Hilfe rufen können
Andere Länder haben andere Gesetze.
Das Recht auf Teilhabe gilt überall.
Im Notfall bricht zuerst die Verständigung
Ein Notfall trifft alle gleich: Schmerz, Angst, Lärm, Zeitdruck. Für Menschen, die Unterstützte Kommunikation (UK) nutzen, kommt ein zweiter Ausnahmezustand dazu – und der ist der eigentlich gefährliche. Genau jetzt versagen die Bedingungen, an denen die Verständigung hängt. Das Gerät liegt im anderen Zimmer oder ist leer. Die Hand, die sonst sicher trifft, zittert. Die Augensteuerung verliert mit der Panik die Fixation. Die vertrauten Menschen, die Blicke lesen und Laute deuten können, sind nicht da – oder sie sind selbst der Notfall.
Dazu kommt: Die gesamte Rettungskette in Deutschland ist als Gespräch gebaut. Sie beginnt mit einem Anruf und geht in Frage-Antwort-Schleifen weiter – „Wo tut es weh?“, „Sind Sie allergisch?“, „Können Sie mich hören?“. Wer da nicht mitsprechen kann, fällt nicht durch ein Lückchen, sondern durch die Grundkonstruktion.
Diese Seite beantwortet die praktischen Fragen: Was tue ich, wenn es brennt? Wenn ich stürze und allein bin? Wenn ich Schmerzen habe und niemand fragt? Wenn die Assistenz nicht kommt? Sie behandelt beide Richtungen – Hilfe rufen und Hilfe verstehen – und sie schreibt auch hin, was nicht zuverlässig funktioniert.
Der eine Satz, auf den alles hinausläuft: Ein Notrufweg, den jemand im Notfall zum ersten Mal benutzt, ist kein Notrufweg. Alles, was hier steht, muss vorher eingerichtet und in Ruhe ausprobiert worden sein.
Die gute Nachricht: Fast alles davon kostet wenig Geld, dauert eine Stunde und braucht keine neue Technik.
Ein Notfall ist für alle schlimm.
Es tut weh. Man hat Angst.
Alles muss schnell gehen.
Für Sie kommt noch etwas dazu:
Gerade jetzt geht das Reden nicht mehr.
Das Gerät liegt im anderen Zimmer.
Oder der Akku ist leer.
Die Hand zittert.
Die Augen finden das Feld nicht.
Und die Menschen, die Sie verstehen,
sind vielleicht nicht da.
Dazu kommt:
Der Notruf in Deutschland ist ein Gespräch.
Man ruft an und antwortet auf Fragen.
Wer nicht sprechen kann, hat es da schwer.
Auf dieser Seite steht:
Wie rufe ich Hilfe ohne Sprache?
Was schreibe ich auf eine Notfall-Karte?
Welche Wörter brauche ich auf dem Gerät?
Was tue ich, wenn die Assistenz nicht kommt?
Das Wichtigste:
Sie müssen alles vorher einrichten.
Und in Ruhe ausprobieren.
Im Notfall ist keine Zeit dafür.
Das Gute daran:
Fast alles kostet wenig Geld.
Und dauert etwa eine Stunde.
Der Notruf ohne Sprache: was wirklich geht
Es gibt in Deutschland drei Wege zum Notruf, die ohne Stimme funktionieren. Alle drei muss man vorher einrichten.
Die Notruf-App nora
nora ist die offizielle Notruf-App der Bundesländer und erreicht überall in Deutschland die echten Einsatzleitstellen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Der Ablauf ist für Menschen gebaut, die nicht sprechen: höchstens fünf aufeinanderfolgende Fragen zur Art des Notfalls, die man antippt. Der Standort wird bei jedem Notruf über das Gerät ermittelt und mitgesendet – und lässt sich von Hand ändern, wenn der Notfall woanders ist. Danach öffnet die App einen Chat mit der Leitstelle, in dem Rückfragen gestellt werden können.
Das Notruf-Fax an die 112
Das Fax ist kein Notbehelf, sondern rechtlich ein vollwertiger Notruf: Die Notrufverordnung zählt ausdrücklich auch die „Telefaxverbindung“ zur Notrufverbindung (§ 2 Nr. 6 NotrufV). Man nutzt einen vorbereiteten Vordruck, in dem Name und Adresse schon eingetragen sind und die Notfallart angekreuzt wird, und legt ihn neben das Faxgerät. Wichtige Einschränkung: Aus Mobilfunknetzen ist die Übermittlung eines Fax-Notrufs an die 112 ausdrücklich nicht sichergestellt (§ 6 Abs. 3 NotrufV). Dieser Weg gehört ans Festnetz.
Der Vermittlungsdienst
Anbieter von Sprachdiensten müssen jederzeit verfügbare Vermittlungsdienste für gehörlose und hörgeschädigte Endnutzer bereitstellen (§ 51 Abs. 4 TKG), und über einen solchen Dienst müssen unentgeltliche Notrufverbindungen möglich sein (§ 164 Abs. 3 TKG). In Deutschland betreibt Tess diesen Dienst im Auftrag der Bundesnetzagentur; Notrufe darüber sind kostenlos. Der Weg setzt allerdings Deutsche Gebärdensprache oder Schriftsprache voraus – er ersetzt kein Symbolsystem.
Was nicht geht: eine SMS an 110 oder 112. Dafür gibt es bundesweit keinen Notrufweg. Einzelne Bundesländer und Behörden betreiben eigene SMS-Nummern für gehörlose Menschen – die gelten nur dort, sind keine Notrufnummern im Rechtssinn und müssen vorher bei der zuständigen Stelle erfragt und im Telefon gespeichert werden.
Vorher installieren und registrieren
nora verlangt Name und eine Rufnummern-Verifizierung. Das dauert Minuten – aber nicht die Minuten, die man im Notfall hat.
Vorher üben, ohne Notruf
nora hat einen Demo-Modus, mit dem sich der ganze Ablauf von Anfang bis Ende durchspielen lässt, ohne dass eine Leitstelle etwas mitbekommt.
Vorher hinterlegen
In nora lassen sich freiwillig Geburtsdatum, Geschlecht sowie Angaben zu Vorerkrankungen oder Behinderungen speichern – und ob es einen Notfallschlüssel gibt.
Vorher hinlegen
Die App gehört auf die erste Bildschirmseite, nicht in den dritten Ordner. Sie braucht eine Internetverbindung und eine eingeschaltete Standortfunktion.
