.
Was diese Zahlen nicht zeigen
Beide Untersuchungen erreichen Menschen, die antworten können. Die deutsche Befragung arbeitete mit einem Fragebogen in allgemeiner und in vereinfachter Sprache – ein guter, aber begrenzter Zugang. Wer auf Unterstützte Kommunikation angewiesen ist und nicht selbst antworten kann, ist in solchen Erhebungen strukturell unterrepräsentiert. Eine eigene Erhebung zu Gewalterfahrungen von Menschen, die UK nutzen, gibt es für Deutschland nicht. Die Zahlen oben sind deshalb eher Untergrenzen als Schätzungen.
Es gibt Untersuchungen dazu.
Sie zeigen alle in dieselbe Richtung.
Eine große Untersuchung aus dem Jahr 2022
hat 98 Studien zusammen betrachtet.
Es ging um Kinder mit Behinderungen.
Fast 32 von 100 Kindern haben Gewalt erlebt.
Das ist etwa doppelt so oft
wie bei Kindern ohne Behinderung.
Für Deutschland gibt es eine Studie von 2024.
Dabei wurden 1000 erwachsene Menschen gefragt.
Sie leben in Wohn-Einrichtungen
oder werden zu Hause betreut.
Mehr als 60 von 100 Menschen im Wohnheim
haben seelische Gewalt erlebt.
Etwa 50 von 100 haben körperliche Gewalt erlebt.
Frauen erleben öfter sexuelle Gewalt als Männer.
Meistens kam die Gewalt im Wohnheim
von anderen Bewohnern.
Seltener von Mitarbeitern.
Warum passiert das so oft?
1. Nähe.
Bei der Pflege fasst jemand Sie an.
Das muss auch so sein.
Aber wo ist die Grenze?
Darüber muss man reden können.
2. Gewohnheit.
Andere entscheiden viel über Sie.
Dann lernen Sie:
Mein Nein ändert nichts.
3. Fehlende Wörter.
Sie haben kein Wort für einen Körper-Teil.
Dann können Sie nicht sagen,
was dort passiert ist.
4. Zeichen, die keiner liest.
Sie ziehen sich zurück.
Sie schlafen schlecht.
Sie wollen nicht in einen Raum.
Viele denken: Das kommt von der Behinderung.
Es kann aber eine Folge von Gewalt sein.
5. Man glaubt Ihnen weniger.
Darum ist es wichtig,
dass aufgeschrieben ist:
So redet dieser Mensch.
Und er redet zuverlässig.
Das zeigen die Zahlen nicht
Bei den Untersuchungen gab es Frage-Bögen.
Auch in einfacher Sprache.
Aber man musste selbst antworten können.
Menschen, die ein Sprach-Gerät brauchen,
konnten oft nicht mitmachen.
Sie fehlen in den Zahlen.
Es gibt in Deutschland keine Untersuchung
nur für Menschen mit Unterstützter Kommunikation.
Die echten Zahlen sind wohl höher.
Die Wörter, die fehlen
Prüfen Sie ein beliebiges Kommunikationssystem auf vier Wortfelder. Fast immer finden Sie dieselben Lücken. Dieser Abschnitt ist der praktischste dieser Seite: Er nennt die Wörter, nicht die Kategorien.
Erstens: der Körper, vollständig und beim Namen
Kopf, Bauch, Bein, Hand sind fast überall da. Was fehlt, sind die Wörter, die man für eine Meldung braucht – oder sie verstecken sich hinter Verniedlichungen, die weder in einer Arztpraxis noch vor Gericht etwas wert sind. Auf ein System gehören deshalb:
- Penis, Hoden, Scheide, Vulva, Po, Brust – korrekt benannt. Wer für einen Körperteil kein Wort hat, kann Übergriffe dort nicht melden.
- Mund, Zunge, Hals, Oberschenkel, Rücken, Haut – die Stellen dazwischen, die in Berichten oft vorkommen.
- Arten der Berührung: anfassen, streicheln, drücken, festhalten, schlagen, kneifen, ziehen, küssen, ausziehen, waschen, wehtun.
Die eigenen, vertrauten Wörter einer Person dürfen selbstverständlich daneben stehen. Die korrekten müssen aber vorhanden sein.
Zweitens: Grenzen und Gefühle – als fertige Sätze
Entscheidend ist hier nicht nur, ob es diese Aussagen gibt, sondern dass sie fertig und in ein bis zwei Schritten erreichbar sind. Wer sie im Ernstfall erst aus Bausteinen zusammensetzen muss, benutzt sie nicht.
- Nein. Stopp. Hör auf. Aufhören.
- Ich will das nicht. Lass mich. Fass mich nicht an. Geh weg.
- Das tut weh. Ich habe Angst. Das ist mir unangenehm. Ich schaffe das nicht.
- Ich will jemand anderen. Ich will allein sein. Ich will hier weg.
- Hilfe. Warte. Langsamer. Nicht so.
Drittens: melden und erzählen
Die südafrikanische Forschungsgruppe um Juan Bornman hat gezeigt, dass sich das systematisch machen lässt: In Befragungsgruppen wurden die Wörter ermittelt, die zum Offenlegen von Gewalt tatsächlich gebraucht werden – 56 Wörter tauchten auf mehreren Listen auf und wurden in Kommunikationstafeln umgesetzt. Der deutsche Kern davon:
- Ich muss dir etwas erzählen. Ich habe ein Problem. Hör mir bitte zu.
