Medikamente verstehen
Andere Länder haben andere Gesetze.
Das Recht auf Teilhabe gilt überall.
Worum es hier geht
Menschen mit Behinderungen nehmen im Schnitt deutlich mehr Medikamente als andere Menschen gleichen Alters – und sie werden seltener gefragt, wie es ihnen damit geht. Diese Seite ist für beide Seiten geschrieben: für Menschen, die Medikamente nehmen, und für die, die sie stellen und anreichen.
Wichtig:
Hier steht keine ärztliche Beratung.
Hier stehen keine Mengen.
Ihre Ärztin entscheidet, was Sie nehmen.
Hier stehen die Fragen,
die Sie stellen dürfen.
Der Medikamenten-Plan
Wer mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig und über mindestens 28 Tage anwendet, hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen Medikationsplan auf Papier – und die Ärztin muss beim Verordnen sogar von sich aus darauf hinweisen (§ 31a SGB V). Sie aktualisiert ihn, wenn sich etwas ändert; die Apotheke tut es auf Wunsch beim Abgeben.
Der Plan gehört in die Tasche für jeden Termin, in die Notfallmappe und ans Bett, wenn es ins Krankenhaus geht. Er beantwortet in zehn Sekunden, wofür sonst zehn Minuten Telefonieren nötig wären.
Zwei Dinge, die oft fehlen und hineingehören: was ohne Rezept genommen wird – Schmerztabletten, Abführmittel, Nahrungsergänzung – und wofür jedes Mittel eigentlich da ist. Ein Plan, der nur Namen auflistet, hilft niemandem beim Nachfragen.
Nehmen Sie 3 Medikamente oder mehr?
Und das länger als 4 Wochen?
Dann haben Sie ein Recht:
Sie bekommen einen Medikamenten-Plan.
Auf Papier.
Von Ihrer Ärztin.
Auf dem Plan steht:
Welche Medikamente nehmen Sie?
Wann nehmen Sie sie?
Wofür sind sie?
Nehmen Sie den Plan mit:
zu jedem Arzt-Termin.
Und ins Kranken-Haus.
Neben-Wirkungen – und die Frage, die zu selten kommt
Ein Medikament wirkt nicht nur dort, wo es soll. Was daneben passiert, heißt Neben-Wirkung. Manche sind harmlos, manche gehen nach ein paar Wochen weg, manche bleiben und lassen sich nur durch einen Wechsel lösen.
Bei Menschen, die sich nicht oder wenig äußern können, passiert dabei etwas Bestimmtes: Die Neben-Wirkung wird der Person zugeschrieben. Sie wird zum Wesenszug, zum Verhalten, zur Verschlechterung – und nicht zu dem, was sie ist. Drei Beispiele, die immer wieder vorkommen:
- Jemand nimmt zu und wird zum Abnehmen ermahnt. Dass bestimmte Psychopharmaka das Gewicht erhöhen, steht auf keinem Merkzettel am Kühlschrank.
- Jemand wird unruhiger statt ruhiger. Dass ein beruhigendes Mittel bei manchen Menschen genau das Gegenteil bewirkt, wird selten mitgedacht.
- Jemand ist ständig müde und antriebslos. Das gilt als Wesensart – und ist manchmal eine Schild-Drüsen-Unterfunktion oder eine Neben-Wirkung, die ein Bluttest klärt.
Daraus folgt eine Frage, die auf jedem Termin gestellt werden darf: „Kann das vom Medikament kommen?“ Besonders dann, wenn sich etwas verändert hat, seit ein Mittel neu dazugekommen ist oder die Menge geändert wurde.
Ein Medikament hilft gegen etwas.
Aber es kann auch etwas anderes machen.
Das heißt: Neben-Wirkung.
Zum Beispiel:
Sie werden schwer und dick.
Oder Sie sind immer müde.
Oder Sie sind unruhig.
Wichtig:
Das ist nicht Ihre Schuld.
Das kann am Medikament liegen.
Fragen Sie Ihre Ärztin:
„Kann das vom Medikament kommen?“
Fragen Sie das vor allem dann,
wenn sich etwas verändert hat.
Wenn eine Einnahme vergessen wurde
Es gibt darauf keine allgemeine Antwort, und jede, die im Internet steht, ist für irgendein Mittel falsch. Bei manchen Medikamenten ist eine vergessene Gabe harmlos, bei anderen – etwa bei Epilepsie-Medikamenten – kann sie einen Anfall auslösen.
Deshalb gilt hier nur eines: Fragen Sie Ihre Ärztin oder die Apotheke. Verdoppeln Sie nichts von selbst. Und lassen Sie sich die Antwort einmal aufschreiben – dann steht sie beim nächsten Mal auf dem Zettel und nicht im Gedächtnis von jemandem, der gerade Dienst hatte.
Wenn Einnahmen häufiger vergessen werden, ist das keine Frage von Zuverlässigkeit, sondern von Organisation: feste Zeiten, ein Wochen-Dispenser, ein Wecker, eine Zuständigkeit, die im Dienstplan steht.
Sie haben ein Medikament vergessen?
Nehmen Sie nicht einfach 2 Stück.
Das kann gefährlich sein.
Fragen Sie Ihre Ärztin.