Und im Haus gibt es eine Stufe davor, die oft die wichtigste ist: das verabredete Alarmsignal. Der Funktaster neben dem Bett, die sprechende Taste mit dem Satz „Ich brauche Hilfe, kommt bitte!“, das vereinbarte dreimalige Klopfen. Entscheidend ist nicht die Technik, sondern die Verabredung: Alle im Haushalt wissen, was das Signal bedeutet – und dass es Vorrang hat vor allem anderen.
Es gibt drei Wege für einen Notruf ohne Sprache.
Alle drei muss man vorher einrichten.
1. Die App nora
nora ist die offizielle Notruf-App.
Sie kommt von den Bundes-Ländern.
Sie funktioniert in ganz Deutschland.
Mit nora erreichen Sie:
Polizei, Feuerwehr und Rettungs-Dienst.
So geht es:
Sie tippen Antworten auf höchstens 5 Fragen.
Die App schickt Ihren Standort mit.
Danach können Sie mit der Leitstelle schreiben.
2. Das Notruf-Fax an die 112
Ein Fax an die 112 ist ein richtiger Notruf.
Das steht so im Gesetz.
Sie brauchen ein fertiges Formular.
Ihr Name und Ihre Adresse stehen schon drauf.
Das Formular liegt beim Fax-Gerät.
Achtung:
Ein Fax über das Handy-Netz kommt vielleicht nicht an.
Nehmen Sie ein Fax-Gerät am Festnetz.
3. Der Vermittlungs-Dienst
Der Dienst heißt Tess.
Ein Dolmetscher telefoniert für Sie.
Ein Notruf damit ist kostenlos.
Aber: Sie brauchen dafür Gebärden-Sprache.
Oder Sie müssen schreiben können.
Mit Symbolen geht das nicht.
Was nicht geht:
Eine SMS an 110 oder 112.
Dafür gibt es keinen sicheren Weg.
Manche Bundes-Länder haben eigene SMS-Nummern.
Fragen Sie bei Ihrer Polizei nach.
Und speichern Sie die Nummer vorher.
Das müssen Sie vorher tun:
nora installieren.
Und sich anmelden.
Dazu brauchen Sie Ihren Namen
und Ihre Handy-Nummer.
Den Notruf üben.
nora hat einen Übungs-Modus.
Da passiert nichts Echtes.
Ihre Krankheiten eintragen.
Und Ihre Behinderung.
Das ist freiwillig.
Die App auf die erste Seite legen.
Nicht in einen Ordner.
Noch etwas Wichtiges:
Machen Sie ein Signal im Haus aus.
Zum Beispiel eine Funk-Klingel am Bett.
Oder eine Taste, die sagt:
„Ich brauche Hilfe. Kommt bitte!“
Oder drei Mal klopfen.
Alle im Haus müssen wissen:
Das Signal geht immer vor.
Der stille Anruf bei der 112
Ein Rat steht in vielen Ratgebern: die 112 wählen und klopfen, dann kommt Hilfe. Wir haben diesen Rat geprüft. Das Ergebnis ist geteilt – und die Hälfte, die nicht stimmt, ist die wichtigere.
Was gesichert ist
Der Anruf selbst kommt an, und er kommt nicht anonym an. Wer eine Notrufnummer wählt, dessen Rufnummer und dessen Standortangaben müssen der Leitstelle übermittelt werden – auch dann, wenn die Übermittlung sonst dauerhaft ausgeschlossen ist (§ 4 Abs. 4 NotrufV). Im Mobilfunk ist dafür allerdings nur mindestens die Funkzelle vorgeschrieben (§ 4 Abs. 8 Nr. 3 NotrufV). Eine Funkzelle kann auf dem Land mehrere Quadratkilometer groß sein.
Genauer wird es durch AML (Advanced Mobile Location): Sobald die 112 gewählt wird, schaltet das Smartphone die Standortfunktion selbsttätig ein und sendet Positionsdaten an eine zentrale Stelle. Das funktioniert auch dann, wenn niemand spricht. Aber es ist keine Pflicht, sondern eine Erlaubnis: Solche Gerätedaten „dürfen“ nach festgelegten Verfahren automatisch gesendet werden (§ 4 Abs. 7 NotrufV). Und der Landkreis Heidekreis schreibt in seiner Information zu AML den Satz, auf den es ankommt: „Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Leitstellen in Deutschland in der Lage sind, diese genauen Standortdaten zu verarbeiten.“
Was nicht gesichert ist
Dass aus einem Anruf, bei dem niemand spricht, ein Einsatz wird. Die Leitstelle sieht eine Nummer und einen Ort – sie weiß nicht, ob dort jemand stirbt, ob ein Kind mit dem Telefon spielt oder ob eine Tasche den Notruf ausgelöst hat. Das deutsche Notrufsystem löst das über die Rückfrage, also über Sprache. Ein Verfahren, mit dem ein stummer Anruf durch eine Tastenfolge bestätigt und dadurch zum Einsatz wird – wie es in Großbritannien existiert – gibt es in Deutschland nicht.
Was wir nicht belegen konnten
Der oft gegebene Rat, sich durch wiederholtes Klopfen oder Geräusche bemerkbar zu machen, findet sich in Ratgebertexten – aber wir haben dazu keine veröffentlichte Verfahrensregel einer Leitstelle, eines Landes oder des Bundes gefunden, auf die man sich berufen könnte. Es kann sein, dass viele Leitstellen so verfahren. Belegen lässt es sich nicht, und deshalb schreiben wir es hier nicht als verlässlichen Weg hin.
Uns ist auch keine Erhebung bekannt, wie oft stille Notrufe in Deutschland zu einem Einsatz führen. Wenn Sie eine belastbare Quelle dazu haben, schreiben Sie uns – wir ändern die Seite gern.
Was daraus folgt: Der stille 112-Anruf ist ein letzter Notbehelf, wenn nichts anderes zur Hand ist – nicht der Weg, auf den man ein Leben plant. Wer dauerhaft nicht sprechen kann, richtet nora ein und hat eine zweite Stufe: eine vorbereitete Nachricht mit Standort an feste Kontakte, die sich mit einem Antippen senden lässt. Für viele Menschen ist die vorbereitete Nachricht an eine vertraute Person der realistischere erste Weg als der formale Notruf. Beides gehört eingerichtet, nicht eines statt des anderen.
