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Die Entscheidung bleibt bei der Person

Von Lars Tiedemann, Dipl. Heilpädagoge · Stand: August 2026
Gilt für Deutschland: Die genannten Gesetze (BTHG/SGB IX, SGB V, SGB XI) sind deutsches Recht. Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt international – ihre Umsetzung ist von Land zu Land verschieden.
Diese Gesetze gelten in Deutschland.
Andere Länder haben andere Gesetze.
Das Recht auf Teilhabe gilt überall.

Jeden Tag, viele Male

Was ziehe ich an, was esse ich, gehe ich mit, sage ich ab, fange ich das Neue an oder lasse ich es? Entscheidungen sind kein Sonderereignis, sondern der Normalbetrieb eines Lebens.

Der Unterschied ist nicht, ob Menschen entscheiden. Der Unterschied ist, welche Unterstützung sie bekommen.

Menschen mit Behinderungen treffen Entscheidungen wie alle anderen – nicht weniger, nicht seltener. Was sich unterscheidet, ist der Weg dorthin: Manche brauchen mehr Zeit, andere anders aufbereitete Informationen, wieder andere Unterstützung beim Denken oder beim Sich-Mitteilen. Das macht die Entscheidungen nicht weniger gültig. Es macht sie individuell.

Die Gegenthese ist so verbreitet wie falsch: dass es Menschen gebe, bei denen sich die Frage nach eigenen Entscheidungen „nicht mehr stellt“. Wer so denkt, entscheidet fortan selbst – in bester Absicht, über andere hinweg – und erzeugt damit genau das Bild, das er zu sehen glaubt.

Wer nie erlebt, dass seine Wahl etwas ändert, hört auf zu wählen. Die Reihenfolge läuft dann rückwärts: Erst nimmt das Umfeld die Entscheidungen ab, dann wirkt der Mensch entscheidungslos, dann gilt das als Beleg.

Jeden Tag entscheiden Sie viele Dinge.
Was ziehe ich an?
Was esse ich?
Gehe ich mit oder nicht?

Alle Menschen entscheiden.
Auch Menschen mit Behinderungen.

Der Unterschied ist nur:
Manche brauchen dabei Hilfe.
Zum Beispiel mehr Zeit.
Oder leichtere Informationen.

Manche Menschen denken:
Der da kann nicht entscheiden.
Dann entscheiden sie für ihn.

Das ist ein Fehler.
Denn wer nie wählen darf,
hört irgendwann auf zu wählen.

Entscheiden ist ein Weg mit sechs Schritten

Oft stellen wir uns eine Entscheidung als Augenblick vor – den Moment, in dem jemand „sich entscheidet“. Tatsächlich ist Entscheiden ein Weg. Wer unterstützen will, muss die Schritte kennen, denn an jedem Schritt hilft etwas anderes – und an jedem kann man enteignen.

  1. Worum geht es?

    Die Entscheidung klar benennen. Manchmal ist vieles durcheinander; erst wenn die Frage steht, kann es weitergehen.

  2. Informationen sammeln

    Was muss ich wissen, um wählen zu können?

  3. Möglichkeiten überlegen

    Was gibt es überhaupt? Noch wird nichts bewertet – es wird sichtbar gemacht, was möglich ist.

  4. Vergleichen

    Was spricht dafür, was dagegen? Nicht richtig oder falsch, sondern: Passt es zu mir? Gefühle und Erfahrungen gehören hier hinein – sie sind kein Fehler im Prozess, sie sind Teil der Entscheidung.

  5. Entscheiden

    Eine Wahl treffen. Sie muss nicht perfekt sein – sie muss zu mir passen, jetzt, mit dem, was ich weiß.

  6. Das Ergebnis anschauen

    Hilft die Entscheidung? Fühlt sie sich gut an? Ich darf sagen: Das war gut. Ich darf auch sagen: Das passt doch nicht.

Zwei Eigenschaften dieses Weges werden ständig übersehen.

Er darf Zeit brauchen. Nachdenken, vergleichen, spüren – das sind keine Verzögerungen der Entscheidung, das ist die Entscheidung.