- Jemand hat etwas gemacht. Das war nicht in Ordnung. Ich wollte das nicht.
- Es ist ein Geheimnis, das sich schlecht anfühlt. Ich darf es nicht sagen.
- Ich habe Angst vor … Ich will nicht mehr zu … Ich will mit … sprechen.
- Glaubst du mir? Bleibt das unter uns? Was passiert jetzt?
Viertens: Namen, Orte, Zeiten – sonst bleibt die Meldung im Ungefähren
Dieses Feld wird am häufigsten übersehen, und ohne es lässt sich einem Bericht nicht nachgehen. Eine Aussage braucht drei Anker:
- Wer: die Namen aller Menschen, mit denen die Person regelmäßig zu tun hat – Assistenz, Pflege, Fahrdienst, Werkstatt, Mitbewohnerinnen und Mitbewohner, Angehörige, Besuch. Nicht nur die Lieblingsmenschen. Dazu ein Mann, eine Frau, jemand Fremdes, ich kenne den Namen nicht.
- Wo: mein Zimmer, das Bad, die Toilette, das Bett, die Dusche, der Bus, die Werkstatt, die Wohnung von …, draußen.
- Wann: heute, gestern, letzte Nacht, am Wochenende, schon lange, immer wieder, jeden Tag, einmal.
Ein Vokabular, das über das Lieblingsessen genauer sprechen kann als über den eigenen Körper, hat die Prioritäten derer übernommen, vor denen es schützen soll. Diese Wörter gehören zur Grundausstattung – nicht in ein Zusatzpaket, das erst nach einem Vorfall eingerichtet wird.
Prüfen Sie Ihr Gerät oder Ihre Tafel.
Vier Sorten von Wörtern müssen da sein.
1. Wörter für den Körper
Kopf, Bauch, Bein und Hand sind fast immer da.
Diese Wörter fehlen aber oft:
Penis. Hoden. Scheide. Vulva. Po. Brust.
Diese Wörter müssen da sein.
Und zwar richtig.
Nicht als Kinder-Wort.
Denn wenn das Wort fehlt,
können Sie nicht sagen,
was an dieser Stelle passiert ist.
Auch diese Wörter sind wichtig:
Mund. Hals. Haut. Rücken. Oberschenkel.
Und Wörter für das Anfassen:
anfassen, streicheln, festhalten,
schlagen, kneifen, ziehen, küssen,
ausziehen, waschen, wehtun.
2. Wörter für Grenzen
Diese Sätze müssen fertig da sein.
Nicht erst zusammen-gebaut werden.
Sonst dauert es zu lange:
Nein. Stopp. Hör auf. Aufhören.
Ich will das nicht.
Lass mich.
Fass mich nicht an.
Geh weg.
Das tut weh.
Ich habe Angst.
Das ist mir unangenehm.
Ich will jemand anderen.
Ich will allein sein.
Ich will hier weg.
Hilfe. Warte. Langsamer. Nicht so.
3. Wörter zum Erzählen
Fach-Leute in Süd-Afrika haben untersucht,
welche Wörter man dazu braucht.
Sie haben 56 wichtige Wörter gefunden.
Auf Deutsch sind das zum Beispiel:
Ich muss dir etwas erzählen.
Hör mir bitte zu.
Jemand hat etwas gemacht.
Das war nicht in Ordnung.
Ich wollte das nicht.
Es ist ein Geheimnis.
Das Geheimnis fühlt sich schlecht an.
Ich habe Angst vor …
Ich will mit … sprechen.
Glaubst du mir?
Was passiert jetzt?
4. Namen, Orte und Zeiten
Das vergessen fast alle.
Aber ohne das kann keiner helfen.
Wer?
Die Namen von allen Menschen um Sie herum.
Auch von Menschen, die Sie nicht mögen.
Assistenz. Pflege. Fahr-Dienst.
Werkstatt. Nachbarn. Familie. Besuch.
Und: ein Mann, eine Frau, jemand Fremdes.
Wo?
Mein Zimmer. Das Bad. Die Toilette.
Das Bett. Die Dusche. Der Bus.
Die Werkstatt. Draußen.
Wann?
Heute. Gestern. Letzte Nacht.
Am Wochenende. Schon lange.
Immer wieder. Jeden Tag.
Viele Geräte können genau über Essen reden.
Aber nicht über den eigenen Körper.
Das muss man ändern.
Diese Wörter gehören von Anfang an dazu.
Nicht erst, wenn etwas passiert ist.
Nicht nur die Wörter – auch der Zugang
Ein Wort, das vorhanden, aber nicht erreichbar ist, schützt nicht. Sieben Bedingungen entscheiden darüber, ob aus dem Wortschatz eine Handlungsmöglichkeit wird. Sie lassen sich an einem Nachmittag durchgehen.
Erreichbar in ein bis zwei Schritten
Nein, Stopp, Hör auf und Hilfe gehören auf jede Seite des Systems – als feste Randfelder, die beim Blättern stehen bleiben. Wer sich erst durch drei Menüs bewegen muss, hat das Ereignis schon hinter sich.
Verfügbar genau dort, wo es gebraucht wird
Im Bad, auf der Toilette, beim Umziehen, im Bett, nachts, im Fahrdienst. Ein Gerät, das während der Pflege beiseitegelegt und nachts im Büro geladen wird, ist in den Situationen abwesend, in denen es am nötigsten wäre.