Viele Ratgeber sagen:
Wählen Sie die 112 und klopfen Sie.
Dann kommt Hilfe.
Wir haben das geprüft.
Ein Teil davon stimmt.
Ein Teil stimmt nicht.
Das stimmt:
Ihr Anruf kommt bei der Leitstelle an.
Die Leitstelle sieht Ihre Nummer.
Und sie sieht ungefähr, wo Sie sind.
Das steht so im Gesetz.
Aber „ungefähr“ kann sehr groß sein.
Auf dem Land manchmal mehrere Kilometer.
Neue Handys schicken den Ort genauer.
Das passiert automatisch beim Wählen der 112.
Es klappt auch, wenn Sie nichts sagen.
Aber:
Nicht alle Leitstellen können diese Daten lesen.
Das schreiben die Leitstellen selbst.
Das stimmt nicht:
Dass immer Hilfe kommt,
wenn Sie nichts sagen.
Die Leitstelle sieht nur eine Nummer.
Und einen Ort.
Sie weiß nicht, was passiert ist.
Sie weiß nicht mal, ob etwas passiert ist.
In England gibt es dafür eine Lösung.
Da drückt man eine Tasten-Folge.
In Deutschland gibt es das nicht.
Das konnten wir nicht prüfen
Viele Seiten raten zum Klopfen.
Wir haben dazu keine Regel gefunden.
Keine Leitstelle schreibt das offiziell.
Vielleicht machen es viele Leitstellen so.
Wir wissen es nicht.
Darum sagen wir nicht:
„Klopfen reicht.“
Wissen Sie mehr darüber?
Dann schreiben Sie uns bitte.
Was heißt das für Sie?
Der stille Anruf ist die letzte Möglichkeit.
Er ist kein guter Plan.
Richten Sie lieber zwei Sachen ein:
Die App nora.
Und eine fertige Nachricht
an einen Menschen, dem Sie vertrauen.
Mit einem Tipp geht sie raus.
Mit Ihrem Standort.
Beides zusammen ist gut.
Nicht nur eins davon.
Die Notfallkarte: eine Seite, die für Sie spricht
Im schwersten Fall – bewusstlos, im Anfall, in der Krise – kommuniziert nicht die Person, sondern ihre Vorbereitung. Das wirksamste Werkzeug dafür ist kein Gerät, sondern ein laminiertes Blatt Papier, Vorderseite und Rückseite, mehr nicht. Es kostet nichts und ist in einer Stunde fertig.
Diese Punkte gehören darauf. Man kann die Liste von oben nach unten abarbeiten:
Wer ich bin
Name, Geburtsdatum, Adresse. Ganz oben, groß genug zum Lesen aus einem Meter Abstand.
Wie ich kommuniziere
Der wichtigste Punkt, deshalb der zweite: „Ich spreche nicht. Ich verstehe alles, was Sie sagen.“ Dazu die Kommunikationsform – Gerät, Tafel, Blinzeln, Handzeichen – und wo sie zu finden ist.
Mein Ja und mein Nein
Konkret und eindeutig: „Ja ist einmal blinzeln. Nein ist zweimal blinzeln. Wenn ich nichts tue, habe ich Sie nicht verstanden.“ Ohne diese drei Zeilen kann niemand Sie befragen.
Wie man mich fragt
Eine Frage nach der anderen. Geschlossene Fragen. Warten – meine Antwort dauert länger. Nicht lauter sprechen, ich höre gut.
Was ich habe
Diagnosen, Allergien, Anfallsplan (Was ist normal? Ab wann Notarzt? Welches Notfallmedikament?), Schrittmacher, Baclofen-Pumpe, Shunt – alles, was den Einsatz ändert.
Was ich nehme
Medikamentenplan mit Wirkstoff, Dosis und Zeitpunkt. Als Kopie, nicht abgeschrieben – Abschreibfehler sind hier gefährlich.
Wer angerufen wird
Ein bis zwei Kontaktpersonen mit Handynummer und Verhältnis („Schwester“, „Assistenzdienst, 24 Stunden“). Dazu: Gibt es eine rechtliche Betreuung? Mit welchem Aufgabenkreis? Gibt es eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung – und wo liegen die Papiere?
Was mir hilft und was gar nicht geht
Zwei bis drei Zeilen, die im Rettungswagen Gold wert sind: „Ruhig sprechen beruhigt mich. Festhalten macht alles schlimmer. Bitte Licht dimmen.“
Das Datum
„Stand: August 2026.“ Ohne Datum weiß niemand, ob der Medikamentenplan noch gilt.
Wohin die Karte gehört
- In die Geldbörse, direkt beim Ausweis – dort wird zuerst gesucht.
- In die Rollstuhltasche oder den Rucksack, sichtbar markiert, nicht ganz unten.
- An oder in den Kühlschrank, mit einem Aufkleber an der Wohnungstür – das Prinzip der Notfalldose. Wichtig zu wissen: Das ist eine regionale Verabredung, die Kommunen, Feuerwehren und Verbände organisieren, kein bundesweiter Standard. Fragen Sie vorher bei Ihrer Feuerwehr oder Leitstelle nach, ob sie dort bekannt ist.
- Als Kopie beim Assistenzdienst und in der Klinikakte, wenn es eine gibt.
Und die Karte darf nicht nur digital sein. Im Notfall ist das Gerät oft aus, leer, zerbrochen, im anderen Raum oder unter dem umgekippten Rollstuhl. Ein Notfallpass auf dem Smartphone, den man vom Sperrbildschirm aus lesen kann, ist eine gute zweite Ebene – nie die einzige. Papier braucht keinen Akku, keinen Code und kein Netz.
Alle diese Papiere haben ein Verfallsdatum. Zwei feste Termine im Jahr reichen: Medikamente noch aktuell? Nummern noch richtig? Der Kalendereintrag dafür ist Teil der Vorbereitung, nicht Zubehör.
Manchmal können Sie gar nichts sagen.
Zum Beispiel bei einem Anfall.
Oder wenn Sie ohnmächtig sind.
Dann spricht Ihre Notfall-Karte für Sie.
Das ist ein Blatt Papier.
Vorne und hinten beschrieben.
Am besten laminiert.
Es kostet fast nichts.
Das steht auf der Karte:
1. Ihr Name.
Ihr Geburts-Tag.
