1.0×
Schrift
Kontrast

Eltern sein mit Assistenz

Eltern sein mit Assistenz

Von Lars Tiedemann, Dipl. Heilpädagoge · Stand: August 2026
Gilt für Deutschland: Die genannten Gesetze (BTHG/SGB IX, SGB V, SGB XI) sind deutsches Recht. Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt international – ihre Umsetzung ist von Land zu Land verschieden.
Diese Gesetze gelten in Deutschland.
Andere Länder haben andere Gesetze.
Das Recht auf Teilhabe gilt überall.

Die Familie, mit der niemand rechnet

Es gibt eine Frage, die Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf fast nie gestellt bekommen, obwohl sie zu den größten Fragen eines Lebens gehört: Willst du einmal Kinder? Das Umfeld rechnet nicht damit – und was nicht gedacht wird, wird nicht geplant, nicht beraten und nicht unterstützt.

Dabei ist die Sache völkerrechtlich längst entschieden: Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert in Artikel 23 die Achtung der Familie – das Recht, eine Familie zu gründen, und die Pflicht der Staaten, Menschen mit Behinderungen „in angemessener Weise bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung“ zu unterstützen. Und sie zieht dort auch die härteste Linie des Themas: Ein Kind darf niemals allein aufgrund einer Behinderung der Eltern von diesen getrennt werden.

Diese Seite handelt von der Unterstützung, die dieses Recht alltagstauglich macht. Sie handelt nicht davon, ob Menschen mit Behinderungen Eltern sein „können“ – diese Frage ist so falsch gestellt wie die Frage, ob Menschen mit Behinderungen arbeiten können. Die richtige Frage lautet: Welche Unterstützung braucht Elternschaft – und wer leistet sie?

Eine Frage wird fast nie gestellt:
Willst du später Kinder haben?

Viele denken gar nicht daran.
Darum plant auch niemand dafür.

Aber im Gesetz steht:
Jeder Mensch darf eine Familie gründen.
Auch Menschen mit Behinderungen.

Und: Ein Kind darf nie weggenommen werden,
nur weil die Eltern eine Behinderung haben.

Zwei Leistungen, ein Anspruch

Seit dem Bundesteilhabegesetz steht es ausdrücklich im Gesetz: Die Leistungen für Assistenz umfassen „auch Leistungen an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder“ (§ 78 Abs. 3 SGB IX). Damit ist die Unterstützung von Eltern keine Ermessens-Exotik mehr, sondern regulärer Teil der Assistenzleistungen.

Elternassistenz

Einfache Assistenz: Übernahme der Handgriffe, die die Behinderung den Eltern nimmt. Die Eltern planen, steuern und verantworten die Erziehung selbst; die Assistenz ist ihre verlängerte Hand.

Begleitete Elternschaft

Qualifizierte Assistenz durch Fachkräfte: pädagogische Anleitung, Beratung und Übung, damit Eltern die Versorgung und Erziehung ihres Kindes zunehmend selbst wahrnehmen können. Sie richtet sich vor allem an Eltern mit Lernschwierigkeiten.

Beide Formen können sich mischen und über die Zeit verschieben – und beide haben denselben Fluchtpunkt: Es sind Leistungen an die Eltern, damit die Eltern Eltern sein können. Das unterscheidet sie kategorial von den Hilfen zur Erziehung der Jugendhilfe.

Im Gesetz steht:
Eltern mit Behinderungen bekommen Assistenz.
Für die Versorgung ihrer Kinder.

Es gibt 2 Arten:

1. Eltern-Assistenz:
Die Assistenz macht die Handgriffe.
Zum Beispiel: das Kind hochheben.
Die Eltern sagen, was passieren soll.

2. Begleitete Elternschaft:
Eine Fach-Kraft zeigt mir Dinge.
Zum Beispiel: Wie mache ich ein Fläschchen?
Dann kann ich es später allein.

Elternassistenz: die Hände der Eltern

Eine Mutter im Rollstuhl kann ihr Kind lieben, trösten, erziehen, ihm vorlesen, Grenzen setzen und Kekse verweigern. Was sie vielleicht nicht kann: das Kind aus dem Gitterbett heben, die Treppe zum Spielplatz tragen, im Laufschritt hinterher. Genau dort arbeitet die Elternassistenz – sie hebt, trägt, wickelt, schneidet das Essen klein, schiebt die Schaukel an. Auf Anweisung und im Beisein der Eltern. Das Drehbuch schreiben die Eltern; die Assistenz führt aus.