Eine Papierfassung als Rückfallebene
Technik fällt aus, ist nass, ist leer, liegt woanders. Eine laminierte Tafel mit den Grenz-, Körper- und Meldewörtern, die im Bad hängt und in die Tasche passt, kostet fast nichts.
Über eine anwesende Person sprechen können
Viele Systeme sind darauf ausgelegt, mit dem Gegenüber zu sprechen. Zum Melden braucht man das Gegenteil: die dritte Person. Er hat … Sie hat … Der Mann von gestern … – und die Möglichkeit, das jemand anderem zu sagen als der Person, um die es geht.
Ein Weg nach draußen
Wenn die Person, über die berichtet werden soll, dieselbe ist, die das Gerät einrichtet, die Nachrichten sieht oder die Begleitung stellt, gibt es keinen Meldeweg. Es braucht mindestens eine Person außerhalb des Dienstes, die erreichbar ist – und eine Art, sie zu erreichen, die niemand aus dem Dienst mitliest.
Das Gerät ist nicht wegnehmbar
Ein Kommunikationsmittel zu entziehen – als Erziehungsmittel, als Strafe, aus Bequemlichkeit, „damit Ruhe ist“ – ist selbst eine Form von Gewalt. Wer das Sprechen wegnehmen kann, kann auch das Erzählen wegnehmen.
Geübt, bevor es gebraucht wird
Wörter, die nie benutzt wurden, stehen im Ernstfall nicht zur Verfügung. Diese Felder brauchen dasselbe Modeling wie alle anderen: im Alltag vorgemacht, an harmlosen Stellen benutzt, ohne dramatischen Rahmen.
Ein „Nein“, das erst nach dem Ereignis erreichbar ist, ist kein „Nein“. Die Prüffrage lautet deshalb nicht „Ist das Wort im System?“, sondern: Kann dieser Mensch heute Abend im Bad „Hör auf“ sagen – ohne fremde Hilfe?
Ein Wort nützt nichts,
wenn man nicht rankommt.
Prüfen Sie diese sieben Punkte:
1. Schnell zu finden.
Nein, Stopp, Hör auf und Hilfe
müssen auf jeder Seite stehen.
Immer an der gleichen Stelle.
Nicht erst hinter drei Menüs.
2. Da, wo es gebraucht wird.
Im Bad. Auf der Toilette.
Beim Umziehen. Im Bett. Nachts.
Ein Gerät, das nachts im Büro lädt,
hilft nachts nicht.
3. Eine Tafel aus Papier.
Für den Fall, dass die Technik ausfällt.
Eine Tafel hängt im Bad.
Eine Tafel passt in die Tasche.
4. Über andere reden können.
Viele Geräte können nur sagen:
Ich möchte etwas von dir.
Zum Melden brauchen Sie aber:
Er hat etwas gemacht.
Sie hat etwas gemacht.
Und Sie müssen das jemand anderem sagen können.
5. Ein Weg nach draußen.
Manchmal geht es um die Person,
die Ihr Gerät einrichtet.
Oder die Ihre Nachrichten sieht.
Dann brauchen Sie jemanden,
der nicht zu diesem Dienst gehört.
6. Das Gerät bleibt bei Ihnen.
Niemand darf Ihnen das Gerät wegnehmen.
Auch nicht zur Strafe.
Wegnehmen ist selbst Gewalt.
7. Vorher üben.
Ein Wort, das man nie benutzt hat,
findet man im Ernstfall nicht.
Machen Sie die Wörter im Alltag vor.
Ganz ruhig. Ohne großes Thema.
Die wichtigste Frage ist:
Kann dieser Mensch heute Abend im Bad
„Hör auf“ sagen?
Ganz allein?
Die Kultur, die das Nein trägt
Wörter allein schützen nicht. Sie brauchen eine Umgebung, in der sie etwas bewirken. Drei Regeln entscheiden darüber – und alle drei kosten die Erwachsenen etwas.
Das Alltags-Nein wirkt
Wer beim Essen, beim Anziehen, beim Programm nie erlebt, dass sein Nein etwas ändert, setzt es im Ernstfall nicht ein. Ein Nein lernt man nicht im Kurs, sondern dreihundertmal im Jahr an banalen Stellen: keine zweite Kartoffel – akzeptiert. Nicht dieser Pullover – akzeptiert.
Der Körper gehört der Person
Ankündigen, was geschieht. Um Erlaubnis fragen, wo es geht. Vorlieben respektieren: wer wäscht, wie, in welcher Reihenfolge. Eine Pflege, die kommentarlos über den Körper verfügt, lehrt täglich, dass genau das normal ist.
Signale sind Aussagen
Die plötzliche Angst vor einer Person, die Weigerung, in einen Raum zu gehen, die Veränderung nach dem Wochenende: dokumentieren, nachgehen, im Team besprechen – ohne vorschnelle Deutung in die eine oder die andere Richtung.
Die erste Regel ist die unbequemste und die wirksamste. Ein respektiertes Alltags-Nein ist die billigste Gewaltprävention, die es gibt, und sie beginnt bei Entscheidungen, die niemandem wehtun.