Ihre Adresse.
2. Wie Sie sprechen.
Zum Beispiel:
„Ich spreche nicht.
Ich verstehe aber alles.“
3. Ihr Ja und Ihr Nein.
Zum Beispiel:
„Ja ist ein Mal blinzeln.
Nein ist zwei Mal blinzeln.“
Ohne das kann niemand Sie fragen.
4. Wie man Sie fragt.
Eine Frage nach der anderen.
Und warten.
Nicht lauter reden.
5. Ihre Krankheiten.
Und was bei einem Anfall zu tun ist.
6. Ihre Medikamente.
Am besten als Kopie vom Plan.
Nicht abschreiben.
Da passieren Fehler.
7. Wen man anrufen soll.
Mit Handy-Nummer.
Und wer für Sie entscheiden darf.
Und wo diese Papiere liegen.
8. Was Ihnen hilft.
Und was gar nicht geht.
Zum Beispiel:
„Bitte nicht festhalten.“
9. Das Datum.
Sonst weiß keiner, ob es noch stimmt.
Wohin kommt die Karte?
In den Geldbeutel. Neben den Ausweis.
In die Rollstuhl-Tasche.
Oder in den Rucksack.
An den Kühlschrank.
Und ein Aufkleber an die Wohnungs-Tür.
Aber Achtung:
Das kennt nicht jede Feuerwehr.
Fragen Sie vorher nach.
Eine Kopie beim Assistenz-Dienst.
Ganz wichtig:
Die Karte darf nicht nur im Handy sein.
Im Notfall ist das Handy oft aus.
Oder der Akku ist leer.
Oder es liegt im anderen Zimmer.
Oder es ist kaputt.
Im Handy ist gut. Zusätzlich.
Papier braucht keinen Strom.
Prüfen Sie die Karte 2 Mal im Jahr.
Schreiben Sie es in den Kalender.
Notfallwörter auf dem Gerät
Auf der Systemseite gilt eine einfache Prüfung, die erschreckend oft scheitert: Kann die Person mit ihrem Kommunikationssystem in unter zehn Sekunden sagen, dass ein Notfall ist? Nehmen Sie eine Uhr und zählen Sie die Schritte von der Startseite. In vielen sorgfältig gepflegten Vokabularen liegt „Feuerwehr“ unter Fahrzeuge und „Schmerz“ unter Körper, Ebene drei. Für den Alltag ist das verschmerzbar. Im Ernstfall ist es wertlos.
Welche Felder ein Vokabular haben muss
Der Alarmruf
Hilfe! Notfall! Es brennt! Ruf den Notarzt! Als fertige Ein-Klick-Aussagen, laut abspielbar – die Lautstärke ist Teil der Funktion, nicht Geschmackssache.
Körper und Schmerz
wehtun, hier, Kopf, Bauch, Brust, atmen, schwindlig, übel, gefallen, Blut. Ohne diese Wörter kann niemand Ihre Schmerzen einordnen – auch nicht der Rettungsdienst.
Schlüsselaussagen
Vorbereitete Ganzsätze: „Ich habe Epilepsie.“ „Ich nehme Medikamente.“ „Bitte lesen Sie meine Karte.“ „Rufen Sie meine Assistenz an.“
Ja und Nein
Sauber verabredet, immer erreichbar, auf jeder Seite. Ja/Nein ist das Rückgrat jeder Befragung durch fremde Menschen.
Wo sie liegen müssen
- Höchstens ein Schritt von der Startseite. Wer unter Stress drei Ebenen tief navigieren muss, kommt nicht an.
- Immer an derselben Position. Unter Anspannung trägt der Bewegungsablauf, nicht das Suchen. Deshalb darf sich der Platz eines Notfallfelds auch dann nicht ändern, wenn das Vokabular wächst und ein anderes Wort dort besser passen würde. Position schlägt Wortökonomie.
- Auf jeder Seite erreichbar, nicht nur auf der Notfallseite – als feste Leiste oder Randspalte.
- Farblich abgesetzt, damit auch fremde Helfer die Notfallseite sofort als solche erkennen.
- Auf Papier an derselben Stelle. Die Papiertafel bildet das Gerät nach – sonst muss man im Ernstfall zwei Systeme können.
Wie man Wörter grundsätzlich anordnet, steht ausführlich unter Vokabular organisieren.
Der Alarmruf muss folgenlos geübt werden dürfen
Ein Kind, das den Hilfe-Knopf nie drücken durfte – „damit spielt man nicht!“ – drückt ihn im Ernstfall nicht. Was zuverlässig funktionieren soll, muss vorher gelernt, geübt und beantwortet worden sein.
Verabreden Sie ein Übungswort („Wir üben jetzt“), üben Sie einmal im Jahr, und reagieren Sie beim Üben so, wie Sie im Ernstfall reagieren würden. Für den App-Notruf gibt es dafür den Demo-Modus von nora.
Machen Sie einen Test.
Nehmen Sie eine Uhr.
Kann die Person in 10 Sekunden sagen:
„Es ist ein Notfall“?
Oft klappt das nicht.
Denn „Feuerwehr“ liegt bei den Autos.
Und „Schmerz“ liegt ganz tief beim Körper.
Im Alltag ist das egal.
Im Notfall nicht.
Diese Felder braucht ein Vokabular:
1. Der Hilfe-Ruf
Hilfe! Notfall! Es brennt!
Ruf den Notarzt!
Mit einem Klick.
Und ganz laut.
2. Körper und Schmerz
wehtun, hier, Kopf, Bauch, Brust,
atmen, schwindlig, übel, gefallen, Blut.
3. Fertige Sätze
„Ich habe Epilepsie.“
„Ich nehme Medikamente.“
„Bitte lesen Sie meine Karte.“
„Rufen Sie meine Assistenz an.“
4. Ja und Nein
Fremde Menschen fragen mit Ja und Nein.
Darum muss das immer da sein.
Wo müssen die Felder liegen?
Höchstens einen Schritt von der Start-Seite.
Sonst kommt man im Stress nicht hin.
Immer an der gleichen Stelle.
Auch wenn das Vokabular größer wird.
Die Hand merkt sich den Weg.
Die Stelle darf sich nie ändern.
Auf jeder Seite erreichbar.
Nicht nur auf der Notfall-Seite.
In einer eigenen Farbe.