Und Schritt sechs ist ein Recht, keine Schwäche. Entscheidungen dürfen überprüft und geändert werden. Robert Perske hat 1972 begründet, dass ein Schutz, der Menschen vor jeder möglichen Fehlentscheidung bewahrt, ihre Würde und Entwicklung beschädigt. Wer nie falsch wählen darf, wählt nicht wirklich.

Entscheiden ist kein Moment.
Entscheiden hat sechs Schritte:

1. Worum geht es?
2. Was muss ich wissen?
3. Was kann ich wählen?
4. Was ist gut, was ist schlecht daran?
5. Ich entscheide mich.
6. War die Entscheidung gut?

Wichtig ist:
Entscheiden darf lange dauern.
Nachdenken gehört dazu.

Und:
Sie dürfen Ihre Meinung ändern.
Wer nie falsch wählen darf,
wählt gar nicht richtig.

Was ein Mensch zum Entscheiden braucht

Aus den sechs Schritten folgt fast von selbst, was ein Mensch braucht:

  • Informationen – ich muss wissen, worum es geht und was möglich ist.
  • Vergleichsmöglichkeiten – ich muss Unterschiede sehen können.
  • Zeit zum Nachdenken – ohne Druck.
  • Klarheit über die eigenen Wünsche – was ist mir wichtig, was will ich, was will ich nicht.
  • Und Unterstützung, wenn sie gebraucht wird – nicht, damit jemand für mich entscheidet, sondern damit ich besser entscheiden kann.

Dazu gehört eine ehrliche Beobachtung: Schwer wird Entscheiden oft nicht, weil man zu wenig weiß, sondern weil es zu viel gibt. Zu viele Möglichkeiten überfordern; man bleibt stecken oder entscheidet gar nicht. Das ist kein Defizit, das ist menschlich.

Genau hier setzt gute Unterstützung an: Sie macht Möglichkeiten überschaubar, ohne sie heimlich vorzusortieren. Zwei oder drei echte Optionen, klar unterscheidbar dargestellt, sind oft mehr Selbstbestimmung als zwanzig theoretische.

Zum Entscheiden braucht man fünf Dinge:

1. Informationen.
2. Etwas zum Vergleichen.
3. Zeit zum Nachdenken.
4. Wissen, was ich selbst will.
5. Hilfe, wenn ich sie brauche.

Oft ist Entscheiden schwer,
weil es zu viel Auswahl gibt.

Dann hilft:
Nur zwei oder drei Sachen zeigen.
Aber ehrlich auswählen.
Nicht heimlich vorsortieren.

Unterstützte Entscheidungsfindung: Hilfe, die nichts wegnimmt

Damit ist der Begriff fast schon erklärt. Unterstützte Entscheidungsfindung heißt: Die Entscheidung trifft die Person selbst – Unterstützung hilft dabei.

Beim Verstehen

Worum geht es, welche Möglichkeiten gibt es?

Beim Abwägen

Was passt zu mir, was spricht dafür und dagegen?

Beim Ausdrücken

Mit Worten, mit Bildern, mit dem Kommunikationssystem – auf jede Weise, die der Person gehört.

Und die Grenze in drei Sätzen: Unterstützung ersetzt keine Entscheidung. Sie nimmt nichts ab. Sie gibt nichts vor.

Das ist keine Privatmeinung einer Berufsgruppe, sondern die Linie der UN-Behindertenrechtskonvention. Artikel 12 erkennt an, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen, und verpflichtet die Staaten, Zugang zu der Unterstützung zu schaffen, die Menschen bei der Ausübung dieser Fähigkeit brauchen. Der UN-Fachausschuss hat das ausdrücklich als Systemwechsel gelesen: unterstützte statt ersetzender Entscheidungsfindung.

Unterstützte Entscheidungs-Findung heißt:
Die Person entscheidet selbst.
Andere helfen ihr dabei.

Sie helfen beim Verstehen.
Sie helfen beim Abwägen.
Sie helfen beim Sagen.

Aber ganz wichtig:

Die Hilfe entscheidet nicht.
Die Hilfe nimmt nichts weg.
Die Hilfe gibt nichts vor.

Das steht auch in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
In Artikel 12.