Drei Handwerksregeln haben sich bewährt:

Die Anweisung ist hörbar oder sichtbar – für das Kind. Es macht einen Unterschied, ob die Assistenz „einfach macht“ oder ob das Kind erlebt: Mama sagt, wo es langgeht, die Assistenz hilft ihr dabei. Kinder lesen Autorität aus Abläufen. Eine gute Elternassistenz spielt der Mutter den Ball sichtbar zu – „Frag Mama“ ist ihr wichtigster Satz.

Nähe gehört den Eltern. Trösten, Kuscheln, das Ritual vor dem Einschlafen – wo immer es körperlich möglich ist, gehört der emotionale Kern den Eltern, und die Assistenz baut die Brücke dorthin: das Kind auf den Schoß heben, statt es selbst zu halten. Wo Eltern körperliche Nähe nicht selbst herstellen können, wird sie in ihrem Auftrag und nach ihren Regeln gestaltet – als ihre Nähe, nicht als Ersatz.

Die Assistenz ist kein dritter Elternteil

Sie erzieht nicht, sie bewertet nicht, sie hat keine eigene Linie in Ernährungs-, Medien- oder Schlafenszeitfragen. Das klingt selbstverständlich und ist die häufigste Konfliktquelle des Feldes – denn wer viele Stunden in einer Familie arbeitet, hat Meinungen. Professionalität heißt hier: Die Meinung bleibt draußen, oder sie wird den Eltern als Frage angeboten, ein Mal, und dann gilt deren Entscheidung.

Eine Mutter im Rollstuhl kann viel:
Ihr Kind lieb haben.
Es trösten.
Ihm vorlesen.
Nein sagen.

Was sie nicht kann:
Das Kind hochheben.
Hinterher rennen.
Dafür ist die Assistenz da.

3 wichtige Regeln:

1. Das Kind soll sehen:
Mama bestimmt. Die Assistenz hilft nur.
Der wichtigste Satz ist: „Frag Mama.“

2. Kuscheln gehört den Eltern.
Nicht der Assistenz.

3. Die Assistenz ist nicht Mama oder Papa.
Sie erzieht nicht mit.

Begleitete Elternschaft: Lernen an der eigenen Familie

Für Eltern mit Lernschwierigkeiten ist die Frage oft nicht, wer die Handgriffe übernimmt, sondern wie man sie lernt: Fläschchen zubereiten, Fieber deuten, den Tag eines Säuglings strukturieren, mit dem Kindergarten verhandeln, das Taschengeld eines Zehnjährigen.

Begleitete Elternschaft ist qualifizierte Assistenz genau dafür – anleiten, vormachen, gemeinsam tun, üben, allmählich zurücktreten. Sie findet zu Hause statt, im echten Familienalltag, nicht im Kursraum. Ihr Erfolgsmaß ist wachsende elterliche Selbstständigkeit, nicht wachsende Aktenstärke.

Ehrlich gehört dazu: Begleitete Elternschaft arbeitet in einem Feld mit zwei Polen – dem Recht der Eltern auf ihre Elternschaft und dem Recht des Kindes auf gutes Aufwachsen. Gute Dienste halten beide Pole, offen und von Anfang an: Sie sagen den Eltern klar, was das Kind braucht und woran gearbeitet wird – und sie sagen es mit ihnen statt über sie.

Manche Eltern lernen langsamer.
Sie brauchen keine Hände.
Sie brauchen jemanden, der es zeigt.

Zum Beispiel:
Wie mache ich ein Fläschchen?
Was mache ich bei Fieber?
Wie rede ich mit dem Kinder-Garten?

Die Fach-Kraft kommt nach Hause.
Sie zeigt es. Wir üben zusammen.
Dann kann ich es allein.

Die Schnittstelle zur Jugendhilfe – Partner, nicht Gegner

Zwei Leistungssysteme begegnen sich in diesen Familien, und wer sie verwechselt, richtet Schaden an:

  • Die Eingliederungshilfe (Elternassistenz, begleitete Elternschaft nach § 78 SGB IX) ist eine Leistung an die Eltern: Sie gleicht behinderungsbedingte Einschränkungen aus, damit die Eltern ihre Verantwortung wahrnehmen können.
  • Die Hilfen zur Erziehung der Kinder- und Jugendhilfe (§§ 27 ff. SGB VIII) sind Leistungen für das Kind: Sie greifen, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist – unabhängig davon, ob Eltern eine Behinderung haben.

Das eine ist Nachteilsausgleich, das andere Erziehungshilfe. Das eine setzt keine Defizite in der Erziehung voraus, das andere genau dort an.