Dann sehen es auch fremde Helfer.
Auf Papier an der gleichen Stelle.
Wie auf dem Gerät.
Mehr dazu steht bei
Vokabular organisieren.
Der Hilfe-Ruf muss geübt werden
Manche Kinder dürfen nie auf den Hilfe-Knopf drücken.
Erwachsene sagen: „Damit spielt man nicht!“
Dann drückt das Kind auch im Notfall nicht.
Machen Sie es anders:
Sagen Sie ein Übungs-Wort.
Zum Beispiel: „Wir üben jetzt.“
Üben Sie ein Mal im Jahr.
Und antworten Sie beim Üben richtig.
Bei der App nora gibt es einen Übungs-Modus.
Wenn die Assistenz ausfällt
Der häufigste Notfall ist kein Feuer. Er ist: Die Frühschicht kommt nicht. Niemand hilft aus dem Bett, niemand reicht das Kommunikationsgerät an, niemand macht Frühstück. Wer nicht telefonieren kann, kann diesen Ausfall nicht einmal melden. Deshalb gehört er auf eine Notfallseite.
Wenn ein Dienst die Assistenz stellt
Der Dienst schuldet die vereinbarte Leistung, nicht eine bestimmte Person. Wer erkrankt, wird ersetzt – und die Vertretung zu organisieren ist Aufgabe des Dienstes, nicht Ihre. Was genau geschuldet wird, steht in der Leistungsvereinbarung: Sie muss Art, Umfang, Ziel und Qualität der Leistungen ebenso festlegen wie die personelle Ausstattung und die Qualifikation des Personals (§ 125 Abs. 2 SGB IX).
Und die Vertretung ist keine beliebige Person: Geeignet ist ein Leistungserbringer nur, wenn sein Personal „über die Fähigkeit zur Kommunikation mit den Leistungsberechtigten in einer für die Leistungsberechtigten wahrnehmbaren Form“ verfügt (§ 124 SGB IX). Eine Springerkraft, die Ihr Ja nicht kennt und Ihre Tafel nicht bedienen kann, erfüllt diesen Maßstab nicht. Das ist kein Wunsch, das ist die gesetzliche Eignungsvoraussetzung – und ein guter Grund, auf einer Einarbeitung zu bestehen, bevor der Ernstfall kommt.
Praktisch: Führen Sie ein Ausfallprotokoll. Datum, Uhrzeit, wie lange, was ausgefallen ist, wer informiert wurde. Ein Blatt an der Pinnwand genügt. Im Gespräch mit Leitung, Kosten- oder Leistungsträger ist es das einzige, was zählt – Erinnerung zählt nicht.
Erreichbarkeit ist eine eigene Leistung
Ein oft übersehener Absatz: „Leistungen zur Erreichbarkeit einer Ansprechperson unabhängig von einer konkreten Inanspruchnahme werden erbracht, soweit dies nach den Besonderheiten des Einzelfalles erforderlich ist“ (§ 78 Abs. 6 SGB IX). Rufbereitschaft ist also nicht Luxus, sondern eine benannte Assistenzleistung. Wer nachts allein ist, nicht telefonieren kann und im Notfall Hilfe braucht, hat einen sehr guten Grund, das im Teilhabeplanverfahren zu beantragen – und einen Paragraphen, auf den er zeigen kann.
Dazu passt der Hausnotruf: Er ist ein technisches Pflegehilfsmittel, die Pflegekasse beteiligt sich nach § 40 SGB XI. Vor dem Vertrag gehört aber eine Frage geklärt, die Anbieter selten von sich aus beantworten: Die Hausnotruf-Zentrale meldet sich per Sprechverbindung. Was passiert, wenn niemand antwortet? Lassen Sie sich schriftlich geben, dass bei Ihnen ohne Sprechkontakt ein Einsatz ausgelöst wird. Sonst ist der Knopf ein Knopf, der nichts auslöst.
Was im Arbeitgebermodell anders ist
Wer seine Assistenzkräfte selbst anstellt – in der Regel über ein Persönliches Budget nach § 29 SGB IX –, hat die Freiheit und die Last derselben Sache: Es gibt niemanden, der die Vertretung organisiert. Das ist Arbeitgeberaufgabe, und Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie.
- Krankheit kostet doppelt. Das Entgelt läuft bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen weiter (§ 3 Abs. 1 EFZG) – die Vertretung kommt obendrauf.
- Das Budget muss den Bedarf decken. Es ist so zu bemessen, „dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann“ (§ 29 Abs. 2 SGB IX). Der Ort, an dem so etwas verbindlich festgehalten wird, ist die Zielvereinbarung nach § 29 Abs. 4 SGB IX.
- Eine Springerliste gehört aufgebaut, bevor sie gebraucht wird – drei Menschen, die kurzfristig einspringen können, eingearbeitet, mit Schlüssel und mit Ihrer Kommunikationsform vertraut.
- Ein Notfallplan für den Totalausfall: Wen rufen Sie an, wenn niemand kommt? Wer hat den Zweitschlüssel? Und wie melden Sie sich, wenn Sie nicht telefonieren können? Die vorbereitete Nachricht aus dem vorigen Abschnitt ist hier die Antwort.
Offen
Ob und in welcher Höhe Ausfall- und Vertretungskosten im Persönlichen Budget zu berücksichtigen sind, wird zwischen Budgetnehmenden und Trägern regelmäßig gestritten. Wir haben für diese Seite keine höchstrichterliche Leitentscheidung gefunden, die wir Ihnen als verlässliche Grundlage nennen könnten. Wer hier kämpft, sollte sich von einer unabhängigen Beratung begleiten lassen und nichts ohne Zielvereinbarung unterschreiben.
Der häufigste Notfall ist kein Feuer.
Der häufigste Notfall ist:
Die Assistenz kommt morgens nicht.
Dann hilft Ihnen niemand aus dem Bett.
Niemand gibt Ihnen Ihr Gerät.
Und Sie können nicht mal anrufen.
Wenn ein Dienst die Assistenz stellt:
Der Dienst muss die Leistung bringen.
Nicht eine bestimmte Person.
Wird jemand krank,
muss der Dienst Ersatz schicken.
Das ist seine Aufgabe. Nicht Ihre.
Und der Ersatz muss zu Ihnen passen.
Im Gesetz steht:
Die Mitarbeiter müssen so mit Ihnen reden können,
dass Sie es verstehen.