Zur zweiten Regel gehört ein Recht, das viele nicht kennen: In der Pflege sollen Wünsche nach gleichgeschlechtlicher Pflege nach Möglichkeit berücksichtigt werden (§ 2 Abs. 2 Satz 3 SGB XI). Pflegebedürftige sind auf dieses Recht ausdrücklich hinzuweisen (§ 2 Abs. 4 SGB XI). In der Eingliederungshilfe gibt es keine gleich klare Regel; dort trägt der Anspruch, dass berechtigten Wünschen entsprochen wird und dabei ausdrücklich auch auf das Geschlecht Rücksicht genommen wird (§ 8 Abs. 1 SGB IX), sowie das Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung von Assistenzleistungen (§ 78 Abs. 2 SGB IX). Ein Wunsch, den man äußern kann, ist die Voraussetzung dafür – auch das ist eine Frage des Vokabulars.
Wörter allein reichen nicht.
Die Wörter müssen auch etwas bewirken.
Dafür gibt es drei Regeln.
1. Das kleine Nein muss gelten.
Nein, keine zweite Kartoffel.
Nein, nicht dieser Pullover.
Das muss akzeptiert werden.
Denn wenn Ihr Nein nie etwas ändert,
dann benutzen Sie es später auch nicht,
wenn es wirklich wichtig ist.
Das ist der beste Schutz.
Und er kostet nichts.
2. Der Körper gehört Ihnen.
Auch bei der Pflege.
Man sagt Ihnen vorher, was passiert.
Man fragt Sie, wenn es geht.
Sie dürfen sagen, wie Sie es mögen.
Sie dürfen sich wünschen,
dass eine Frau Sie pflegt.
Oder ein Mann.
Das steht im Gesetz.
Die Pflege soll das möglich machen.
Man muss Ihnen das auch sagen.
3. Zeichen sind auch Aussagen.
Sie haben plötzlich Angst vor jemandem.
Sie wollen nicht mehr in einen Raum.
Sie sind nach dem Wochenende anders.
Das muss man aufschreiben.
Und man muss nachfragen.
Ganz ruhig.
Ohne gleich etwas zu behaupten.
Was ein Dienst tun muss
Gewaltschutz ist in Deutschland keine freiwillige Leistung. Die wichtigsten Pflichten in der Reihenfolge, in der man sie kennen sollte:
- Gewaltschutzkonzept – Pflicht seit dem 10. Juni 2021. Leistungserbringer treffen geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen; dazu gehört insbesondere „die Entwicklung und Umsetzung eines auf die Einrichtung oder Dienstleistungen zugeschnittenen Gewaltschutzkonzepts“ (§ 37a Abs. 1 SGB IX, eingefügt durch das Teilhabestärkungsgesetz vom 2. Juni 2021, BGBl. I S. 1387). Rehabilitationsträger und Integrationsämter sollen darauf hinwirken, dass das auch geschieht (§ 37a Abs. 2 SGB IX). Jede Person darf danach fragen und es lesen wollen.
- Verständigung und Personalprüfung. Leistungserbringer der Eingliederungshilfe müssen über die Fähigkeit verfügen, mit den Leistungsberechtigten „in einer für die Leistungsberechtigten wahrnehmbaren Form“ zu kommunizieren – und dürfen keine Personen beschäftigen, die wegen bestimmter Straftaten rechtskräftig verurteilt sind; Führungszeugnisse sind regelmäßig einzufordern (§ 124 Abs. 2 SGB IX). Beides steht im selben Absatz, und das ist kein Zufall.
- Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Die Betriebserlaubnis setzt voraus, dass „die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt“ sowie Verfahren der Selbstvertretung, Beteiligung und Beschwerde innerhalb und außerhalb der Einrichtung gewährleistet sind (§ 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII).
- Frauenbeauftragte in Werkstätten. In jeder Werkstatt wählen die dort beschäftigten Frauen eine Frauenbeauftragte und eine Stellvertreterin (§ 222 SGB IX). Zu ihren Aufgaben gehört ausdrücklich der Schutz vor Belästigung; sie bespricht sich monatlich mit der Werkstattleitung, und die Leitung muss sie rechtzeitig, umfassend und in angemessener Weise informieren (§ 39a WMVO). Sie ist damit eine Ansprechperson, die nicht zur Leitung gehört.
- Und völkerrechtlich: Die Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten sich, Gewalt zu verhindern „einschließlich durch die Bereitstellung von Informationen und Aufklärung darüber, wie Fälle von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch verhindert, erkannt und angezeigt werden können“ (Art. 16 Abs. 2 UN-BRK). Wer anzeigen können soll, muss anzeigen können – in seiner Form.
Wo es in der Praxis hängt
Der Forschungsbericht von 2024 fällt an dieser Stelle deutlich aus: Die Umsetzung der Gewaltschutzkonzepte sei noch unzureichend, „in den meisten Fällen fehlten festgelegte Handlungsketten sowie die Bereitstellung adäquater Informationen für Personal und Betreute“. Einige Befragte hatten nach eigenen Angaben überhaupt kein Informationsmaterial erhalten und kannten keine externe Beratungsstelle. Empfohlen werden ausdrücklich barrierearme, auch multimediale Informationen und „barrierearme und kommunikative Zugänge“ zu Beschwerde- und Beratungsstellen.