Ein Abendessen: wie das im Alltag aussieht

Wie das konkret aussieht, zeigt ein Beispiel aus einem Vortrag, den Nele Diercks und Lars Tiedemann gemeinsam geschrieben haben und den Nele Diercks – mit Sprachcomputer und Augensteuerung – selbst gehalten hat. Es geht um etwas betont Alltägliches: ihr Abendessen. Der Ablauf hat vier Züge, und jeder zeigt eine Regel.

Die offene Frage

Die Assistenz fragt: Was möchtest du essen? – nicht „Soll ich Nudeln machen?“. Die offene Frage ist klar, und sie lässt die Entscheidung bei der Person. So beginnt der Weg.

Informieren, nicht vorentscheiden

Nele Diercks schaut nicht selbst in die Küche – das macht die Assistenz: Was ist da, welche Zutaten gibt es, was ist möglich? Diese Informationen gibt sie weiter. Die Assistenz entscheidet nicht. Sie macht Möglichkeiten sichtbar.

Das Abwägen gehört der Person

Jetzt wägt sie ab – entlang von Fragen, auf die ein Außenstehender nie käme. In ihren Worten:

„Kann die Assistenz kochen? Traue ich ihr das zu? Kann sie mit Fleisch umgehen?“

Nele Diercks isst gerne Fleisch; viele ihrer Assistentinnen essen keines. Solche Gedanken gehören zur Entscheidung – und sie gehören ihr.

Haltung ist die Voraussetzung

Und dann kommt die Stelle, an der aus dem netten Alltagsbeispiel der Kern des Themas wird:

„Ich bekomme manchmal das Essen mit den Fingern. Manche finden das bei Fleisch unangenehm. Frage ist: Werde ich bewertet? Respekt ist Voraussetzung.“

Zu einer Entscheidung gehört nicht nur das Was, sondern auch das Wie. Wer damit rechnen muss, für seinen Wunsch bewertet zu werden, entscheidet nicht mehr frei – er entscheidet strategisch. Ohne Respekt ist selbstbestimmtes Entscheiden nicht möglich.

Ein Beispiel aus einem Vortrag
von Nele Diercks und Lars Tiedemann.
Nele Diercks hat ihn selbst gehalten.
Mit ihrem Sprach-Computer.

Es geht um ihr Abend-Essen.

Die Assistenz fragt offen:
Was möchtest du essen?
Nicht: Soll ich Nudeln machen?

Die Assistenz schaut in die Küche.
Und sagt, was da ist.
Aber sie entscheidet nicht.

Nele Diercks überlegt selbst.
Sie fragt sich:
Kann die Assistenz kochen?
Kann sie mit Fleisch umgehen?

Und noch etwas ist wichtig:
Nele Diercks isst manchmal mit den Fingern.
Manche finden das unangenehm.

Sie fragt sich dann:
Werde ich bewertet?

Ohne Respekt kann man nicht frei entscheiden.

Ordnung hilft beim Denken

Das zweite Beispiel führt vom Alltag zum Lernen – zu Entscheidungen über Aufgaben und Themen, die mehr Struktur brauchen. Die Arbeitsweise von Nele Diercks:

„Computer. Bilder. Videos. Karten sammeln. An die Wand hängen. Ordnung hilft beim Denken.“

Gemeinsam mit der Assistenz wird gesammelt, was wichtig ist; die Karten kommen an die Wand, und das Denken wird sichtbar – Zusammenhänge lassen sich anschauen, ordnen, verschieben.

Für die Frage, was sie sich zutraut, nutzt sie eine Skala von 0 bis 10: null heißt „Das kann ich gar nicht“, zehn heißt „Das kann ich sehr gut“. Der entscheidende Satz dazu ist der kürzeste:

„Diese Einschätzung mache ich selbst.“

Erst danach wird gemeinsam geschaut: Wo brauche ich Hilfe, wer kann helfen? So entsteht ein Plan – realistisch, nicht zu viel, und ohne Bevormunden.

Ein zweites Beispiel:

Nele Diercks sammelt Karten.
Sie hängt die Karten an die Wand.
Dann kann sie das Denken sehen.

Sie sagt:
„Ordnung hilft beim Denken.“

Sie benutzt auch eine Skala von 0 bis 10.
0 heißt: Das kann ich gar nicht.
10 heißt: Das kann ich sehr gut.