Eine Vertretung, die Ihr Ja nicht kennt,
ist keine gute Vertretung.
Bestehen Sie auf Einarbeitung.
Vorher. Nicht im Notfall.
Schreiben Sie jeden Ausfall auf.
Datum. Uhrzeit. Wie lange.
Was ausgefallen ist.
Ein Zettel an der Pinnwand reicht.
Nur so können Sie sich später wehren.
Sie dürfen Erreichbarkeit beantragen:
Im Gesetz steht:
Sie können eine Ansprech-Person bekommen.
Auch wenn Sie sie gerade nicht brauchen.
Wenn Ihre Lage das nötig macht.
Das heißt: Rufbereitschaft ist kein Luxus.
Sie ist eine Leistung.
Fragen Sie im Teilhabe-Plan danach.
Der Haus-Notruf
Ein Haus-Notruf ist ein Pflege-Hilfsmittel.
Die Pflege-Kasse zahlt einen Teil.
Aber fragen Sie vorher nach:
Die Zentrale ruft Sie zurück und spricht.
Was passiert, wenn Sie nicht antworten?
Lassen Sie sich schriftlich geben:
„Wir schicken auch Hilfe,
wenn niemand spricht.“
Sonst ist der Knopf nur ein Knopf.
Wenn Sie selbst Arbeit-Geber sind:
Manche Menschen stellen ihre Assistenz selbst an.
Meistens mit einem Persönlichen Budget.
Dann ist es anders:
Niemand organisiert die Vertretung für Sie.
Das müssen Sie selbst machen.
Wird jemand krank,
zahlen Sie den Lohn weiter.
Bis zu 6 Wochen.
Die Vertretung kostet extra.
Ihr Budget muss Ihren Bedarf decken.
Das steht im Gesetz.
Schreiben Sie es in die Ziel-Vereinbarung.
Suchen Sie 3 Menschen zum Einspringen.
Vorher. Nicht im Notfall.
Sie brauchen einen Schlüssel.
Und sie müssen Sie verstehen.
Das ist noch offen
Oft gibt es Streit über die Kosten.
Zahlt das Budget die Vertretung?
Zahlt es den Lohn bei Krankheit?
Wir haben dazu kein wichtiges Urteil gefunden.
Holen Sie sich Hilfe bei einer Beratung.
Unterschreiben Sie nichts ohne Ziel-Vereinbarung.
Der Rettungsdienst am Einsatzort: drei Sätze
Was in den ersten Minuten zwischen Einsatzkräften und einer unterstützt kommunizierenden Person geschieht, entscheidet oft mehr als alles, was danach kommt. Drei Sätze machen den Unterschied. Sie können auf der Notfallkarte stehen, und Begleitpersonen können sie sagen.
„Ich spreche mit Ihnen.“
Auch wer nicht antwortet, hört und versteht. Erklären, was jetzt passiert – „Ich messe jetzt Ihren Blutdruck“ –, bevor es passiert. Das ist keine Höflichkeit, sondern Deeskalation: Wer einbezogen wird, wehrt sich nicht gegen die Messung.
„Zeigen Sie mir Ihr Ja.“
Die erste Frage ist nicht „Wo tut es weh?“, sondern die Verabredung des Kanals. Dreißig Sekunden dafür sparen zehn Minuten Raten. Die Notfallkarte liefert die Antwort schriftlich, wenn die Person sie gerade nicht zeigen kann.
„Ihr Gerät fährt mit.“
Gerät, Tafel und Buch gehören in den Rettungswagen wie die Brille und die Medikamentenliste. „Das holen wir später“ heißt: keine Stimme in genau der Stunde, in der über Untersuchungen und Einwilligungen entschieden wird.
Dazu kommt das Handwerk, das im Zeitdruck als Erstes verloren geht: geschlossene Fragen, eine nach der anderen, mit Wartezeit. Fünf Sekunden Stille fühlen sich im Einsatz falsch an – sie sind trotzdem die schnellste verfügbare Methode. Und Schmerz lässt sich zeigen: auf den Körper deuten lassen, eine Gesichter-Schmerzskala anbieten. Das funktioniert ohne ein einziges gesprochenes Wort.
Begleitung ist dabei Dolmetscherin, nicht Ersatz. Die Auskünfte der Assistenz oder der Angehörigen sind unverzichtbar – und trotzdem wird mit der Person gesprochen, nicht über sie hinweg. Beides gleichzeitig ist möglich; wie das geht, steht ausführlich unter Sprechen Sie mit mir.
Ein Punkt, der leicht übersehen wird: Die Ersteinschätzung in der Notaufnahme braucht Kommunikation. Wer seine Schmerzen nicht äußern kann, wird zu niedrig eingestuft und wartet länger, als sein Zustand es erlaubt. Die Notfallkarte und eine Begleitung, die auf einer Ja/Nein-Befragung besteht, sind hier keine Nettigkeit, sondern eine Korrektur der Einstufung. Was danach auf Station gilt, steht unter Krankenhaus und Arztbesuch.
Die ersten Minuten sind sehr wichtig.
Drei Sätze helfen dabei.
Sie können auf der Notfall-Karte stehen.
Oder Ihre Begleitung sagt sie.
1. „Ich spreche mit Ihnen.“
Auch wer nicht antwortet, hört alles.
Sagen Sie vorher, was Sie machen.
Zum Beispiel:
„Ich messe jetzt Ihren Blut-Druck.“
Dann wehrt sich die Person nicht.
2. „Zeigen Sie mir Ihr Ja.“
Die erste Frage ist nicht:
„Wo tut es weh?“
Die erste Frage ist:
„Wie zeigen Sie mir Ja?“
Das dauert 30 Sekunden.
Und spart 10 Minuten Raten.
3. „Ihr Gerät fährt mit.“
Das Gerät gehört in den Rettungs-Wagen.
Genau wie die Brille.
Genau wie der Medikamenten-Plan.
„Das holen wir später“ ist falsch.
Denn dann können Sie nichts sagen.
Gerade jetzt, wo es wichtig ist.
Und dann gilt:
Eine Frage nach der anderen.
Fragen mit Ja und Nein.
Und warten.
Schmerzen kann man zeigen.
Auf den Körper zeigen.
Oder auf Bilder mit Gesichtern.
Dafür braucht man kein Wort.