In der Praxis heißt das: Der Bedarf einer Mutter im Rollstuhl an hebenden Händen ist kein Fall fürs Jugendamt, sondern für die Eingliederungshilfe – und umgekehrt ersetzt Elternassistenz keine Hilfe zur Erziehung, wo das Kind sie braucht. Beide Systeme können nebeneinander in derselben Familie arbeiten, und gut ist es dann, wenn sie es abgestimmt tun: gemeinsame Hilfeplanung, klare Rollen, die Eltern am Tisch.

Es gibt 2 verschiedene Ämter:

Die Eingliederungs-Hilfe
hilft den Eltern.
Damit sie ihre Aufgabe machen können.

Das Jugend-Amt
hilft dem Kind.
Wenn es dem Kind schlecht geht.

Das ist ein großer Unterschied.
Wer Hände braucht zum Hochheben,
ist kein Fall fürs Jugend-Amt.

Die Angst-Falle: warum Unterstützung holen Stärke ist

Viele Eltern mit Behinderungen beantragen Unterstützung spät, verdeckt oder gar nicht – aus einer Angst, die man ernst nehmen muss, weil sie nicht aus der Luft gegriffen ist: der Angst, dass jeder Antrag als Eingeständnis gelesen wird, es „nicht zu schaffen“, und am Ende das Jugendamt vor der Tür steht.

Diese Angst ist die giftigste Dynamik des Feldes, denn sie erzeugt genau die Situation, die sie verhindern will: Familien ohne Unterstützung geraten eher in Überlastung als Familien mit.

Dagegen helfen drei Klarstellungen:

  1. Die rechtliche: Elternassistenz ist ein Nachteilsausgleich wie der Rollstuhl – wer ihn beantragt, dokumentiert eine Behinderung, kein Erziehungsversagen. Und eine Trennung allein wegen der Behinderung verbietet die UN-Behindertenrechtskonvention ausdrücklich (Art. 23 Abs. 4).
  2. Die fachliche: Sich Unterstützung zu organisieren ist elterliche Kompetenz – es ist exakt das, was kompetente Eltern tun, mit Großeltern, Babysittern, Tagesmüttern. Assistenz ist die barrierefreie Form davon.
  3. Die praktische: Früh beantragen schlägt spät beantragen. Wer in der Schwangerschaft plant – Beratung, Bedarfsermittlung, Team-Aufbau –, startet ins Wochenbett mit einem stehenden System statt mit einem Notfall.

Viele Eltern haben Angst.
Sie denken:
Wenn ich Hilfe hole,
nimmt man mir mein Kind weg.

Diese Angst ist gefährlich.
Denn ohne Hilfe wird alles schwerer.

Merken Sie sich:
Hilfe holen ist stark.
Alle guten Eltern holen Hilfe.
Bei Oma. Beim Baby-Sitter.
Assistenz ist genau das Gleiche.

Und: Fragen Sie früh.
Am besten schon vor der Geburt.

Eltern sein ohne Lautsprache

Erziehung gilt als Sprechberuf: trösten, loben, warnen, Grenzen setzen, Gutenachtgeschichten. Was heißt das für Eltern, die nicht oder kaum lautsprachlich kommunizieren?

Zuerst das Grundsätzliche: Bindung entsteht nicht aus Lautsprache, sondern aus verlässlicher, feinfühliger Kommunikation – und die hat viele Kanäle: Blick, Berührung, Mimik, Gebärden, Geräusche, das Sprachausgabegerät. Kinder sind darin erstaunlich undogmatisch: Sie lernen die Kommunikationsformen ihrer Eltern früh, nebenbei und ohne die Berührungsängste der Erwachsenenwelt. Das Kind, das der Oma erklärt, wie Papas Gerät funktioniert, ist keine Ausnahme.

Damit das trägt, braucht das Kommunikationssystem der Eltern die Elternrolle – und zwar bevor der Alltag sie verlangt:

  • die schnellen Regie-Wörter der Erziehung (Stopp! Komm her. Vorsicht! Gut gemacht. Ich hab dich lieb), erreichbar in Sekunden – denn Erziehung ist ein Tempo-Geschäft;
  • die Namen von Kind, Kita-Kindern und Erzieherinnen;
  • die Sätze für Kinderarzt, Elternabend und Spielplatz-Smalltalk;
  • die Gutenachtgeschichte als gespeicherte, mit der Stimme des Geräts erzählte Folge – Vorlesen mit dem Sprachausgabegerät ist gelebte Praxis, nicht Behelf.

Und die Assistenz? Sie gibt dem Kind niemals die Antwort, die den Eltern gehört: „Frag Mama – sie sagt es dir mit ihrem Gerät.“ So lernt das Kind, wo die Autorität wohnt.