Und sie sagt:
„Diese Einschätzung mache ich selbst.“

Danach schaut sie mit der Assistenz:
Wo brauche ich Hilfe?

Vier Aufgaben – und keine fünfte

Aus beiden Beispielen lässt sich die Rolle der Assistenz – und jedes unterstützenden Menschen, ob Fachkraft, Familie oder rechtliche Betreuung – auf vier Aufgaben bringen.

  1. Informieren

    Wissen beschaffen, verständlich weitergeben, Möglichkeiten sichtbar machen.

  2. Fragen

    Offen, ohne eingebaute Vorgaben – „Was möchtest du?“, nicht „Willst du nicht lieber …?“

  3. Spiegeln

    Zurückgeben, was man hört und wahrnimmt – „Ich verstehe dich so: … Stimmt das?“

  4. Strukturieren

    Gedanken ordnen helfen – Karten, Listen, Skalen, Schritte.

Es gibt keine fünfte Aufgabe. Lenken ist keine Aufgabe. Entscheiden ist keine Aufgabe.

Die Grenze zwischen Hilfe und Steuerung ist schmal und wird selten böswillig überschritten: die suggestive Frage, das vorsortierte Angebot, das ungeduldige „Ich mach das schnell“ – all das fühlt sich nach Hilfe an und ist schon Übernahme.

Deshalb endet der Vortrag nicht mit einer Methode, sondern mit einer Frage an jeden, der unterstützt: Helfe ich beim Entscheiden – oder nehme ich Entscheidungen ab? Es geht dabei weniger um Methoden als um Haltung. Und weil die Rolle so viel Macht enthält, gilt der Satz in beide Richtungen: Assistenz kann Selbstbestimmung stärken. Oder sie kann sie verhindern.

Die Assistenz hat vier Aufgaben:

1. Informieren.
Sagen, was es gibt.

2. Fragen.
Offen fragen. Nicht: Willst du nicht lieber?

3. Spiegeln.
Sagen: Ich verstehe dich so. Stimmt das?

4. Ordnen helfen.
Mit Karten oder Listen.

Es gibt keine fünfte Aufgabe.
Lenken gehört nicht dazu.
Entscheiden gehört nicht dazu.

Jede Assistenz sollte sich fragen:
Helfe ich beim Entscheiden?
Oder nehme ich das Entscheiden weg?

Das Betreuungsrecht sagt seit 2023 dasselbe

Nun das Bemerkenswerte: Was bis hierher wie eine fachliche Haltung klingt, ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2023 Gesetzeswortlaut. Die Reform des Betreuungsrechts hat die unterstützte Entscheidungsfindung ins Bürgerliche Gesetzbuch geschrieben – an drei Stellen, die man kennen sollte.

Unterstützen vor Vertreten

§ 1821 Abs. 1 BGB bestimmt, dass die rechtliche Betreuung die betreute Person dabei unterstützt, ihre Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen, und von der Vertretungsmacht nur Gebrauch macht, soweit dies erforderlich ist. Die Stellvertretung – jahrzehntelang das Normalbild der Betreuung – ist rechtlich die Ausnahme geworden; die Unterstützung ist der Auftrag.

Die Wünsche sind der Maßstab

Nach § 1821 Abs. 2 BGB sind die Angelegenheiten so zu besorgen, dass die betreute Person ihr Leben nach ihren Wünschen gestalten kann – und diese Wünsche sind festzustellen und ihnen ist grundsätzlich zu entsprechen. Nicht das Wohl nach Aktenlage, nicht die Vernunft der anderen: die Wünsche der Person.

Abweichen darf die Betreuung nur eng begrenzt – wenn die Person die erhebliche Gefahr ihrer Entscheidung krankheits- oder behinderungsbedingt nicht erkennen kann, oder bei Unzumutbarkeit (Abs. 3). Erst wo sich Wünsche nicht feststellen lassen, zählt der mutmaßliche Wille aufgrund konkreter Anhaltspunkte (Abs. 4).

Was das praktisch bedeutet: Die Frage „Was will diese Person?“ ist keine freundliche Zusatzübung mehr. Sie ist eine Rechtspflicht – und wer sie beantworten will bei einem Menschen ohne Lautsprache, braucht Unterstützte Kommunikation (UK). Das Kommunikationssystem ist damit nicht Zubehör der Betreuung, sondern ihre Arbeitsgrundlage.