Oder fragen Sie in der Apotheke.
Lassen Sie sich die Antwort aufschreiben.
Dann wissen es alle beim nächsten Mal.
Viele Medikamente auf einmal
Fachleute nennen es Polypharmazie: viele Mittel gleichzeitig. Jedes einzelne kann richtig verordnet sein – und trotzdem passt die Summe nicht mehr, weil sich Wirkungen gegenseitig verstärken oder aufheben.
Was hilft, ist ein regelmäßiger Blick auf die ganze Liste, nicht auf das einzelne Rezept. Einmal im Jahr gehört jedes Mittel gefragt: Wofür ist es? Wirkt es noch? Wer hat es angesetzt und warum? Braucht es das immer noch?
Besonders genau lohnt sich diese Frage bei Mitteln, die Verhalten dämpfen sollen. Unsere Seite Gesundheit und Vorsorge beschreibt, wie häufig solche Mittel bei Menschen mit Behinderungen ohne psychiatrische Diagnose gegeben werden. Sie dürfen nach dem Grund fragen, Sie dürfen eine Überprüfung verlangen, und Sie dürfen eine zweite Meinung einholen.
Manche Menschen nehmen sehr viele Medikamente.
Jedes einzelne kann richtig sein.
Aber zusammen sind es vielleicht zu viele.
Fragen Sie einmal im Jahr:
Wofür ist dieses Medikament?
Hilft es noch?
Brauche ich es noch?
Sie dürfen auch eine 2. Meinung holen.
Von einer anderen Ärztin.
Wer darf stellen, wer darf geben?
Im Alltag mit Assistenz ist das eine der häufigsten offenen Fragen. Grob unterschieden wird zwischen dem Richten (Medikamente in den Wochen-Dispenser sortieren), dem Anreichen (die schon gerichtete Gabe hinstellen oder reichen) und Maßnahmen wie dem Spritzen, die zur Behandlungspflege gehören.
Wer im Einzelfall was tun darf, hängt an der Person, an der ärztlichen Anordnung und an dem, was mit dem Dienst oder im Arbeitgebermodell vereinbart ist. Wichtig ist, dass es schriftlich geregelt und eingewiesen ist – besonders bei Bedarfs-Medikamenten im Notfall: Wer gibt was, wann, und wer wird danach informiert? Diese Anweisung kommt von der Ärztin.
Wer darf mir Medikamente geben?
Es gibt einen Unterschied:
Richten:
Die Medikamente in eine Box sortieren.
Anreichen:
Die fertige Portion hinstellen oder geben.
Spritzen:
Das ist Pflege. Dafür braucht es eine Anordnung.
Wichtig:
Das muss aufgeschrieben sein.
Und jemand muss es erklärt haben.
Das gilt vor allem für Notfall-Medikamente.
Fragen, die im Termin helfen
Das nehme ich mit
- Den aktuellen Medikamenten-Plan – auch das, was ohne Rezept genommen wird.
- Eine Notiz, was sich seit dem letzten Mal verändert hat: Schlaf, Appetit, Gewicht, Stimmung, Unruhe, Anfälle.
- Die Frage: „Kann das vom Medikament kommen?“
- Die Frage: „Brauche ich das alles noch?“
- Und wenn ein Mittel nicht vertragen wird: das sagen, statt es wegzulassen.
Das macht den Unterschied
- Wofür jedes Mittel da ist, in einem Satz auf den Plan schreiben – nicht nur den Namen.
- Beim Ansetzen sagen, woran man merkt, dass es wirkt und woran man eine Neben-Wirkung erkennt.
- Bei einer Verhaltensänderung zuerst die Medikamentenliste ansehen, bevor eine neue Diagnose gestellt wird.
- Eine schriftliche Anweisung für Bedarfs-Medikamente mitgeben: wer, wann, wie viel, und wer danach informiert wird.
- Mit der Person sprechen, nicht über sie – auch beim Thema Medikamente.
Das nehmen Sie mit zum Termin:
Ihren Medikamenten-Plan.
Eine Notiz: Was hat sich verändert?
Das fragen Sie:
Kann das vom Medikament kommen?
Brauche ich das alles noch?
Das kann die Ärztin tun:
Aufschreiben, wofür jedes Medikament ist.
Sagen, woran man merkt, dass es wirkt.
Bei Veränderungen zuerst die Liste ansehen.
Quellen
- § 31a SGB V (Medikationsplan), geprüft am 24. August 2026: Anspruch bei mindestens drei gleichzeitig angewendeten, verordneten Arzneimitteln über mindestens 28 Tage; Hinweispflicht der Ärztin beim Verordnen; Aktualisierung durch Ärztin und – auf Wunsch – durch die Apotheke.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung, Vereinbarung gemäß § 31a Abs. 4 SGB V über Inhalt, Struktur und Vorgaben zum Medikationsplan.
- Die Beobachtungen zur Zuschreibung von Neben-Wirkungen stützen sich auf den Abschnitt „Medikamente statt Antwort“ unserer Seite Gesundheit und Vorsorge.
Wir haben das geprüft.
Am 24. August 2026.
Das Recht auf den Medikamenten-Plan
steht im Gesetz.
Es heißt Paragraf 31a SGB 5.
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