Die Begleitung hilft beim Antworten.
Aber man spricht mit Ihnen.
Nicht über Sie.
Mehr dazu steht bei
Sprechen Sie mit mir.
Wichtig in der Not-Aufnahme:
Dort wird sortiert:
Wer kommt zuerst dran?
Wer seine Schmerzen nicht sagen kann,
kommt oft zu spät dran.
Darum: Zeigen Sie die Notfall-Karte.
Und die Begleitung sagt:
„Bitte fragen Sie ihn mit Ja und Nein.“
Mehr dazu steht bei
Krankenhaus und Arztbesuch.
Wenn es brennt: Warnung, Evakuierung, Strom weg
Beim Notfall denken die meisten an den Rettungswagen. Die Lagen, die ganze Wohnhäuser betreffen, sind seltener – und für Menschen mit Kommunikations- und Mobilitätsbedarf gefährlicher, weil sie nirgends mitgedacht sind.
Kommt die Warnung an – und wird sie verstanden?
Seit dem 23. Februar 2023 warnt Deutschland zusätzlich per Cell Broadcast: Warnmeldungen kommen ohne App und ohne Registrierung direkt auf das Handy, mit akustischem, sichtbarem und spürbarem Signal. Voraussetzung ist ein eingeschaltetes Gerät ohne Flugmodus mit Android ab Version 11 oder iOS ab 16.1.
Und genau hier liegt die Lücke, die auf diese Seite gehört: Cell-Broadcast-Warnungen sind ausschließlich Textnachrichten – Bilder oder Karten werden nicht übertragen, höchstens 500 Zeichen. Eine Warnung, die nur aus geschriebener deutscher Sprache besteht, erreicht Menschen nicht, die nicht lesen. Wer nicht hört, braucht zusätzlich sichtbare oder spürbare Melder. Und wer schwere Sprache nicht versteht, braucht eine Verabredung im Haushalt oder in der Wohngruppe: Wer übersetzt die Warnung, und für wen? Eine Warnung, die niemand übersetzt, ist für diese Person nie ausgesprochen worden.
Evakuierung ist Kommunikation in Bewegung
- Das Papier wohnt in der Notfalltasche, nicht im Schrank. Am Sammelplatz ist das Gerät im Gebäude – die laminierte Notfallseite und die Karte sind dann alles, was bleibt.
- Namentliche Verantwortlichkeit statt Zuruf. „Sind alle da?“ ist keine Anwesenheitskontrolle für Menschen, die sich nicht melden können. Es braucht Namen und eine Person, die für jeden Namen zuständig ist.
- Der Alarmton gehört in den Plan. Für manche Menschen ist ein Feueralarm eine sensorische Katastrophe; wie damit umgegangen wird, muss vorher feststehen und nicht im Treppenhaus improvisiert werden.
Stromausfall ist der Kommunikations-Blackout
Sprachcomputer, Umfeldsteuerung, Pflegebett, Lifter – Teilhabe hängt an der Steckdose. Die Vorsorge ist unspektakulär: eine geladene Powerbank in der Notfalltasche, das Ladekabel dort, wo die Tasche ist, die Papierebene aktuell, und in Einrichtungen die geklärte Frage, welche Geräte an die Notstromversorgung dürfen. Wer das einmal durchdacht hat, übersteht auch den banalen Fall – Akku leer, Gerät in Reparatur – ohne stumme Tage.
Das ist keine Freundlichkeit, sondern eine Verpflichtung. Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention: Die Vertragsstaaten ergreifen „alle erforderlichen Maßnahmen, um in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten“. Für Einrichtungen heißt das: Das Notfall- und Evakuierungskonzept muss die Kommunikations-, Mobilitäts- und Verhaltensbedarfe der Bewohnerschaft konkret enthalten – und bei der jährlichen Räumungsübung sind die Menschen mit dem größten Bedarf Teil der Übung, nicht ihre Ausnahme. Eine Übung, die die schwierigsten Fälle auslässt, übt für einen anderen Ernstfall als den eigenen.
Manchmal ist nicht nur eine Person in Gefahr.
Sondern ein ganzes Haus.
Zum Beispiel bei Feuer oder Hochwasser.
Kommt die Warnung bei Ihnen an?
Seit Februar 2023 warnt Deutschland aufs Handy.
Ganz ohne App.
Das Handy piept, blinkt und vibriert.
Ihr Handy muss an sein.
Und es darf nicht im Flug-Modus sein.
Und es braucht ein neueres Betriebs-System.
Aber es gibt ein Problem:
Diese Warnung ist nur Text.
Es gibt keine Bilder.
Es gibt keine Karte.
Wer nicht lesen kann, versteht sie nicht.
Darum machen Sie eine Verabredung:
Wer erklärt mir die Warnung?
Wer nicht hört, braucht außerdem:
Einen Melder, der blinkt.
Oder einen, der vibriert.
Wenn Sie das Haus verlassen müssen:
Ihre Papiere gehören in eine Notfall-Tasche.
Nicht in den Schrank.
Denn Ihr Gerät bleibt vielleicht im Haus.
Dann haben Sie nur noch das Papier.
Draußen darf niemand rufen:
„Sind alle da?“
Es muss eine Namens-Liste geben.
Und für jeden Namen einen Menschen,
der nachschaut.
Manche Menschen ertragen den Alarm-Ton nicht.
Das muss vorher im Plan stehen.
Wenn der Strom weg ist:
Dann geht Ihr Sprach-Computer nicht mehr.
Und das Pflege-Bett auch nicht.
Das hilft:
Eine geladene Powerbank in der Tasche.
Das Ladekabel daneben.
Und eine Tafel aus Papier.
In Einrichtungen muss klar sein:
Welche Geräte bekommen Not-Strom?
Das ist eine Pflicht:
In der UN-Behinderten-Rechts-Konvention steht:
Die Staaten müssen Menschen mit Behinderungen
in Gefahr schützen.
Also muss jede Einrichtung planen:
Wie helfen wir Menschen,
die nicht sprechen oder nicht laufen können?
Und bei der Übung im Jahr gilt:
Alle machen mit.
Auch die, bei denen es schwierig ist.
Was offen bleibt
Grenzen dieser Seite
Diese Seite ist eine Vorsorge- und Orientierungshilfe, kein medizinisches oder rettungsdienstliches Lehrwerk. Erste Hilfe und Anfallsmanagement haben eigene Ausbildungen, und im Zweifel gilt immer: Notruf zuerst, Kommunikationsfragen danach.