In Deutschland gibt es seit 2023 ein neues Gesetz.
Es heißt Betreuungs-Recht.

Darin steht:

Die Betreuung hilft Ihnen.
Sie entscheidet nicht für Sie.
Nur wenn es gar nicht anders geht.

Ihre Wünsche zählen.
Die Betreuung muss Ihre Wünsche herausfinden.
Und sich meistens daran halten.

Das ist wichtig für Menschen,
die nicht mit dem Mund sprechen.

Denn die Betreuung muss ja wissen,
was Sie wollen.
Dafür braucht es Unterstützte Kommunikation.

Das Entscheidungs-Vokabular

Aus alldem folgt eine sehr konkrete Anforderung an jedes Kommunikationssystem. Wer entscheiden soll, braucht die Wörter dafür – und die fehlen erstaunlich oft.

  • Wählen und ablehnen: das da, lieber, nicht, nein, doch nicht, etwas anderes
  • Zeit gewinnen: warte, ich denke nach, später, noch mal – ohne diese Wörter wird Nachdenken als Nichtwissen gelesen.
  • Abwägen: gut, schlecht, vielleicht, unsicher, ich weiß nicht – auch „ich weiß nicht“ ist eine gültige Antwort und muss sagbar sein.
  • Nachfragen: was noch, warum, wie viel, zeig mir
  • Widersprechen: stimmt nicht, das meine ich nicht, du hast mich falsch verstanden – die wichtigsten Wörter gegen das Hineindeuten.
  • Ändern: anders als vorhin, ich habe es mir überlegt – Schritt sechs braucht Sprache.

Ein Vokabular ohne diese Wörter erlaubt Bestellen, aber kein Entscheiden. Und ein Mensch, der nicht widersprechen kann, ist auf das Wohlwollen der Deutung angewiesen – auch bei bester Absicht.

Zum Entscheiden braucht man Wörter.
Diese Wörter fehlen oft:

Wählen: das da, lieber, nein, etwas anderes.

Zeit: warte, ich denke nach, später.

Abwägen: gut, schlecht, vielleicht, ich weiß nicht.

Fragen: was noch, warum, zeig mir.

Widersprechen: stimmt nicht, das meine ich nicht.

Ändern: ich habe es mir überlegt.

Wer nicht widersprechen kann,
ist davon abhängig,
dass andere richtig raten.

Quellen und Weiterlesen

Der ausführliche Text mit geprüftem Quellenverzeichnis steht als PDF bereit: Die Entscheidung bleibt bei der Person (Grundlagentext, 2026).

  • Grundlage: ein Vortrag von Nele Diercks und Lars Tiedemann, gehalten von Nele Diercks mit Sprachcomputer und Augensteuerung – Bildungstandem des bvkm, Januar 2026, entstanden im Projekt Kommunikationsbotschafter der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation. Die Zitate auf dieser Seite stammen wörtlich daraus.
  • UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 12 – gleiche Anerkennung vor dem Recht; Verpflichtung zum Zugang zu Unterstützung bei der Ausübung der Handlungsfähigkeit. Der UN-Fachausschuss liest das als Systemwechsel von ersetzender zu unterstützter Entscheidungsfindung.
  • § 1821 BGB in der Fassung seit 1. Januar 2023 – Unterstützen vor Vertreten (Abs. 1), Wünsche als Maßstab (Abs. 2), enge Abweichungsgründe (Abs. 3), mutmaßlicher Wille nur nachrangig (Abs. 4).
  • Perske, R. (1972). The dignity of risk. – Begründung, warum ein Schutz vor jeder Fehlentscheidung Würde und Entwicklung beschädigt.
  • Basil, C. – zur erlernten Passivität: Menschen hören auf zu kommunizieren, wenn Kommunizieren nichts ändert.

Den langen Text gibt es als PDF.
Er heißt: Die Entscheidung bleibt bei der Person.

Die Grundlage ist ein Vortrag.
Von Nele Diercks und Lars Tiedemann.

Wichtig ist auch:
Artikel 12 in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Und Paragraf 1821 im BGB.

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