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Unser Standpunkt: Teilhabe braucht Kommunikation

Warum Unterstützte Kommunikation, Assistenz und eine gute Finanzierung zusammengehören.

Gilt für Deutschland: Die genannten Gesetze (BTHG/SGB IX, SGB V, SGB XI) sind deutsches Recht. Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt international – ihre Umsetzung ist von Land zu Land verschieden.
Diese Gesetze gelten in Deutschland.
Andere Länder haben andere Gesetze.
Das Recht auf Teilhabe gilt überall.

Jeder Mensch hat etwas zu sagen

Wir glauben: Jeder Mensch hat etwas zu sagen – und das Recht, gehört zu werden. Wo Lautsprache fehlt, macht Unterstützte Kommunikation das möglich: mit Sprachcomputer, Augensteuerung, Symbolen oder Gebärden. Kommunikation ist kein Zusatz und kein Luxus, sondern die Grundlage für Selbstbestimmung und Teilhabe.

Jeder Mensch hat etwas zu sagen.
Jeder Mensch darf gehört werden.
Manche Menschen sprechen nicht mit dem Mund.
Sie brauchen andere Wege zum Sprechen.
Diese Wege heißen: Unterstützte Kommunikation.
Das ist wichtig für ein selbständiges Leben.

„Ohne Assistenz keine Teilhabe.
Ohne qualifizierte Assistenz keine Unterstützte Kommunikation.
Ohne Unterstützte Kommunikation keine Selbstbestimmung.“

Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation (GesUK)

aus dem Projekt „Kommunikations-Botschafter:innen“

Mehr zur Kampagne der GesUK →

Wofür AssistUK einsteht

Kommunikation ist ein Menschenrecht

Das Recht auf Kommunikation und Bildung ist in der UN-Behindertenrechtskonvention (insb. Artikel 24) verankert. Niemand ist „zu schwer behindert“, um zu kommunizieren.

Unterstützte Kommunikation gehört in jede Assistenz

Unterstützte Kommunikation ist kein Sonderthema, sondern fester Bestandteil guter Assistenz – im Sinne von BTHG und SGB IX. Assistenz, die Kommunikation mitdenkt, ermöglicht echte Teilhabe.

Finanzierung ist kein Luxus

Kommunikationshilfen sind ein Grundbedürfnis und grundsätzlich erstattungsfähig (§ 33 SGB V, Produktgruppe 16, vgl. ständige Rechtsprechung des BSG); über die Kostenübernahme entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall. Der Weg dorthin muss verständlich und machbar sein.

Qualifikation entscheidet

Gute Hilfsmittel allein genügen nicht. Es braucht Menschen, die Unterstützte Kommunikation verstehen, einführen und begleiten – und die erlebte Perspektive von Menschen, die Unterstützte Kommunikation selbst nutzen.

Das ist uns wichtig:

1. Kommunikation ist ein Menschen-Recht.
2. Unterstützte Kommunikation gehört zu guter Assistenz.
3. Eine Kommunikations-Hilfe ist kein Luxus.
Die Kranken-Kasse kann sie bezahlen.
4. Gute Hilfe braucht gute Fach-Leute.

Zur Kürzungsdebatte: Mehr als ein Recht

Seit 2025 wird in Deutschland offen über Kürzungen im Sozialen geredet – der Sozialstaat sei „nicht mehr finanzierbar“. Die Sozialstaatskommission hat im Januar 2026 unter anderem eine Begrenzung der Ausgaben in der Eingliederungshilfe empfohlen; ein geleaktes Ressortpapier listet Sparvorschläge von rund 8,6 Milliarden Euro; die Pflegereform soll zum 1. Januar 2027 greifen. Zur Ehrlichkeit gehört: Es gibt bislang keinen Beschluss, der Hilfsmittel oder Sprachcomputer direkt kürzt – die Gefahr ist mittelbar: strengere Bewilligungspraxis, Deckelung von Stundensätzen, „Pooling“ von Assistenz. (Stand: August 2026.)

Auch die Prämisse der Debatte hält einer Prüfung nicht stand: Nach einer Untersuchung des Deutschen Gewerkschaftsbundes erklärt das Bundesteilhabegesetz höchstens rund 10–12 Prozent des Ausgabenanstiegs in der Eingliederungshilfe – rund 90 Prozent gehen auf Lohn- und Preisentwicklung und auf mehr Leistungsberechtigte zurück. Der Anstieg ist kein Zeichen von Verschwendung, sondern von vorher ungedecktem Bedarf, der jetzt gedeckt wird. Kürzen hieße, gedeckten Bedarf wieder ungedeckt zu machen.