Was wir nicht belegen konnten: ob und nach welcher Regel Leitstellen auf stille Notrufe reagieren; ob Hausnotruf-Anbieter Einsätze regelmäßig auch ohne Sprechkontakt auslösen; ob es eine Leitentscheidung zu Vertretungskosten im Persönlichen Budget gibt. Diese drei Lücken sind auf der Seite jeweils dort benannt, wo sie auftreten.
Wozu es für Deutschland keine Erhebung gibt: wie viele Menschen mit Bedarf an Unterstützter Kommunikation einen eingerichteten sprachfreien Notrufweg haben. Das ist keine Kleinigkeit – ohne diese Zahl bleibt jede Aussage über die Versorgungslage eine Vermutung, auch unsere.
Und eine bewusste Grenze: Wir bauen keine Notruf-Software und werden keine bauen. Der Notruf gehört in die offiziellen, mit den Leitstellen verbundenen Wege. Ein Kommunikationsprogramm, das so tut, als sei es eine Rettungskette, wäre ein Sicherheitsrisiko mit gutem Gewissen.
Technische Angaben (App-Funktionen, Warnkanäle) beschreiben den Stand August 2026 in Deutschland und veralten. Wenn Ihnen hier etwas nicht mehr stimmt, schreiben Sie uns bitte.
Grenzen dieser Seite
Diese Seite hilft beim Vorbereiten.
Sie ersetzt keinen Erste-Hilfe-Kurs.
Im Zweifel gilt immer:
Erst Hilfe holen.
Dann alles andere.
Das konnten wir nicht prüfen:
Was Leitstellen bei stillen Anrufen tun.
Ob der Haus-Notruf auch Hilfe schickt,
wenn niemand spricht.
Ob es ein Urteil zu Vertretungs-Kosten gibt.
Dazu gibt es keine Zahlen:
Wie viele Menschen mit Unterstützter Kommunikation
einen Notruf ohne Sprache eingerichtet haben.
Das hat in Deutschland niemand gezählt.
Und das machen wir bewusst nicht:
Wir bauen keine Notruf-App.
Ein Notruf gehört zu den echten Leitstellen.
Alles andere wäre gefährlich.
Alle Angaben sind vom August 2026.
Technik ändert sich.
Stimmt hier etwas nicht mehr?
Dann schreiben Sie uns bitte.
Quellen
Alle Notrufwege und Rechtsangaben wurden am 23. August 2026 gegen die jeweilige Primärquelle geprüft.
- nora – die offizielle Notruf-App der Bundesländer, nora-notruf.de (Startseite, „Wie funktioniert nora“, FAQ): Erreichbarkeit in ganz Deutschland, Registrierung mit Rufnummern-Verifizierung, höchstens fünf Fragen, Standortübermittlung, Chat mit der Einsatzleitstelle, Demo-Modus, freiwillige Angaben zu Vorerkrankungen und Behinderungen.
- Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV): § 2 Nr. 6 (Telefax als Notrufverbindung), § 4 Abs. 4 (Übermittlung von Rufnummer und Standort), § 4 Abs. 7 (automatische Standortdaten des Endgeräts – Kann-Regel), § 4 Abs. 8 Nr. 3 (mindestens Funkzelle), § 6 Abs. 3 (Fax-Notruf aus Mobilfunknetzen nicht sichergestellt).
- Telekommunikationsgesetz: § 51 Abs. 4 TKG (Vermittlungsdienste für gehörlose und hörgeschädigte Endnutzer), § 164 Abs. 1 und 3 TKG (Notrufverbindungen, unentgeltlicher Notruf über den Vermittlungsdienst).
- Landkreis Heidekreis, Information zur Notrufortung mit Advanced Mobile Location (AML): automatische Standortübermittlung beim Wählen der 112; Hinweis, dass noch nicht alle Leitstellen in Deutschland diese Standortdaten verarbeiten können.
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Cell Broadcast: Einführung zum 23. Februar 2023, keine App nötig, Android ab 11 / iOS ab 16.1, ausschließlich Textnachrichten ohne Bilder oder Karten.
- § 78 SGB IX (Assistenzleistungen), insbesondere Abs. 1 Satz 3 (Verständigung mit der Umwelt) und Abs. 6 (Erreichbarkeit einer Ansprechperson).
- § 124 SGB IX (geeignete Leistungserbringer, Kommunikation in wahrnehmbarer Form) und § 125 Abs. 2 SGB IX (Inhalt der Leistungsvereinbarung: Art, Umfang, Ziel, Qualität, personelle Ausstattung, Qualifikation).
- § 29 SGB IX (Persönliches Budget), insbesondere Abs. 2 (Bemessung nach dem festgestellten Bedarf) und Abs. 4 (Zielvereinbarung).
- § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen).
- § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel; Hausnotruf als technisches Pflegehilfsmittel).
- Artikel 11 UN-Behindertenrechtskonvention (Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen).
- Lars Tiedemann (2026): Hilfe rufen können. Unterstützte Kommunikation im Notfall. AssistUK-Grundlagenreihe – der Aufsatz, auf dem diese Seite beruht.
Wir haben alles geprüft.
Am 23. August 2026.
Das haben wir benutzt:
- Die Seite der Notruf-App nora.
- Die Verordnung über Notruf-Verbindungen.
Da steht: Ein Fax an die 112 ist ein Notruf.
Und: Die Leitstelle bekommt Ihre Nummer und den Ort. - Das Telekommunikations-Gesetz.
Da steht: Es muss Vermittlungs-Dienste geben.
Und ein Notruf darüber ist kostenlos. - Die Information vom Landkreis Heidekreis.
Da steht: Nicht alle Leitstellen
können den genauen Ort lesen. - Die Seite vom Bundes-Amt für Bevölkerungs-Schutz.
Da steht alles über die Warnung aufs Handy. - Das Sozial-Gesetz-Buch 9.
Da steht viel über Assistenz.
Zum Beispiel: Sie dürfen eine Ansprech-Person haben. - Das Gesetz über Lohn bei Krankheit.
- Das Sozial-Gesetz-Buch 11.
Da steht der Haus-Notruf drin. - Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention, Artikel 11.
- Den Aufsatz von Lars Tiedemann:
„Hilfe rufen können“.
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