Daraus folgt für Träger eine Aufgabe, die sonst niemand nennt: Ein Gewaltschutzkonzept, das nur in Schriftdeutsch existiert, und ein Beschwerdeweg, der Schreiben oder Telefonieren voraussetzt, erreichen genau die Menschen nicht, um die es geht. Das Konzept gehört in Leichte Sprache und in die Kommunikationssysteme der Menschen, für die es gilt: mit den Namen und Bildern der Ansprechpersonen, den Grenz- und Meldewörtern aus dem vorigen Abschnitt und einem Weg, der aus dem Haus hinausführt.
Gewaltschutz ist Pflicht.
Das steht im Gesetz.
1. Jeder Dienst braucht einen Plan.
Der Plan heißt Gewaltschutz-Konzept.
Darin steht: So schützen wir Sie.
Das ist seit Juni 2021 Pflicht.
Sie dürfen nach dem Plan fragen.
Sie dürfen ihn lesen.
2. Der Dienst muss Sie verstehen.
Er muss so mit Ihnen reden,
dass Sie es verstehen können.
Auch das steht im Gesetz.
Und: Der Dienst darf niemanden anstellen,
der wegen bestimmter Taten verurteilt ist.
Der Dienst muss das regelmäßig prüfen.
3. Bei Kindern und Jugendlichen.
Eine Einrichtung für Kinder
bekommt nur dann eine Erlaubnis,
wenn es ein Schutz-Konzept gibt.
Und wenn Kinder sich beschweren können.
Auch bei jemandem außerhalb.
4. In der Werkstatt gibt es eine Frauen-Beauftragte.
Die Frauen wählen sie selbst.
Sie kümmert sich auch um Belästigung.
Sie gehört nicht zur Leitung.
Sie redet jeden Monat mit der Leitung.
5. Und noch etwas Wichtiges:
In einem Vertrag von vielen Ländern steht:
Menschen mit Behinderungen sollen wissen,
wie man Gewalt erkennt.
Und wie man Gewalt meldet.
Was oft nicht klappt
Eine Studie von 2024 hat geprüft:
Wie gut klappt der Gewalt-Schutz?
Das Ergebnis war nicht gut.
Oft war nicht klar, wer was tun muss.
Oft gab es keine Informationen.
Manche Menschen hatten gar nichts bekommen.
Manche kannten keine Beratungs-Stelle.
Das ist wichtig:
Ein Plan, den man nur lesen kann,
hilft vielen Menschen nicht.
Ein Beschwerde-Weg mit Brief oder Telefon
hilft vielen Menschen auch nicht.
Der Plan gehört in Leichte Sprache.
Und in die Sprach-Geräte der Menschen.
Mit Bildern von den Ansprech-Personen.
Und mit einem Weg nach draußen.
Wenn etwas passiert ist
Im Ernstfall entscheidet doppelt, was vorher da war: ob die Person erzählen kann – und ob ihr zugehört wird. Für Menschen, die begleiten, gilt eine kurze Reihenfolge.
Ruhig bleiben und glauben
Die erste Reaktion prägt alles Weitere. „Danke, dass du es mir sagst. Ich glaube dir. Ich kümmere mich darum.“ Kein Erschrecken, kein Versprechen, es geheim zu halten – das lässt sich nicht halten.
Nicht ausfragen
Offene Angebote statt Vorschläge. Menschen, die unterstützt kommunizieren, sind oft auf Ja/Nein-Fragen angewiesen – und schlecht gebaute Ja/Nein-Ketten können eine Aussage formen statt sie zu erheben. Wer den Namen einer Person selbst in den Raum stellt, hat die Aussage bereits verändert.
Der Person nicht die Worte legen
Die Grenze zwischen Unterstützen und Soufflieren ist hier keine Feinheit, sondern entscheidet über die Verwertbarkeit. Im Zweifel: Hand weg, Zeit lassen, dokumentieren, was tatsächlich gewählt wurde.
Wortgetreu dokumentieren
Datum, Uhrzeit, wer dabei war, welches System benutzt wurde, welche Felder gewählt wurden – im Wortlaut, ohne Deutung, ohne Glättung. Auch die eigene Frage notieren, nicht nur die Antwort. Beobachtungen und Bewertungen getrennt halten.
Fachlichkeit von außen holen
Verdachtsabklärung und Intervention gehören in spezialisierte Hände, nicht in die eigene Einrichtung allein. Bestimmte Berufsgruppen – darunter Ärztinnen und Ärzte, Lehrkräfte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter – haben bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung einen Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (§ 4 Abs. 2 KKG). Für Erwachsene übernehmen das Fachberatungsstellen.
Den Zugang zum Kommunikationsmittel sichern
In jeder Befragung, jedem Gespräch, jeder Untersuchung. Ein schriftlicher Kommunikationspass – wie die Person kommuniziert, was sie zuverlässig kann, was sie braucht, wie lange sie für eine Antwort benötigt – ist genau jetzt sehr viel wert. Er sollte vorher existieren.
Und der Punkt, der leicht untergeht: Eine Verhaltensänderung ist eine Aussage. Sie gehört dokumentiert und besprochen – nicht als Beweis, aber auch nicht als Symptom weggeordnet. Beides wäre ein Fehler, und der zweite ist der häufigere.
Jemand erzählt Ihnen etwas Schlimmes.
Dann machen Sie das:
1. Ruhig bleiben. Und glauben.
Sagen Sie: Danke, dass du es mir sagst.