Viele denken:
Erziehen geht nur mit Sprechen.
Das stimmt nicht.

Ein Kind braucht:
Einen lieben Blick.
Berührung.
Verlässliche Antworten.

Kinder lernen schnell,
wie ihre Eltern reden.
Sie erklären es dann sogar der Oma.

Auf dem Gerät brauche ich:
Stopp! Komm her! Vorsicht!
Gut gemacht. Ich hab dich lieb.
Und eine Gute-Nacht-Geschichte.

Im Querschnitt: Kommunikation und Pflege

Zwei Leistungen, die vorgehalten werden müssen

Assistenz beinhaltet nach dem Gesetz ausdrücklich „die Verständigung mit der Umwelt“ (§ 78 Abs. 1 SGB IX). Kommunikation ist also kein Zusatz, den man neben der Assistenz beantragt – sie ist Bestandteil jeder Assistenz. Dasselbe gilt für die Pflege: Sie folgt der Person, nicht die Person der Pflege.

Vorhalteleistung heißt: Die Möglichkeit, sich mitzuteilen, muss bestehen, wann immer gelebt wird – nicht nur zur Therapiestunde und nicht nur, wenn das Gerät zufällig geladen auf dem Tisch steht. In der Elternschaft ist die Kommunikation doppelt kritisch, weil sie in zwei Richtungen vorgehalten werden muss: zum Kind (die Regie-Wörter in Sekundenreichweite, das Gerät auch auf dem Spielplatz und am Wickeltisch montiert, die Rückfallebene für Badewanne und Sandkasten) und zur Welt des Kindes (Kita, Schule, Kinderarzt, andere Eltern – hier gehören vorbereitete Sätze ins Repertoire, und die Assistenz gibt Fragen Dritter an die Eltern weiter, statt sie abzufangen). Ein Notfall mit Kind fragt nicht, ob das Gerät geladen ist. Und bei der Pflege laufen zwei Versorgungen parallel – die des Kindes und die der Eltern: Die Morgenroutine der Mutter und das Fertigmachen des Kindes für die Kita sind ein Ablauf, nicht zwei Dienste.

Und sie greifen ineinander: Wer nicht rufen kann, kann Pflege nicht abrufen. Wer Pflege ohne eigene Ansage bekommt, verliert die Autorschaft über den eigenen Körper. Kommunikation ist die Bedingung dafür, dass aus Vorhaltung Selbstbestimmung wird und nicht Beaufsichtigung.

2 Dinge müssen immer da sein:
1. Ich kann mich mitteilen.
2. Ich bekomme Pflege, wenn ich sie brauche.

Das steht so im Gesetz.
Reden gehört zur Assistenz dazu.
Mein Gerät muss überall dabei sein.
Auch auf dem Spiel-Platz.
Auch beim Wickeln.
Die Assistenz antwortet nicht für mich.

Wer nicht rufen kann, bekommt keine Hilfe.
Darum ist Reden das Wichtigste.

Der Weg zur Leistung

Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe; der Bedarf wird im Gesamtplanverfahren ermittelt – idealerweise beginnend in der Schwangerschaft, mit den Wünschen der Eltern als Ausgangspunkt und ihrer Kommunikationsform als Arbeitsgrundlage.

Elternassistenz lässt sich gut über das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) organisieren, weil Familienbedarfe schwanken und wachsen; begleitete Elternschaft wird meist über Fachdienste erbracht. Wo zusätzlich Hilfen zur Erziehung laufen, gehört eine abgestimmte Planung beider Systeme auf den Tisch – mit den Eltern als Beteiligten, nicht als Thema.

Unabhängige Beratung leisten die EUTB-Stellen und die spezialisierten Fachdienste für Eltern mit Behinderungen. Wie der Antrag Schritt für Schritt läuft

Sie stellen einen Antrag beim Amt.
Am besten schon vor der Geburt.

Mit dem Persönlichen Budget
können Sie die Hilfe selbst einteilen.
Das ist gut, weil Kinder sich ändern.

Die EUTB berät Sie kostenlos.

Weiterlesen

Beratung anfragen

Lesen Sie auch:
Assistenz. Anleiten. Für Familien.

Ausführlich begründet – die beiden Leistungsformen, die Systemgrenze zur Jugendhilfe, die Angst-Falle und die Elternrolle im Vokabular – steht das alles im Grundlagentext „Eltern sein mit Assistenz“ (PDF).

Es gibt einen längeren Text zum Herunterladen.
Er erklärt Eltern-Assistenz genau.