Warum Teilhabe, Assistenz und Kommunikation begründet sind, hängt dabei nicht allein am Gesetz. Sechs Begründungen tragen auch dann, wenn jemand das Recht zur Verhandlungsmasse erklären will:

  • Teilhabe ist Investition, nicht Kosten. Kommunikation und Assistenz verhindern oft das Teurere: Eskalation, Klinik, Krise. Wer an Teilhabe spart, spart selten Geld – er verschiebt es in spätere, teurere und menschlich schlechtere Formen.
  • Man finanziert Bereitschaft, nicht Minuten. Assistenz und Kommunikation müssen vorgehalten werden wie eine Feuerwehr – „Pooling“ und Minutentaktung zerstören genau diese Bereitschaft.
  • Befähigung und die Vermutung der Kompetenz. Wer einem Menschen zu viel zutraut, korrigiert sich morgen. Wer ihm zu wenig zutraut, verbaut ihm womöglich für immer die Entwicklung, die er nie erproben durfte.
  • Angewiesenheit ist der Normalfall. Jeder war Kind, jeder wird alt. Der Sozialstaat organisiert die wechselseitige Angewiesenheit aller – heute ihr Recht, morgen deins.
  • Ohne Kommunikation keine Person. Wer sich nicht mitteilen kann, kann nicht zustimmen und nicht widersprechen, keine Gewalt melden, nicht Nein sagen. Kommunikation ist Voraussetzung von Selbstbestimmung – und ein Stück Gewaltschutz.
  • Eine Frage der Demokratie. Eine Gruppe von Menschen stumm zu stellen heißt: keine Stimme, kein Widerspruch, keine Vertretung. Der Umgang mit den Schwächsten ist ein Gradmesser der Zivilisation.

Die politische Rede fragt: „Können wir uns den Sozialstaat noch leisten?“ Wir drehen die Frage um: Nicht der Mensch muss sich rechtfertigen, sondern die Gesellschaft, die ihn fallen lässt.

Die ausführliche Fassung – mit Quellenprüfung der Kürzungsdebatte, allen sechs Begründungen und den weltanschaulichen Wurzeln von Judentum bis Humanismus – steht als Grundlagentext bereit: „Mehr als ein Recht“ als PDF herunterladen (16 Seiten). Wie die Behindertenhilfe in 120 Jahren vom Verwahren zum Fragen kam – und warum Kürzungen die Rückabwicklung dieser Geschichte wären – erzählt der Grundlagentext „Verwahrt, gefördert, gefragt“ (PDF). Warum Kommunikation auch Gewaltschutz ist – und welche Wörter ins Vokabular gehören, damit ein Nein gesagt werden kann – zeigt „Nein sagen können“ (PDF). Warum Unterstützte Kommunikation eine Aufgabe der ganzen Organisation ist – sechs Verankerungsbausteine statt Insel-Erfolge – zeigt „Der Einzelfall genügt nicht“ (PDF). Und wie Menschen ohne Lautsprache im Notfall Hilfe rufen können – von der nora-App bis zum Notfallpass – erklärt „Hilfe rufen können“ (PDF). Weitere Texte unter Downloads → Grundlagentexte.

Politiker reden gerade viel über das Sparen.
Sie wollen auch bei der Hilfe für Menschen mit Behinderung sparen.
Wir sagen: Das ist falsch.
Hilfe und Kommunikation sind kein Luxus.
Sie sind die Grundlage für ein gutes Leben.
Wer bei der Hilfe spart, zahlt später oft mehr.
Lars Tiedemann hat dazu einen langen Text geschrieben.
Den Text kann man herunterladen.

Was das konkret bedeutet

Diese Haltung steckt in allem, was wir tun. Konkret heißt das:

Wir helfen ganz praktisch:
Wir erklären den Weg zur Kommunikations-Hilfe.
Wir erklären, wer das bezahlt.
Ein Werkzeug hilft beim Finden von dem passenden Programm.

Fragen zu Antrag oder Finanzierung?

Kinder und ihre Familien beraten wir persönlich in Freiburg; für konkrete Einzelfragen erreichen Sie uns online über die Terminseite. Zu Antrag und Finanzierung beraten REHAVISTA und deren Partnerfirmen sowie die unabhängige EUTB.

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