Ich glaube dir.
Ich kümmere mich darum.
Versprechen Sie nicht,
dass es geheim bleibt.
Das können Sie nicht halten.
2. Nicht ausfragen.
Sagen Sie keine Namen vor.
Fragen Sie nicht: War es Herr Müller?
Sonst ändern Sie die Aussage.
3. Legen Sie niemandem die Worte hin.
Helfen ist gut.
Vorsagen ist falsch.
Im Zweifel: Hand weg. Zeit lassen.
4. Schreiben Sie alles auf.
Wann war das?
Wer war dabei?
Welches Gerät wurde benutzt?
Welche Wörter hat die Person gewählt?
Schreiben Sie die Wörter genau auf.
Nicht schöner machen.
Schreiben Sie auch Ihre Frage auf.
5. Holen Sie Fach-Leute dazu.
Klären Sie das nicht allein.
Es gibt Beratungs-Stellen dafür.
Bei Kindern gibt es besondere Fach-Kräfte.
Fach-Leute haben ein Recht auf diese Beratung.
6. Das Sprach-Gerät muss dabei sein.
Bei jedem Gespräch.
Auch bei der Polizei.
Gut ist ein Kommunikations-Pass.
Darauf steht:
So redet dieser Mensch.
So lange dauert eine Antwort.
Machen Sie den Pass vorher.
Noch etwas Wichtiges:
Wenn ein Mensch sich plötzlich anders verhält,
dann ist das auch eine Aussage.
Schreiben Sie es auf.
Reden Sie im Team darüber.
Sagen Sie nicht:
Das kommt von der Behinderung.
Wohin Sie sich wenden können
Diese vier Nummern sind bundesweit erreichbar, kostenfrei und vertraulich. Man muss keinen Namen nennen und nichts beweisen. Man darf auch anrufen, wenn man sich nicht sicher ist.
116 006
Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS. Für alle Menschen, die eine Straftat erlebt haben – unabhängig von Geschlecht und Alter. Täglich 7 bis 22 Uhr. Kostenfrei und anonym. Daneben gibt es eine Online-Beratung.
116 016
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Rund um die Uhr, an 365 Tagen, kostenfrei und vertraulich. Beratung in 18 Sprachen, in Gebärdensprache und in Leichter Sprache – auch schriftlich per Chat und E-Mail über hilfetelefon.de. Auch für Angehörige und Fachkräfte.
0800 22 55 530
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch. Montag, Mittwoch, Freitag 9 bis 14 Uhr, Dienstag und Donnerstag 15 bis 20 Uhr. Kostenfrei und anonym, für Betroffene jeden Alters ebenso wie für Menschen mit einem Verdacht oder einer Frage.
0800 123 99 00
Hilfetelefon Gewalt an Männern. Montag bis Donnerstag 8 bis 20 Uhr, Freitag 8 bis 15 Uhr. Kostenfrei; Namen und Wohnort müssen nicht genannt werden.
Weitere Wege, die zu dieser Seite gehören:
- Bei akuter Gefahr: 110. Die Polizei kommt auch zu Menschen, die nicht sprechen können. Wenn Sie nicht telefonieren können, kann eine Person Ihres Vertrauens für Sie oder mit Ihnen anrufen – das schwächt Ihre Aussage nicht.
- Kinder und Jugendliche: 116 111 („Nummer gegen Kummer“, Montag bis Samstag 14 bis 20 Uhr, kostenfrei und anonym, mit Chat- und E-Mail-Beratung). Für Eltern: 0800 111 0550.
- Wenn Telefonieren nicht geht: Das Hilfetelefon 116 016 berät auch im Chat und per E-Mail. Schriftliche Beratung ist kein zweitbester Weg, sondern für viele Menschen der einzige – und sie hinterlässt nebenbei einen Verlauf, den man wiederlesen kann.
- In der Werkstatt: die Frauenbeauftragte. Sie gehört nicht zur Leitung und ist von den Frauen selbst gewählt.
- Vor Ort: Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt und Frauenberatungsstellen. Die Nummern oben vermitteln dorthin weiter – das ist ausdrücklich eine ihrer Aufgaben.
Wichtig für begleitende Menschen: Diese Nummern und ein paar Sätze dazu gehören vorher ins Kommunikationssystem und an die Wand – mit Bild, Name und Nummer. Eine Telefonnummer, die man erst suchen muss, wenn man sie braucht, ist keine.
Diese vier Nummern gelten in ganz Deutschland.
Der Anruf kostet nichts.
Sie müssen Ihren Namen nicht sagen.
Sie müssen nichts beweisen.
Sie dürfen auch anrufen,
wenn Sie sich nicht sicher sind.
116 006
Das Opfer-Telefon.
Für alle Menschen.
Für Frauen und für Männer.
Jeden Tag von 7 bis 22 Uhr.
116 016
Das Hilfe-Telefon für Frauen.
Tag und Nacht. Das ganze Jahr.
Es gibt Beratung in 18 Sprachen.
Es gibt Beratung in Gebärden-Sprache.
Es gibt Beratung in Leichter Sprache.
Es gibt auch Chat und E-Mail.
0800 22 55 530
Das Hilfe-Telefon bei sexuellem Missbrauch.
Montag, Mittwoch und Freitag: 9 bis 14 Uhr.
Dienstag und Donnerstag: 15 bis 20 Uhr.
0800 123 99 00
Das Hilfe-Telefon für Männer.
Montag bis Donnerstag: 8 bis 20 Uhr.
Freitag: 8 bis 15 Uhr.
110
Das ist die Polizei.
Bei Gefahr sofort anrufen.
Die Polizei kommt auch zu Menschen,
die nicht sprechen können.
116 111
Das ist für Kinder und Jugendliche.
Montag bis Samstag: 14 bis 20 Uhr.
Es gibt auch Chat und E-Mail.
Für Eltern gibt es die 0800 111 0550.
Sie können nicht telefonieren?
Dann schreiben Sie.
Beim Hilfe-Telefon 116 016 gibt es Chat.
Und E-Mail.
Schreiben ist genauso gut wie Reden.
Eine Person, der Sie vertrauen,
darf auch für Sie anrufen.
Oder zusammen mit Ihnen.
Das ist erlaubt.
In der Werkstatt
gibt es die Frauen-Beauftragte.
Sie gehört nicht zur Leitung.
In Ihrer Stadt
gibt es Beratungs-Stellen.
Die Nummern oben sagen Ihnen,
wo die nächste Stelle ist.
Ein Tipp für Begleit-Personen:
Bringen Sie diese Nummern jetzt an.
An die Wand.
Und in das Sprach-Gerät.
Mit Bild und Name und Nummer.
Eine Nummer, die man erst suchen muss,
hilft nicht.
Quellen
Alle Angaben wurden am 23. August 2026 einzeln gegen die Primärquelle geprüft. Die vier Rufnummern wurden auf den Seiten der jeweiligen Trägerorganisation nachgeschlagen.
Gesetze und Konvention
- § 37a SGB IX – Gewaltschutz; Pflicht zu geeigneten Maßnahmen und zu einem zugeschnittenen Gewaltschutzkonzept. Eingefügt durch das Teilhabestärkungsgesetz vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1387), in Kraft seit 10. Juni 2021.
- § 124 Abs. 2 SGB IX – Geeignete Leistungserbringer: Kommunikation in wahrnehmbarer Form; Beschäftigungsverbot bei einschlägigen Verurteilungen; Führungszeugnisse.
- § 222 SGB IX – Mitbestimmung, Mitwirkung, Frauenbeauftragte; Wahl der Frauenbeauftragten in jeder Werkstatt.
- § 39a WMVO (Werkstätten-Mitwirkungsverordnung) – Aufgaben und Rechtsstellung der Frauenbeauftragten, einschließlich Schutz vor Belästigung und monatlicher Besprechung mit der Werkstattleitung.
- § 8 Abs. 1 SGB IX – Wunsch- und Wahlrecht; Rücksicht auf Lebenssituation, Alter, Geschlecht. § 78 Abs. 2 SGB IX – Assistenzleistungen; die Leistungsberechtigten bestimmen die Ausgestaltung mit.
- § 2 Abs. 2 Satz 3 SGB XI – Wünsche nach gleichgeschlechtlicher Pflege sind nach Möglichkeit zu berücksichtigen; § 2 Abs. 4 SGB XI – Hinweispflicht auf dieses Recht.
- § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII – Betriebserlaubnis: Konzept zum Schutz vor Gewalt, Beteiligung und Beschwerdemöglichkeit innerhalb und außerhalb der Einrichtung.
- § 4 Abs. 2 KKG – Anspruch bestimmter Berufsgruppen auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
- Art. 16 UN-Behindertenrechtskonvention – Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch; Abs. 2 zur Bereitstellung von Informationen darüber, wie Fälle verhindert, erkannt und angezeigt werden können.
Untersuchungen
- Fang, Z., Cerna-Turoff, I., Zhang, C., Lu, M., Lachman, J. M. & Barlow, J. (2022). Global estimates of violence against children with disabilities: an updated systematic review and meta-analysis. The Lancet Child & Adolescent Health, 6(5), 313–323. – 98 Studien, 16.831.324 Kinder; Prävalenz 31,7 % (27,1–36,8), Odds Ratio 2,08 (1,81–2,38).
- Schröttle, M., Arnis, M., Kraetsch, C. u. a. (2024). Gewalt und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Forschungsbericht 639 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, erstellt vom Institut für empirische Soziologie (IfeS) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg im Auftrag von BMFSFJ und BMAS. – 1.003 Befragte; Erhebung Mai 2022 bis Januar 2023. Parallel dazu Forschungsbericht 638 zu sexueller Belästigung und Gewalt in Werkstätten.
- Bornman, J., Bryen, D. N., Kershaw, P. & Ledwaba, G. (2011). Reducing the risk of being a victim of crime in South Africa: You can tell and be heard! Augmentative and Alternative Communication, 27(2), 117–130. – 56 Wörter erschienen auf zwei oder mehr der ermittelten Listen und wurden in Kommunikationstafeln in vier Sprachen umgesetzt.
- Tiedemann, Lars (2026). Nein sagen können. Kommunikation als Gewaltschutz. AssistUK-Grundlagenreihe. – Der Aufsatz, dessen zugängliche Fassung diese Seite ist.
Anlaufstellen
- Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – hilfetelefon.de
- Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch, N.I.N.A. e. V., gefördert durch die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen – nina-info.de
- Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS – weisser-ring.de
- Hilfetelefon Gewalt an Männern – maennerhilfetelefon.de
- Nummer gegen Kummer e. V. – nummergegenkummer.de
Alle Angaben wurden geprüft.
Am 23. August 2026.
Auch alle Telefon-Nummern.
Diese Gesetze gelten:
Ein Gesetz sagt:
Jeder Dienst braucht einen Gewaltschutz-Plan.
Das gilt seit Juni 2021.
Ein Gesetz sagt:
Der Dienst muss so reden,
dass Sie es verstehen.
Und der Dienst darf niemanden anstellen,
der wegen bestimmter Taten verurteilt ist.
Ein Gesetz sagt:
In jeder Werkstatt gibt es eine Frauen-Beauftragte.
Ein Gesetz sagt:
Sie dürfen sich wünschen,
wer Sie pflegt: Mann oder Frau.
Ein Gesetz sagt:
Einrichtungen für Kinder brauchen ein Schutz-Konzept.
Und einen Weg zum Beschweren.
Ein Vertrag von vielen Ländern sagt:
Menschen mit Behinderungen sollen erfahren,
wie man Gewalt meldet.
Diese Untersuchungen gibt es:
Eine Untersuchung aus dem Jahr 2022.
Über Kinder mit Behinderungen weltweit.
Von Fang und anderen Fach-Leuten.
Eine Untersuchung aus dem Jahr 2024.
Über Gewalt in Wohn-Einrichtungen in Deutschland.
Von Frau Schröttle und anderen Fach-Leuten.
Im Auftrag von zwei Bundes-Ministerien.
Eine Untersuchung aus Süd-Afrika von 2011.
Von Frau Bornman und anderen Fach-Leuten.
Sie haben 56 wichtige Wörter gefunden.
Und den Aufsatz von Lars Tiedemann:
„Nein sagen können“.
Diese Seite ist die einfache Fassung davon.
Diese Stellen helfen:
hilfetelefon.de
nina-info.de
weisser-ring.de
maennerhilfetelefon.de
nummergegenkummer.de
Was auf dieser Seite noch fehlt
Offen und ehrlich benannt
Es gibt keine deutsche Wortliste. Die 56 Kernwörter zum Offenlegen von Gewalt wurden für vier südafrikanische Sprachen ermittelt. Eine vergleichbare, systematisch erhobene und öffentlich zugängliche Liste für das Deutsche kennen wir nicht. Die Wörter im dritten Abschnitt dieser Seite sind daher fachlich begründet abgeleitet und nicht empirisch validiert. Wer eine solche Liste kennt oder erarbeitet: Wir verweisen gern darauf.
Es gibt keine Zahlen für unsere Gruppe. Für Deutschland existiert keine Erhebung zu Gewalterfahrungen von Menschen, die auf Unterstützte Kommunikation angewiesen sind. Beide zitierten Untersuchungen erreichen überwiegend Menschen, die einen Fragebogen beantworten können. Das ist keine Nachlässigkeit der Forschung, sondern ein methodisch schweres Problem – und es bedeutet, dass die vorhandenen Zahlen die Lage für unsere Gruppe eher unter- als überschätzen.
Die Wirksamkeit ist nicht gemessen. Dass ein Schutzwortschatz und eine Nein-Kultur wirken, ist plausibel und Praxiskonsens; kontrollierte Studien dazu gibt es kaum. Kaum ein Feld wäre schwerer zu beforschen, und kaum eines hätte es mehr verdient.
Und eine Grenze dieser Seite: Sie ersetzt keine Fachberatung. Verdachtsabklärung, Intervention und Strafverfahren gehören in spezialisierte Hände. Was Unterstützte Kommunikation beitragen kann, ist genau umrissen und trotzdem entscheidend: dass ein Mensch bis dorthin sprechen kann – und dort verstanden wird.
Das fehlt noch
Es gibt keine deutsche Wort-Liste.
Die 56 Wörter kommen aus Süd-Afrika.
Für Deutschland gibt es so eine Liste nicht.
Die Wörter auf dieser Seite
kommen aus unserer Fach-Erfahrung.
Sie sind nicht wissenschaftlich geprüft.
Kennen Sie eine geprüfte Liste?
Dann schreiben Sie uns.
Es gibt keine Zahlen für unsere Gruppe.
Niemand hat in Deutschland untersucht,
wie oft Menschen mit Sprach-Gerät
Gewalt erleben.
Die Zahlen auf dieser Seite
sind darum wohl zu niedrig.
Niemand hat gemessen, ob es hilft.
Wir sind sicher: Die Wörter helfen.
Aber es gibt kaum Studien dazu.
So etwas ist sehr schwer zu untersuchen.
Und noch etwas:
Diese Seite ersetzt keine Beratung.
Bei einem Verdacht
müssen Fach-Leute helfen.
Unsere Arbeit ist eine andere:
Wir sorgen dafür,
dass ein Mensch reden kann.
Und dass man ihn versteht.
Weiterlesen
Beziehungen und Nähe
Nähe, Partnerschaft und Grenzen – und die Wörter, die dazugehören.
Selbstbestimmung
Warum das Alltags-Nein die Grundlage jeder größeren Entscheidung ist.
Verhalten als Kommunikation
Signale lesen und dokumentieren – das Handwerk hinter dem sechsten Punkt.
Vokabular organisieren
Wo Wörter liegen müssen, damit man sie in zwei Schritten erreicht.